257/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017 (1/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Patricia Frank in der 29. Sitzung vom 7. Juni 2019

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017 hat in seiner 30. Sitzung am 2. Juli 2019 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Patricia Frank zu veröffentlichen. Einwendungen oder Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA sind nicht eingelangt. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2019 07 02

 

 

                           Mag. Michael Hammer                                                      Mag. Andreas Hanger

                                     Schriftführer                                                               Vorsitzender-Stellvertreter

 

 

 





 

 

Untersuchungsausschuss

zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

29. Sitzung/medienöffentlich

Freitag, 7. Juni 2019

Gesamtdauer der 29. Sitzung

9.16 Uhr – 16.11 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Oberstaatsanwältin Mag. Patricia Frank

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Ich übergebe nun das Wort an den Herrn Verfahrensrichter zur Belehrung der Auskunftsperson sowie zur Durchführung der Erstbefragung.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Frau Oberstaatsanwältin, ich darf Sie auch im eigenen Namen begrüßen. Mein Name ist Dr. Rohrer, ich bin der Verfahrensrichter. Da das Gesetz nicht differenziert, ob hier ein Jurist sitzt oder nicht, darf ich Sie im normalen gesetzlichen Umfang belehren, obwohl Sie das sicher alles wissen.

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss über das Kampfflugzeugsystem Eurofighter Typhoon als Auskunftsperson zu den Themen unzulässige Zahlungsflüsse, Informationslage bei Vertragsabschluss und Erfüllung von Vorlage- und Informationspflichten angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Weiters weise ich Sie auf die Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Frau Oberstaatsanwältin, zu ergänzen habe ich noch: Wir hatten ja ein Konsultationsverfahren mit dem Herrn Bundesminister und sind übereingekommen, dass durch das Vorgehen des Untersuchungsausschusses anhängige strafgerichtliche Verfahren nicht in Mitleidenschaft gezogen werden dürfen. Ich darf Sie daher ersuchen, mich darauf hinzuweisen, falls Sie der Ansicht sind, dass Fragen für das anhängige Strafverfahren nachteilig sein könnten. Wir werden dann die Zulässigkeit dieser Fragen prüfen.

Jetzt komme ich zu Ihnen, Frau Mag. Schnell. Ich habe auch Sie, wie gesagt, über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Aussage zu belehren, da diese Strafdrohung auch andere Personen als die Auskunftsperson, die an der Tat beteiligt sind, betrifft. Auch die Fälschung eines Beweismittels oder der Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels mit dem Vorsatz, es im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu gebrauchen, ist strafbar.

Aufgabe der Vertrauensperson ist die Beratung der Auskunftsperson, Sie dürfen jedoch keine Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgeben oder anstelle der Auskunftsperson antworten. Die Auskunftsperson kann Sie jederzeit um Beratung bitten, Sie dürfen jedoch nicht von sich aus beratend aktiv werden.

Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer die Auskunftsperson bei Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte, wer Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgibt oder anstelle der Auskunftsperson antwortet und wer voraussichtlich als Auskunftsperson im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu laden ist.

Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- oder Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson können Sie sich unmittelbar an mich oder den Verfahrensanwalt wenden.

Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet. Auch Sie darf ich darauf hinweisen, dass alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen nach Beendigung der Befragung nicht mitgenommen werden dürfen, sondern auf dem Platz zu verbleiben haben.

Frau Oberstaatsanwältin, ich komme jetzt wieder zu Ihnen zurück. Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten sollte. Wollen Sie das tun? (Auskunftsperson Frank: Sehr gerne!) – Gut, bitte sehr.

Mag. Patricia Frank: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Verfahrensrichter! Sehr geehrter Herr Verfahrensanwalt! Ich möchte von der Möglichkeit Gebrauch machen, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, insbesondere um mich kurz vorzustellen.

Nach Abschluss des Jusstudiums im März 2006 und der daran anschließenden Gerichtspraxis war ich in einer Anwaltskanzlei als Konzipientin tätig und habe 2010 die Anwaltsprüfung absolviert. Danach wechselte ich zur Finanzmarktaufsicht, wo ich als Referentin der Rechtsabteilung Verwaltungsstrafverfahren geführt habe. Mit Mai 2012 wurde ich zur Staatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Wien ernannt. Nach sechs Monaten in einer allgemeinen Abteilung wechselte ich in die Sondergruppe für Rechtshilfe und Auslieferungssachen, in der ich über vier Jahre tätig war und auch Auslieferungsverfahren, die im öffentlichen Interesse standen, bearbeitet habe.

Ich wurde mit Februar 2017, also vor rund zwei Jahren, Gruppenleiter Mag. Radasztics zur Bearbeitung des Eurofighter-Komplexes zugeteilt, der bis zu diesem Zeitpunkt alleine für die Bearbeitung dieser Verfahren zuständig war. Der Grund für meine Zuteilung war die zu diesem Zeitpunkt neu eingelangte Betrugsanzeige gegen die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH und die Airbus Defence and Space GmbH. Mein Fokus lag von Beginn an auf der Bearbeitung des Betrugsverfahrens, das ich auch bis dato federführend bearbeite.

Im Zuge meiner Ernennung bei der WKStA mit Februar 2019 wurden sämtliche offene Verfahren des Eurofighter-Komplexes an die WKStA übertragen, wobei aktuell ausschließlich das Betrugsverfahren gegen die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH und andere sowie das Verfahren gegen Mag. Darabos von mir bearbeitet werden. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich danke Ihnen vielmals, Frau Oberstaatsanwältin. Ich habe im Rahmen der Erstbefragung nur zwei kurze Fragen an Sie.

Die erste Frage bezieht sich auf dieses Dokument – das ich jetzt leider nur mehr in einfacher Ausfertigung habe –, das uns erst in letzter Zeit vorgelegt wurde. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Haben Sie diesen Scheck an Frau Kaufmann-Bruckberger über 1 500 000 im Verfahren schon gesehen oder vielleicht sogar geprüft?

Mag. Patricia Frank: Ich möchte nur kurz zum Untersuchungsgegenstand rückfragen. Das heißt also, Aktenkenntnis, die ich habe, auch wenn dieser Vorfall nach 2017 besteht - -

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Er bezieht sich aber möglicherweise auf Zahlungsflüsse.

Mag. Patricia Frank: Also meine Aktenkenntnis danach bezieht sich auf einen Vorfall davor. (Verfahrensrichter Rohrer: Ja!)  Okay, das würde ich eh auch so sehen. Ich wollte nur sichergehen, dass ich da kein Hoppala mache. (Verfahrensrichter Rohrer: Ja, ja, ja!)

Ja, ist mir bekannt.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Bekannt. (Auskunftsperson Frank: Ja!) Wurden dazu schon Erhebungen durchgeführt?

Mag. Patricia Frank: Es wurde die Soko mit einer Auswertung von übergebenen Unterlagen beauftragt.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Weiteren Wissensstand haben Sie dazu nicht?

Mag. Patricia Frank: Das ist im Auswerten, und das sind anhängige Ermittlungen, und ich kann also - - (Verfahrensrichter Rohrer: Ja, gut!) Ich kann Ihnen jetzt nicht verraten, was man sich dazu denkt.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Gut, danke Ihnen.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Entschuldigung, ganz kurze Unterbrechung: die Dokumentennummer, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich habe die Dokumentennummer nicht gesagt. Geben Sie mir das ganz kurz wieder? (Die Auskunftsperson reicht dem Verfahrensrichter das ihr vorgelegte Schriftstück.) – Danke schön. Das ist die Dokumentennummer 96266, Seite 5. Dann wäre das zu diesem Dokument abgeschlossen.

Ich habe jetzt noch eine Frage an Sie, die ich immer stelle: Haben Sie – sowohl in Abwicklung des Strafverfahrens als auch sonst – Kenntnis davon erlangt, dass im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Ankauf und/oder dem Gegengeschäftsvertrag Geld oder sonstige Zuwendungen an Entscheidungsträger wie Politiker, Beamte oder Parteien oder nahestehende Vereine gegeben wurden?

Mag. Patricia Frank: Also der Umstand ist ja genau Gegenstand des anhängigen Ermittlungsverfahrens, und dieses Ermittlungsverfahren ist noch anhängig, also - -

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ja, ich möchte nur wissen, ob Sie persönlich da Kenntnis erlangt haben.

Mag. Patricia Frank: Im Zuge meiner Aktenbearbeitung? (Verfahrensrichter Rohrer: Auch, ja!) Ob mir Vorwürfe gegen bestimmte Personen bekannt sind, oder wie meinen Sie?

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Nein, ob grundsätzlich an Entscheidungsträger – sagen wir es einmal zusammengefasst – Geldflüsse erfolgt sind. Das ist ja genau unser Untersuchungsgegenstand.

Mag. Patricia Frank: Ja, diesbezügliche Vorwürfe gibt es, ja.  

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Nein, ob Sie Kenntnis, positive Kenntnis von Zahlungen oder Zuwendungen erlangt haben?

Mag. Patricia Frank: Kenntnis von dem Nachweis einer Zahlung, meinen Sie?

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Kenntnis davon, dass jemand – Politiker, Beamte, Parteien – Zahlungen oder Zuwendungen erhalten haben, nicht vom Vorwurf. (Auskunftsperson Frank: Ach so!) Vorwürfe gibt es jede Menge, das wissen wir; aber ob Sie davon Kenntnis erlangt haben, dass Zahlungen erfolgt sind.

Mag. Patricia Frank: Dass diese Zahlungen auch tatsächlich erfolgt sind, meinen Sie.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Richtig, ja.

Mag. Patricia Frank: Okay, Entschuldigung! – Nein.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Gut, danke vielmals. – Danke, Herr Vorsitzender.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Danke schön, Herr Verfahrensrichter. Damit kommen wir zur ersten Fragerunde. Ich darf Herrn Abgeordneten Plessl das Wort erteilen. – Bitte.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Guten Morgen, Frau Oberstaatsanwältin Frank! Zu Ihren Ausführungen möchte ich gleich eine ergänzende Frage stellen. Sie sind ja jetzt bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Wie ist das Ganze vor sich gegangen, dass Sie in die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gegangen sind? Sind Sie berufen worden, oder - -

Mag. Patricia Frank: Ich habe mich auf eine offene Planstelle beworben.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Und wann ist diese Entscheidung getroffen worden, dass Sie diese Planstelle bekommen, und von wem?

Mag. Patricia Frank: Also wann diese Entscheidung erfolgt ist, das kann ich Ihnen jetzt vom Datum her nicht sagen. Ich kann Ihnen sagen, dass das - - Puh, warten Sie kurz! Also ernannt wurde ich mit 1. Februar, und wann ich definitiv die Benachrichtigung bekommen habe, kann ich Ihnen jetzt auswendig leider nicht sagen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Eine Frage zu Ihrer Tätigkeit bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, weil wir immer wieder die Belastungen der Staatsanwälte auch dementsprechend dokumentiert haben: Waren Sie nur für das Verfahren Eurofighter zuständig oder haben Sie auch weitere Verfahren abgewickelt? (Auskunftsperson Frank: Seit meiner Ernennung?) Und wann? Wenn Sie eines abgeführt haben, welches bitte!

Mag. Patricia Frank: Seit der Ernennung bei der WKStA meinen Sie oder davor bei der Staatsanwaltschaft Wien?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Davor auch, bitte.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Eigentlich nur davor.

Mag. Patricia Frank: Eben. (Abg. Plessl: Aber die Belastung geht ja ...!)

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Davor! Ab - - oder bis Ende 2017.

Mag. Patricia Frank: Also ich kann Ihnen sagen: Im Zeitraum Februar 2017 – denn das war der Zeitraum, an dem ich zum Eurofighter-Verfahren zugeteilt wurde – bis Ende 2017 – denn das ist der Untersuchungszeitraum – habe ich bei der Staatsanwaltschaft Wien auch noch Auslieferungsverfahren weiterbearbeitet, die ich davor schon bearbeitet hatte, und die aufgrund der - - die ich zur Wahrung der Kontinuität und der weiteren Bearbeitung, also der zügigen weiteren Bearbeitung dort noch weitergeführt habe. Das kann ich Ihnen sagen; also nicht ausschließlich mit dem Eurofighter-Komplex.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sie haben aber ausreichend Zeit gehabt, das Verfahren Eurofighter bei der Staatsanwaltschaft Wien zu bearbeiten?

Mag. Patricia Frank: Ja.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Jetzt zum Schluss noch eine Frage betreffend Ihre Tätigkeit, bevor wir zu den eigentlich interessanten Themen kommen. Gerade in der letzten Zeit ist ja auch durch den ehemaligen Generalsekretär Pilnacek mitgeteilt worden – oder steht im Raum –, dass politische Einflussnahmen getätigt worden sind. Gibt es irgendein Verwandtschaftsverhältnis oder sonst irgendetwas mit jemandem, wo Ihre Unabhängigkeit bei der Ermittlung, beim Verfahren nicht gewährleistet wäre?

Mag. Patricia Frank: Nein, gibt es nicht.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Gut, dann kommen wir gleich zur ersten Frage, Dokument 96311, Seiten 22 und 31. Da geht es um eine Dienstbesprechung, 1.4.2019, in der Sie, Frau Frank, erklären, dass Sie „das Verfahren nicht liegen lassen könne, zudem könne sie das im U-Ausschuss auch nicht rechtfertigen“, diese Vorgangsweise.

Können Sie uns bitte eine nähere Erklärung zu dieser Thematik geben?

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Wir sind schon wieder im Jahr 2019. (Abg. Plessl: Aber rückwirkend auf das, was ...! Zum Untersuchungsgegenstand auch ...!) – Das wollte ich Sie ja fragen. Worauf bezieht sich die Frage jetzt?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Auf den Untersuchungsgegenstand natürlich auch, was sie glaubt, nicht liegen lassen zu können.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Bis 2017?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ja.

Mag. Patricia Frank: Also diese Aussage bezieht sich auf Umstände, die nach 2017 stattgefunden haben. Ich kann Ihnen dazu auf die Rück- - Ich kann Ihnen dazu mit dem Bogen auf 2017 keine Antwort geben.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sie können „das im U-Ausschuss auch nicht rechtfertigen“. – Was meinen Sie damit, was Sie im U-Ausschuss hier als Auskunftsperson nicht rechtfertigen könnten?

Mag. Patricia Frank: Ich kann Ihnen über diese Dienstbesprechung aufgrund des Umstands, dass sie außerhalb des Untersuchungszeitraums liegt, nicht einzelne aus dem Zusammenhang - - Ich kann Ihnen dazu nichts sagen, zu dieser Aussage. Es tut mir leid!

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sie können nicht sagen, was Sie damit gemeint haben, was Sie bei uns „nicht rechtfertigen“ können.

Was für eine „Katastrophe“ ist hier gemeint? Wissen Sie da etwas, welche „Katastrophe“ sprechen Sie hier an? Sie waren ja mittlerweile doch auch seit 2017 für diesen Fall federführend verantwortlich. Wenn hier von „Katastrophe“ gesprochen wird, welche „Katastrophe“ wird da gemeint?

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Ich darf gleich für den heutigen Tag, damit wir es im Protokoll haben, noch einmal anmerken: Bitte respektieren Sie auch die Amtsverschwiegenheit, die die Auskunftspersonen aus der Justiz haben! Das heißt, alles, was bis zum Ende des Jahres 2017 gelaufen ist, ist natürlich vom Untersuchungsgegenstand gedeckt. Aber alles danach wird die Auskunftsperson nicht beantworten dürfen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Wir wollten nur abklären, ob die „Katastrophe“ 2018 war oder schon früher.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Das wäre auch eine Frage, die man stellen kann, ja, aber man muss bitte wirklich immer den Zusammenhang herstellen, sonst - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Dann habe ich sie jetzt so gestellt. – Bitte.

Mag. Patricia Frank: Mir ist jetzt leider entgangen, wie die Frage in der jetzigen Fassung aktuell gestellt ist.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ob die „Katastrophe“ 2018 war oder schon 2017, was Sie da gemeint haben.

Mag. Patricia Frank: Können Sie mir konkret vorhalten (in den Unterlagen blätternd), was die Aussage - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sie haben ein Dokument, das vorliegt (Auskunftsperson Frank: Ja!), und da sehen Sie Ihre Aussage. Da wollte ich rückfragen, wann diese „Katastrophe“ war.

Mag. Patricia Frank: Also Sie unterstellen damit, dass ich mit „Katastrophe“ - - Also Sie unterstellen mir in der Fragestellung etwas, was ich mit „Katastrophe“ gemeint habe. Das ist mein Problem bei der Beantwortung dieser Frage.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich unterstelle nichts, ich zitiere nur Ihre Aussage.

Mag. Patricia Frank: Ja.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Was haben Sie da mit „Katastrophe“ gemeint, im Zeitraum 2018 oder 2017? Was haben Sie da gemeint?

Mag. Patricia Frank: Ich habe keinen Umstand gemeint, der im Zeitraum 2017 stattgefunden hat.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Also 2018, gut.

Dokument 96311, Seite 25, Auszug aus der Dienstbesprechung, 1.4.2019. Hier steht unter anderem, dass „sich freiwillig kein StA finde, der an dem Verfahren mitarbeiten möchte und sich vor dem U-Ausschuss für die Versäumnisse der letzten 8 Jahre zu rechtfertigen bereit sei.“ War das die „Katastrophe“, oder was - -

Mag. Patricia Frank: Das ist eine Aussage, die nicht ich getroffen habe. Da müssen Sie denjenigen fragen, der diese Aussage getätigt hat – und im Übrigen ist diese Aussage wieder außerhalb vom Zeitraum.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich beziehe mich hier - - Sie sind seit 2017 zuständig. Und ich möchte gerne wissen – dieser Akt bezieht sich auch auf diese Aussage, bezieht sich auch auf Ihre Zeit –, was hier gemeint wurde. Können Sie das bestätigen, dass es in den letzten acht Jahren Versäumnisse gegeben hat? Sie sind ja immerhin auch für einen Teilbereich zuständig gewesen.

Mag. Patricia Frank: Ja, aber was der Kollege mit dieser Aussage gemeint hat, müssen Sie den Kollegen fragen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Können Sie das bestätigen? (Abg. Pilz: Zur Geschäftsordnung!)

*****

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Wir fragen immer wieder – und zwar in beiden Untersuchungsausschüssen, das ist gängige Praxis in diesem Haus – auch zu Umständen der Ladung. Das haben wir immer gemacht. Das ist auch absolut zulässig, völlig ausjudiziert. Da sind wir ja - - Das weiß ich, und ich habe diese Verfahrensordnung selber mitgeschrieben.

Wir fragen immer dazu. Wir haben gerade im BVT-Untersuchungsausschuss zur Ladung von Major Frisch selbigen ausführlich befragt, weil das ab und zu notwendig ist. Das hat nämlich auch den Grund, dass man feststellt, ob sich Auskunftspersonen möglicherweise vorher abgesprochen haben und Ähnliches. Das ist Teil dieses Verfahrens. Das ist auch unbestreitbar, ist auch in der Präsidialkonferenz mehrmals besprochen worden, wird auch nicht bestritten.

Deshalb ist die Frage, warum die Frau Oberstaatsanwältin – das kommt aus diesem Protokoll – die Ladung in den Untersuchungsausschuss in der Dienstbesprechung als „Katastrophe“ bezeichnet, eine zulässige Frage und meines Erachtens auch zu beantworten.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Herr Verfahrensrichter, bitte. (Abg. Pilz: Ich bestehe drauf, denn sonst ...! – Abg. Plessl: ... wir eine Fraktionsführerbesprechung machen!) – Moment, lassen wir einmal den Herrn Verfahrensrichter - -

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich habe den Bezug zur Ladung bis jetzt nicht gesehen. Da steht nur allein: „eine Katastrophe“, ja. (Abg. Plessl: Die letzten acht Jahre waren dabei!) Das hat aber wieder mit der Ladung - - Darum hat mich ja die Wortmeldung jetzt gewundert. Ich bin ja ganz auf Ihrer Seite, dass ich sage: Die letzten acht Jahre, rückgerechnet von 2017, sind Untersuchungsgegenstand. Und da hätte ich auch der Frau Oberstaatsanwältin gesagt – also wie Sie da gefragt haben –, ob sie sich da an irgendwelche Versäumnisse erinnern kann. – Kein Problem; hat aber mit der Ladung nichts zu tun.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Herr Abgeordneter Pilz, ganz kurz noch zur Geschäftsbehandlung, und ich schlage vor, dass wir dann eine Fraktionsführerbesprechung machen und die Sitzung kurz unterbrechen. – Bitte, Herr Abgeordneter Pilz.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Nur damit wir das, glaube ich, ganz einfach klären: Es hat selbstverständlich mit der Ladung zu tun. Wenn man das Protokoll, die Sätze vorher, liest, dann ist es so, dass hier die Leitende Staatsanwältin Mag. Tichy-Martin erklärt, sie „erkundigt sich in diesem Zusammenhang nach dem Termin von Kollegin Frank im Untersuchungsausschuss“.

Und dann kommt das Zitat: „OStA Mag. Frank bestätigt den 25.6.“ – das war übrigens der ursprüngliche Ladungstermin – „und meint dies sei eine Katastrophe.“

Das bezieht sich völlig eindeutig auf die Ladung im Untersuchungsausschuss.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Ich glaube, wir machen es uns unnötig schwer. Ich bin völlig Ihrer Meinung, dass alles, was bis zum Jahr 2017 passiert ist, in den Untersuchungsgegenstand fällt. Man muss nur die Frage präzise stellen: Gab es bis zum Jahr 2017 Ihrer Kenntnis nach Katastrophen in der Verfahrensführung? – Eine völlig zulässige Frage! Also man muss nur wirklich - - Noch einmal - - (Abg. Plessl: Das wurde gefragt!)

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Bitte, klären wir das jetzt noch, vielleicht brauchen wir dann die Fraktionsführerbesprechung nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Verfahrensanwalt, da gibt es nur ein Missverständnis: Aus diesem Protokoll geht eindeutig hervor, dass Oberstaatsanwältin Mag. Frank in dieser Sitzung erklärt, die Ladung in den Untersuchungsausschuss sei „eine Katastrophe“. Und wenn ich schon einmal da die Möglichkeit habe, eine Spezialistin für parlamentarische Katastrophen zu befragen, dann möchte ich das auch nützen. Wir müssen ja was über uns selbst lernen.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Gut, diese Frage wurde ja bis jetzt noch nicht gestellt. Das ist ja eine völlig andere Frage. Die Frage: Warum ist die Ladung in den Untersuchungsausschuss Ihrer Meinung nach eine Katastrophe?, die kann man stellen. (Abg. Pilz: Ja, genau!)

Aber ich bitte nur noch einmal wirklich – mir geht es wirklich darum - - Meine Aufgabe ist der Schutz der Auskunftsperson, und wir haben hier wirklich ein Thema mit der Amtsverschwiegenheit. (Abg. Pilz: Da stimme ich vollkommen zu!)

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Moment, keine Einzelgespräche!

Ich ersuche jetzt vielleicht noch Herrn Abgeordneten Plessl, kurz seine Frage zu präzisieren. (Abg. Plessl: Zur Geschäftsordnung!) – Bitte.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Also ich habe zwei Fragen gestellt: Was mit „eine Katastrophe“ gemeint ist – und die Frau Oberstaatsanwältin ist für diesen Akt seit 2017 zuständig, und da erwarte ich mir eine Antwort für diesen Bereich.

Und wenn jemand in einer Besprechung mitteilt, dass sich kein Staatsanwalt zur Verfügung stellt, diesen Akt auch dementsprechend aufzuarbeiten und in den Untersuchungsausschuss zu kommen, dann ist das auch mit dem Untersuchungsausschuss- -, in unserem Beschluss gedeckt, und dann sollten wir auch ersuchen, dass die Frau Oberstaatsanwältin dementsprechend eine Auskunft gibt.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut.

Ich glaube, das lässt sich jetzt klären, indem die Frau Oberstaatsanwalt auf diese Frage Bezug nimmt. – Bitte schön. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt und mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Patricia Frank: Also auf die Frage, was ich mit „Katastrophe“ gemeint habe, kann ich antworten, dass ich damit grundsätzlich den Umstand gemeint habe, dass es nicht angenehm ist, als Staatsanwältin in einem Untersuchungsausschuss auszusagen. (Abg. Pilz: Eine staatsbürgerliche Pflicht ist eine Katastrophe?!)

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut – die Aussage ist jetzt so getätigt worden.

Herr Abgeordneter Plessl, ich nehme an, wir brauchen keine Fraktionsführerbesprechung? – Dann gehen wir weiter in der Befragung.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Die zweite Frage ist jetzt noch nicht beantwortet.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Wiederholen Sie sie!

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Das sind die Versäumnisse der acht Jahre.

Mag. Patricia Frank: Die zweite Frage lautet konkret bitte noch einmal wie?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Alle Wahrnehmungen der letzten acht Jahre, weil der UsA hier für die Versäumnisse ja nicht aufkommen kann. Also da steht drinnen – Sie haben es eh, das Dokument liegt Ihnen vor, Nummer 96311. (Auskunftsperson Frank: Ich weiß, aber das - -! Ich habe - -!)

Ich möchte nicht laufend zitieren, aber da steht ganz klar drinnen: „[...] vor dem U-Ausschuss für die Versäumnisse der letzten 8 Jahre zu rechtfertigen bereit sei“, dass kein Staatsanwalt dementsprechend auch - -

Mag. Patricia Frank: Ich kann dazu nur noch einmal sagen, wie ich schon meiner Meinung nach davor gesagt habe: Was der Kollege mit dieser Äußerung, die von ihm getroffen wurde, und auch zur Bereitschaft, ob sich andere Staatsanwälte bei der WKStA gemeldet haben - - Ich kann zu seinen Wahrnehmungen nichts aussagen, weil ich keine Wahrnehmungen dazu habe, ob sich bei ihm jemand gemeldet hat oder nicht, an diesem Verfahren mitzuarbeiten. Das heißt, Sie müssen das jemand anderen fragen, was er damit gemeint hat.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ist Ihr Verfahren, für das Sie verantwortlich sind, ordnungsgemäß abgewickelt gewesen? Denn das ist auch eine Kritik an Ihrer Vorgangsweise beziehungsweise Ihrer Vorsitzführung, bei dem Akt.

Mag. Patricia Frank: Ich habe das nicht als Kritik an meiner Vorgehensweise empfunden.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Haben Sie nicht empfunden.

Und ist Ihr Bereich fehlerfrei abgewickelt worden bis zum jetzigen Zeitpunkt, laut Ihrer Ansicht jetzt?

Mag. Patricia Frank: Ich habe natürlich meine Arbeit immer ordnungsgemäß erledigt.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Haben Sie vielleicht Fehler bei Ihren Kollegen wahrgenommen? Frau Staatsanwältin - - (Zwischenruf des Abg. Ottenschläger.)

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Das hat aber mit - - (Abg. Plessl: Wir dürfen noch kommunizieren miteinander!) – Ja. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Bitte, Herr Abgeordneter, bewegen wir uns auf dem Grund des Untersuchungsausschusses!

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Das ist sehr schwierig, Herr Vorsitzender, wenn andere Kollegen von den Fraktionen auch dementsprechend Zwischenfragen stellen und die Auskunftsperson abgelenkt wird.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Darum habe ich unterbrochen.

Bitte, bleiben Sie beim Thema des Untersuchungsausschusses!

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Frau Staatsanwältin, was wurde hier mit „Scheißakt“ bezeichnet? Haben Sie dazu eine Wahrnehmung? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt und mit ihrer Vertrauensperson.)

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Selbes Thema: Wir müssen schauen, dass wir im Untersuchungsgegenstand bleiben. Erstens einmal: Zeitpunkt außerhalb; zweitens: Wo ist der Bezug zu Ladungsthema 1, 2 oder 3?

Ich ersuche wirklich, dass wir in diesem Rahmen bleiben. Die Auskunftsperson wird sonst jedes Mal sagen, dass sie dazu nichts sagen darf.

*****

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Verfahrensanwalt! Frau Oberstaatsanwältin Frank ist seit Februar 2017 zuständig. Diese Aussage – nicht von mir, sondern vom ehemaligen Generalsekretär Pilnacek – „Scheißakt“ bezieht sich auch auf den Umstand ihrer Tätigkeit als Oberstaatsanwältin, aber auch als Staatsanwältin und Mitwirkende seit 2017. Ich möchte gerne wissen, ob sie zum Untersuchungszeitraum bis Ende 2017 eine Wahrnehmung hat, die dieser Aussage irgendwo entgegenstehen würde. Wenn sie sagt, es ist alles in Ordnung, ist das kein Problem, aber in diesem Fall sagt sie nichts dazu. Und wenn solche Vorwürfe gegen ihre Aktenführung eingebracht werden, vom Dienstvorgesetzten, dann möchte ich gerne wissen, was die zuständige Staatsanwältin auch zu ihrem Verfahren sagt.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Sie hat die Frage ja bereits beantwortet. Sie hat gesagt, sie hat eine ordnungsgemäße Arbeit geliefert, auch in dieser Zeit. Und was der diesen Ausdruck verwendende Mag. Pilnacek damit gemeint hat, kann sie ja wohl schwerlich wissen.

Also ich glaube, wir sollten wirklich beim Thema bleiben – Zahlungsflüsse, und so weiter, und so weiter –, aber nicht jetzt hier herausfinden wollen, wie dieser Akt gelaufen ist. Das ist nicht unser Thema. Unser Thema sind Zahlungs- - Lesen Sie den - - (Abg. Plessl: Das war auch nicht die Frage! – Abg. Bernhard: Zur Geschäftsordnung!)

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Ich darf jetzt vielleicht nur noch anmerken, wir haben ja noch die Möglichkeit, zu diesem Thema, das Sie angesprochen haben, dann auch Herrn Mag. Pilnacek zu befragen. – Bitte, Herr Abgeordneter Bernhard.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich kann nur das unterstreichen, was jetzt auch der Herr Verfahrensrichter gesagt hat. Es entsteht ja langsam der Eindruck, wir untersuchen hier etwas ganz anderes, als wir eigentlich beschlossen haben. Die Fragen zielen nur – wie der Verfahrensrichter schon gesagt hat – sozusagen auf den Aktenlauf und den Prozess innerhalb der Staatsanwaltschaft ab, haben aber nichts mit dem Untersuchungsgegenstand, der klar definiert ist – auch wenn ihr es nicht hören wollt –, zu tun. Das sollten wir hier berücksichtigen. Wenn es das Begehren gibt, hier einen anderen Untersuchungsausschuss zu initiieren, dann ist das legitim und das gute Recht, aber wir haben hier einen klaren Beschluss.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Wir sollten das möglichst schnell klären; im Grunde ist es ja längst geklärt.

Selbstverständlich hat es uns zu interessieren, ob es politische Einflussnahme auf das Verfahren selbst gegeben hat, ob es Versuche gegeben hat, das Verfahren zu beeinflussen, zu ruinieren und statt Interessen der Republik Österreich Interessen von Airbus und Eurofighter zu vertreten.

Bis vor kurzer Zeit hat es Verdachtsmomente natürlich in Richtung einzelner politischer Parteien – ich möchte den Namen dieser Partei jetzt nicht nennen – gegeben, aber die Vorwürfe, dass an der Spitze des Justizministeriums und der Oberstaatsanwaltschaft Wien solche Versuche unternommen werden, sind relativ neu, beziehen sich aber auf das ganze Verfahren. Und, Herr Kollege (in Richtung Abg. Ottenschläger), das müssen wir einfach untersuchen! Das ist die schlimmste Form politischer Einflussnahme, wenn die organisierte Justiz unter Führung des Generalsekretärs im Justizministerium die Interessen von Airbus und - -

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Vorsicht, Vorsicht! (Abg. Bösch: Das hat mit der Geschäftsordnung nichts zu tun! Das sind Redebeiträge hier!) Also bitte schön! Das ist ein sehr ernstes Thema, aber wir wollen hier niemanden verleumden. Ich habe mir schon vorhin überlegt, ob die Immunität der Abgeordneten auch außerhalb des Untersuchungsgegenstandes gilt. Also das will ich jetzt nur zu Ihrem Schutz sagen.

Ich bitte, dass wir beim Thema bleiben. Wir haben Ihnen schon konzediert, dass wir wissen und fragen wollen, ob hier so eine Einflussnahme vorgekommen ist. Das hat aber weder mit dem Ausdruck „Scheißakt“ etwas zu tun noch mit sonst etwas.

Die Frau Oberstaatsanwältin hat gesagt, sie hat ihr Verfahren ordnungsgemäß geführt. – Das war es jetzt einmal! Jetzt können Sie sie noch fragen, ob sie von außen in irgendeiner Form beeinflusst wurde, aber ich würde schon ersuchen, das hier nicht als Bühne zu verwenden, um die Justiz insgesamt in irgendeinen mafiösen Zusammenhang zu bringen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Also wenn Aussagen bei einer Dienstbesprechung getroffen worden sind, die genau die Vorsitzführung des Aktes betreffen, und das habe ich auch so gefragt - - Wir haben ja gestern auch eine kurze Diskussion geführt und wir haben dann auch von Staatsanwalt Radasztics sehr wohl diese Auskunft bekommen, was er zu diesen Anschuldigungen sagt. Das ist die eine Geschichte.

Und jetzt habe ich - - Genau seit diesem Zeitpunkt, Februar 2017, ist Frau Staatsanwältin Frank zuständig für einen großen Bereich Eurofighter. In diesem Fall ersuche ich dann noch einmal, wenn ich diese Frage stelle, wenn Anschuldigungen da sind, dass die Abwicklung des Strafaktes nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, um eine Antwort der Staatsanwältin. Und sie hat gesagt, ja. Wenn ich mehrere Vorwürfe mache und sie immer Ja sagt, sie hat alles ordnungsgemäß - - –

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): –, dann ist das sehr schnell erledigt. In diesem Fall ist es aber nicht gewesen, weil wir keine Auskunft bekommen.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Herr Abgeordneter, das ist nicht zur Geschäftsordnung. Sie können Ihre Fragen dann noch stellen, Sie sind noch am Wort. Sie haben noch 2 Minuten 38 Sekunden Redezeit.

Herr Abgeordneter Bernhard zur Geschäftsordnung, bitte.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wollte nur unterstreichen, was vorher meine beiden Kollegen von JETZT und SPÖ gesagt haben. Wir untersuchen die politische Einflussnahme, die politische Verantwortung, und wenn wir jetzt aufgrund eines Protokolls, das außerhalb des Untersuchungszeitraumes liegt, erkennen, dass es eine solche gegeben hat, dann suchen wir ja die Wurzel – in der Annahme, dass die innerhalb des Untersuchungszeitraumes liegt. Und genau hier bitte ich den Verfahrensrichter und den Verfahrensanwalt auch mit jener breiten Perspektive darauf zu schauen, dass wir natürlich auf den Untersuchungszeitraum abzielen. Und auch bei Staatsanwältin Frank geht es ja um ihre Wahrnehmung. Das heißt, sie kann ja sagen, sie hat keine Wahrnehmung. Es ist eine Frage nicht verboten, wenn sie darauf abzielt; es geht ja um die Antwort, die man möglicherweise einschränken muss. – Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Abgeordneter Pilz noch und dann der Herr Verfahrensanwalt. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bin ja dem Verfahrensrichter sehr verbunden, dass er hier so umsichtig vorgeht. Na selbstverständlich werde ich hier weder Generalsekretär Pilnacek noch eine andere Person eines Verbrechens bezichtigen. Das ist ja gar nicht notwendig und auch nicht sinnvoll. Aber ich werde selbstverständlich auf den dringenden Tatverdacht in einigen Bereichen hinweisen und weiterhin die Frage stellen, warum zwei Staatsanwaltschaften in Linz und in Eisenstadt sich weigern, Ermittlungen zu führen. Das ist ein wichtiger Punkt.

Aber der entscheidende Punkt ist – und das beschäftigt uns –: Wird hier Einfluss auf die einzige weisungsunabhängige Staatsanwaltschaft dieser Republik, nämlich die WKStA, genommen, um ein Verfahren, das für die Republik von größter Bedeutung ist, finanziell und rechtsstaatlich, abzuwürgen?

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Herr Abgeordneter, es wird noch möglich sein, Mag. Pilnacek dazu zu befragen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Ja, danke für den Hinweis, das werden wir auch tun. (Abg. Steinacker: Entschuldigung! Das ist einfach eine falsche Rechtsauslegung! Wieso ist die WKStA nicht weisungsgebunden? Das ist ja unglaublich, solche Behauptungen einfach im Raum stehen zu lassen!)

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: So, jetzt gelangt der Herr Verfahrensanwalt zu Wort.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Ich bin ja hier Gott sei Dank nur als trockener Jurist anwesend und ersuche daher noch einmal, sich vielleicht meine Worte durch den Kopf gehen zu lassen. Wenn die Frage so gestellt ist, dass sie einen Bezug zum Untersuchungsgegenstand hat – und das ist bitte, noch einmal, leider Ihre Aufgabe, die Frage so zu stellen –, dann ist es ja kein Problem. Aber ich bitte wirklich noch einmal, sich zu überlegen, wie die Frage mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hat.

Um das mit der Einflussnahme noch einmal aufzugreifen: Wenn jemand die Frage stellt, ob im Untersuchungsgegenstandszeitraum des Jahres 2017 die Auskunftsperson eine Kenntnis über eine politische Einflussnahme hat, dann ist diese Frage aus meiner Sicht völlig zulässig. Sie müssen nur schauen, dass Sie irgendwie in den Untersuchungsgegenstand hineinkommen, sonst bekommen Sie heute bei jeder Frage von mir die gleiche Antwort, und dann wird es ein bisschen mühsam. – Das ist das Erste.

Und das Zweite: Wenn Auskunftspersonen freiwillig über Themen sprechen, die nicht den Untersuchungsgegenstand betreffen, dann ist das auch ihr gutes Recht. Ich habe aber gestern schon darauf hingewiesen: Das ist kein Präjudiz für die heutige Befragung. Wenn eine Auskunftsperson etwas sagt, was außerhalb ist, dann ist das ihr gutes Recht, wenn eine Person aber sagt, sie sagt nichts dazu, dann ist das auch ihr gutes Recht, wenn es nicht im Untersuchungsgegenstand ist.

Ich glaube also, wir können es uns wirklich einfach machen, wenn wir uns sozusagen diese paar Eckpfeiler der trockenen Juristerei zu Gemüte führen.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut, das war, glaube ich, ein deutlicher Hinweis in Bezug auf die weitere Vorgangsweise in der Befragung.

Wir dürfen nunmehr mit der Befragung fortsetzen. – Herr Abgeordneter Plessl, bitte.

*****

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich lege das Dokument Nummer 96311, Seite 14, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Dem Untersuchungsausschuss wurde vom Präsidenten der Finanzprokuratur eine Grafikzur Verfügung gestellt, welche ein breitgefächertes Netz an Briefkastengesellschaften zeigt, und in dem genannten Dokument ist angeführt: „Es wurde teils unterlassen, jene Treuhänder, die auf Zuruf die Briefkastengesellschaften verwaltet hätten, als Beschuldigte einzutragen.“

Können Sie zu dieser Feststellung beziehungsweise zu dieser Äußerung eine Erklärung abgeben?

Mag. Patricia Frank: Ich lese es mir kurz durch, bitte. (Der Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Eine Erklärung zu welcher Aussage genau meinen Sie jetzt?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Warum bei den Briefkastengesellschaften nicht alle als Beschuldigte eingetragen sind.

Mag. Patricia Frank: Dazu habe ich keine Wahrnehmungen, die den Untersuchungszeitraum betreffen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sie sind aber für diesen Fall zuständig.

Mag. Patricia Frank: Nein, das ist eine Aussage, die das Stammverfahren betrifft.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Dann kommen wir gleich zu Lakeside. Hier geht es um 4 Millionen Euro an die Lakeside Technologie-Privatstiftung, die geschleust worden sind. Die Lakeside war ein politischer Wunsch des damaligen Landeshauptmannes Haider.

Hier wurde von Oberstaatsanwalt Adamovic betreffend die Lakeside Privatstiftung ausgeführt: „Das Paradebeispiel für eine nicht unternehmenszwecken dienende Verwendung von Geldern [...]“

Können Sie diese Aussage von Herrn Adamovic erklären?

Mag. Patricia Frank: Also grundsätzlich, noch einmal vorweg, betrifft das eine Aussage, die am 1.4.2019 in einer Dienstbesprechung gefallen ist, die nicht von mir getätigt worden ist. Sie müssten meiner Meinung nach Herrn Mag. Adamovic selbst fragen, was er mit dieser Aussage gemeint hat, denn ich kann nicht interpretieren, was jemand anderer mit einer Äußerung gemeint hat.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Was wissen Sie über die Lakeside-Stiftung?

Mag. Patricia Frank: Diese Frage kann ich Ihnen für den Untersuchungszeitraum beantworten und dazu kann ich Ihnen sagen, dass in dem Untersuchungszeitraum, in dem Zeitraum von März 2017 bis Ende 2017 - -

Was ich alles - - Ich verstehe jetzt die Frage nicht. Was soll ich jetzt in diesem Zeitraum beantworten?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Die Frage, die ich Ihnen gestellt habe, was Sie dazu wissen.

Mag. Patricia Frank: Allgemein kann ich Ihnen dazu sagen: Auch das Faktum Lakeside ist ein Faktum aus dem Stammverfahren.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Haben Sie Wahrnehmungen dazu? Besser gefragt: Welche Information haben Sie?

Mag. Patricia Frank: Ich habe dieses Faktum Lakeside nicht bearbeitet.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Haben Sie mit Staatsanwalt Radasztics gemeinsam das Verfahren geführt oder ist es nebeneinander geführt worden?

Mag. Patricia Frank: Soll ich Ihnen vielleicht grundsätzlich einmal allgemein erklären, welche Wahrnehmungen ich zu welchen Verfahren habe? Würde es das vereinfachen? Oder soll ich das bei jeder Frage - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich würde gerne wissen, ob Sie nebeneinander oder miteinander an diesem Strafverfahren gearbeitet haben.

Mag. Patricia Frank: Ich wurde mit Februar 2017 Mag. Radasztics zur Bearbeitung des Eurofighter-Komplexes zugeteilt, und wie ich in meinem Eingangsstatement erwähnt habe, war der Grund dafür die damals neu eingelangte Betrugsanzeige, auf der ich auch den Fokus hatte. Ich habe Mag. Radasztics bei der Bearbeitung des Stammverfahrens aber auch insoweit unterstützt, als ich zum Beispiel Rechtshilfeersuchen in diesem Stammverfahren gemacht habe. Wir sprechen jetzt von einem Zeitraum ab Februar 2017.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Welche Wahrnehmungen haben Sie zur Lakeside-Stiftung?

Mag. Patricia Frank: Im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Erledigungen, die ich mit dem Kollegen in diesem Akt gemacht habe, insoweit gar keine, weil das nicht Gegenstand meiner Bearbeitung gewesen ist, die Lakeside-Privatstiftung.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Gut. Wir werden dann eh weitergehen, aber grundsätzlich ist gestern die Aussage getroffen worden, dass Sie gemeinsam das Verfahren geführt haben und viele Besprechungen gemacht haben.

Gehen wir aber gleich zum Ermittlungsverfahren (Auskunftsperson Frank: Das bestreite ich auch nicht, aber - -!), zu den beiden Betrugsvorwürfen der Neuanzeige: Lieferfähigkeit und Einpreisung des zu hohen Geldbetrages von 183,4 Millionen Euro.

Gehen Sie davon aus, dass der Anfangsverdacht auch noch immer vorgelegen ist – weil es hier auch Kritik gegeben hat? Haben Sie einen Anfangsverdacht gesehen?

Mag. Patricia Frank: Entschuldigen Sie, auf was beziehen Sie sich jetzt konkret? Was halten Sie mir vor?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich habe Sie betreffend die Betrugsvorwürfe der Neuanzeige gefragt, die Ihnen 2017 vom Verteidigungsministerium mitgeteilt worden sind, wo Sie auch zuständig geworden sind (Auskunftsperson Frank: Genau!), betreffend die Lieferfähigkeit und die Einpreisung von 183,4 Millionen. Daher gehe ich davon aus, dass Sie einen Anfangsverdacht festgestellt haben. Ist das richtig?

Mag. Patricia Frank: Das ist richtig, ja.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Dokument 96311, Seite 25 – Entschuldigung, Seite 27 ist das –: Oberstaatsanwalt Ropper erklärt während der Dienstbesprechung, dass die Oberbehörde von Anfang an schwer verstanden hätte, wieso überhaupt ermittelt wurde. Mehr noch, er sagte: „Anscheinend wollte niemand Herrn Doskozil erklären, dass kein Anfangsverdacht bestünde.“

Was sagen Sie zu dieser Aussage des Herrn Oberstaatsanwaltes Ropper? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Patricia Frank: Ich kann Ihnen dazu sagen, als ich mit der Bearbeitung dieses Verfahrens betraut wurde, war es bereits ein eingeleitetes Verfahren, und die Anfangsverdachtsprüfung hat auch bereits davor stattgefunden, und über Umstände im Zusammenhang dieser Anfangsverdachtsprüfung, die vor diesem Zeitpunkt vorgefallen sein sollen, kann ich keine Angaben machen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Aber Sie haben trotzdem diesen Anfangsverdacht gesehen? Stimmt das so? Oder weiter bekräftigt?

Mag. Patricia Frank: Ich sehe ihn, ja.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Gut. Sonst hätten Sie ja nicht zwei Jahre ermitteln dürfen, wenn Sie das nicht gesehen hätten.

Mag. Patricia Frank: Eben. Natürlich.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Fragen zum Gutachter Weber: Jetzt haben wir hier ein Gutachten, das sehr stark kritisiert worden ist: fehlende Objektivität, keine Dokumentation, keine Quellenangaben et cetera, et cetera.

Wer hat die Beauftragung von Herrn Weber vorgenommen, beziehungsweise wie ist die Auswahl von Herrn Weber durchgeführt worden? Vielleicht können Sie uns dazu etwas sagen.

Mag. Patricia Frank: Ja, also die Auswahl von Herrn Weber ist grundsätzlich aufgrund seiner fachlichen Eignung durchgeführt worden und auch aufgrund des Umstandes, dass natürlich jemand in diesem Verfahren eine gutachterliche Tätigkeit ausüben sollte, der nicht in Berührung mit einer der beteiligten Core-Nationen oder dem österreichischen Bundesheer steht. Daher fiel die Auswahl auf einen Schweizer Sachverständigen.

Die Bestellung des Sachverständigen erfolgte aber letztlich durch das Landesgericht für Strafsachen Wien im Rahmen einer gerichtlichen Beweisaufnahme. Also bestellt hat den Sachverständigen das Landesgericht.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Können Sie diese Kritik – fehlende Objektivität, keine Dokumentation, keine Quellenangabe und so weiter – auch bestätigen?

Mag. Patricia Frank: Sie halten mir jetzt, Entschuldigung, noch einmal genau die Aussage von wem vor? Nur, dass ich das selbst weiß.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Diese Aussage ist im Zuge des Untersuchungsausschusses von Peschorn getroffen worden: fehlende Objektivität, keine Dokumentation, keine Quellenangabe. Können Sie diese Angabe bei diesem Gutachten auch nachvollziehen?

Mag. Patricia Frank: Ich habe im Untersuchungszeitraum Kenntnis davon, dass die Finanzprokuratur eine Befangenheit des Gutachters sieht, ja, und das sind – was Sie gerade zitiert haben – Gründe, die im Zuge dieses Vorbringens geäußert wurden. Es hat sich dann das zuständige Landesgericht für Strafsachen Wien mit diesem Vorwurf auch auseinandergesetzt.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Und welche Meinung haben Sie zu diesem Gutachten? (Auskunftsperson Frank: Meine inhaltlich- -!) Die Kritik! Die Kritik ist berechtigt – sehen Sie das auch so? Oder haben Sie ergänzende - - (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Sehen Sie diese Kritik auch als berechtigt? Und haben Sie ergänzende Informationen zu diesem Gutachten eingefordert? Damit man diese Frage abschließen kann.

Mag. Patricia Frank: Also ich musste mich natürlich als Partei im gerichtlichen Beweisaufnahmeverfahren auch damit auseinandersetzen, ob dieses Gutachten inhaltlich zu ergänzen ist oder nicht, und habe einen diesbezüglichen Antrag auf inhaltliche Ergänzung des Gutachtens, bezogen auf die Fragestellung, an das Landesgericht für Strafsachen Wien gerichtet, und es wurde jetzt auch eine Ergänzung dieses Sachverständigengutachtens vom Landesgericht in Auftrag gegeben. Das ist noch ausständig, mehr kann ich dazu nicht sagen.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Auch von meiner Seite, Frau Oberstaatsanwältin, einen schönen guten Morgen!

Frau Oberstaatsanwältin, Sie haben in Ihrem Eingangsstatement gesagt, dass Sie im Jahr 2012 zur Staatsanwaltschaft gekommen sind und im Februar 2019 zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Wann wurden Sie denn das erste Mal mit einem Akt aus dem Eurofighter-Komplex befasst?

Mag. Patricia Frank: Also eben mit diesem Zeitraum Februar 2017.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Was waren das für Akten?

Mag. Patricia Frank: Man kann das - - Es ist ein bisschen schwierig. Ich versuche, es Ihnen einfach zu erklären. Der Grund, warum dieses Team verstärkt wurde – oder Team; es gab ja kein Team, es bestand ja nur aus einer Person –, war eben diese Neuanzeige, die eingelangt ist, diese Betrugsneuanzeige. Und zu deren Bearbeitung bin ich - -

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): War Staatsanwalt Radasztics damals alleine?

Mag. Patricia Frank: Ja. Also bis zu diesem Zeitpunkt war er alleine für den gesamten Komplex zuständig. Dieser Komplex besteht aus mehreren Verfahren, die zum Teil noch anhängig sind. Es gibt aber natürlich auch schon erledigte Stränge dieses Komplexes, daher ist das sehr schwierig darzustellen. Es ist nicht ein Verfahren und ein Akt, über den wir jetzt hier sprechen, sondern es sind mehrere unterschiedliche Verfahren, die eben unterschiedliche Verfahrensstände haben und teilweise eben auch schon erledigt sind.

Daher ist die Frage an sich ein bisschen schwierig zu beantworten, weil es eben jetzt nicht diesen einen Akt gibt, dem ich zugeteilt worden bin, sondern ich wurde zur Unterstützung, zur Bearbeitung der anstehenden Aufgaben in diesem Verfahren zugeteilt, habe aber primär diese Betrugsneuanzeige in meinem Referat bearbeitet – weil jeder Staatsanwalt ja auch ein Referat hat, das er führt –, war dann eben auch dem Verfahren gegen Mag. Darabos zugeteilt.

Und die anderen Verfahren, die jetzt im Zuge der Übertragung an die WKStA übertragen worden sind, die waren grundsätzlich im Referat vom Kollegen anhängig.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Sie haben gesagt, seit Februar 2019 sind Sie jetzt bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Sie wurden auf Ihre Bewerbung angesprochen. Wenn Sie es mir nicht sagen, ist es auch okay, aber Sie haben gesagt, Sie haben sich einfach auf eine Planstelle beworben: Wurde Ihnen das nahegelegt?

Mag. Patricia Frank (erheitert): Nein, also das wurde mir von niemandem nahegelegt, mich dorthin zu bewerben.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Ich frage das deswegen: Ich nehme an, dass es nicht so viele Staatsanwälte zu dieser Zeit gegeben hat oder jetzt noch gibt, die in diesem Verfahren mit Eurofighter einen hohen Informationsstand haben. Wie ist denn hier Ihr Informationsstand? Würden Sie sich als Expertin im Eurofighter-Komplex bezeichnen?

Mag. Patricia Frank: Na ja, ich habe natürlich Kenntnisse des Verfahrens, ja. Expertin, also - -

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Es macht also durchaus Sinn, dass Sie das jetzt weiterführen?

Mag. Patricia Frank: Na, es ist nicht so, dass ich - -

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Ich frage das deswegen – Entschuldigung, dass ich das noch sage –, weil Staatsanwalt Radasztics gestern gemeint hat – Zitat –: In zwei Monaten kann man diesen Akt nicht erfassen.

Mag. Patricia Frank: Da gebe ich ihm auch recht. Diesen Akt kann in zwei Monaten - - Also das ist ein derartig - - Wir müssen jetzt unterscheiden, wovon wir sprechen. Wenn wir vom Eurofighter-Stammverfahren sprechen, dann ist das ein derartig umfangreiches Verfahren, das bereits über eine derart lange Zeit anhängig ist, mit derart vielen Handlungssträngen auch, dass es natürlich sehr schwierig ist, sich in dieses Verfahren einzulesen. Also da muss ich ihm recht geben, ja.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Das heißt, Sie führen die Verfahren, die Sie damals begonnen haben, heute noch weiter? Oder konnten Sie etwas zum - -

Mag. Patricia Frank: Ich bin aktuell für die schon zuvor erwähnte Betrugsneuanzeige zuständig und auch für das Verfahren gegen Mag. Darabos und nicht für das Stammverfahren.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Zur Doskozil-Anzeige noch einmal, wegen dem Anfangsverdacht, das hat der Kollege von der SPÖ auch schon gefragt: Aus Ihrer Sicht bestand ein Anfangsverdacht?

Mag. Patricia Frank: Ja.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Und deswegen haben Sie das Verfahren, das Ermittlungsverfahren fortgeführt?

Mag. Patricia Frank: Also dieses Verfahren, diese Anfangsverdachtsprüfung, hat schon vor dem Zeitpunkt stattgefunden, bevor ich zugeteilt worden bin. Also zu dem Zeitpunkt, als ich zugeteilt wurde, war das schon ein bestehendes Verfahren, das es zu bearbeiten galt, und kein Verfahren, wo man gesagt hätte, da besteht kein Anfangsverdacht. Ich habe dieses Verfahren dann weiter bearbeitet und habe natürlich auch diesen aufzuklärenden Verdacht gesehen, ja.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Eine Frage zur Kommunikation: Wie haben Sie denn damals mit Staatsanwalt Radasztics kommuniziert? Sind Sie gemeinsam in einem Büro gesessen? Wie darf man sich das vorstellen?

Mag. Patricia Frank: Nein, wir sind nicht gemeinsam in einem Büro gesessen. Es hat - -

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Gab es Dienstbesprechungen oder Ähnliches? (Auskunftsperson Frank: Gab es was?) – Dienstbesprechungen.

Mag. Patricia Frank: Ja, gab es. Also ich hatte grundsätzlich eine gute Kommunikation mit dem Kollegen, wir haben - -

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Hatten Sie auch direkten Kontakt zu Oberbehörden?

Mag. Patricia Frank: Wir hatten im Rahmen der Berichtspflichten Kontakt zu den Oberbehörden.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Das besteht nach wie vor, nehme ich an, diese - -

Mag. Patricia Frank: Das ist weiterhin ein berichtspflichtiger Akt und war es immer auch schon.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Weil Sie vorhin gesagt haben, Sie könnten erklären - - Der Lakeside-Akt wurde angesprochen. Frau Oberstaatsanwältin, können Sie uns kurz umschreiben, in welchem Umfang Sie im Stammverfahren damals tätig waren?

Mag. Patricia Frank: Ich glaube, dass ich das grundsätzlich schon beantwortet habe. Ich wurde halt im Stammverfahren vom Kollegen zu anstehenden Ermittlungsmaßnahmen beigezogen. Beispielsweise ist mir erinnerlich, dass ich Rechtshilfeersuchen in diesem Verfahren gemacht habe – also wenn jetzt ein Polizeibericht eingelangt ist, mit einem Verdacht auf weitere Konten, also Zahlungsflüsse - - zu deren Aufklärung Kontoöffnungen im Rechtshilfeweg, dann habe ich das bearbeitet, wenn er das zugeteilt hat, also wenn er gemeint hat, dass ich das bearbeiten soll.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Haben Sie sozusagen dann auch den Kontakt, wenn Sie von Rechtshilfe sprechen, mit ausländischen Behörden gepflegt? Staatsanwaltschaft München?

Mag. Patricia Frank: Ja.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Bestehen diese Kontakte immer noch? Gibt es hier einen Wissensaustausch, einen entsprechenden?

Mag. Patricia Frank: Ja.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Ja, das war es einmal fürs Erste. Danke.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Auch meinerseits ein herzliches Hallo, Frau Oberstaatsanwältin! Ich versuche, die Fragen nicht zu wiederholen, die schon gestellt worden sind, bin mir aber nicht sicher, ob es mir durchgehend gelingt.

Wir haben gestern von einer Auskunftsperson, und zwar von Frau Vrabl-Sanda, gehört, dass es nicht möglich war, dass die WKStA das ursprüngliche Eurofighter-Verfahren direkt nach Gründung der WKStA übernommen hat, obwohl diese Behörde ja genau für solche Verfahren gedacht ist, weil das Eurofighter-Stammverfahren vor der Gründung der WKStA bereits sozusagen begonnen hat. Jetzt, acht Jahre später, ging es dann plötzlich doch.

Meine Frage an Sie: Gab es in der Zeit, als Sie mit dem Fall betraut waren, und innerhalb des Untersuchungszeitraums natürlich, im Team mit Staatsanwalt Radasztics irgendwie Überlegungen, zu sagen: Warum ist der Akt bei der Wiener Staatsanwaltschaft, warum ist der nicht bei der WKStA? Haben Sie das zu irgendeinem Zeitpunkt intern besprochen?

Mag. Patricia Frank: Also es gab, soweit ich mich erinnern kann, kein Gespräch zwischen mir und dem Kollegen Radasztics, dass wir den Akt an die WKStA abtreten sollten.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Haben Sie, weil das Thema Ressourcen natürlich auch immer ein zentrales Thema ist, sich sozusagen die Frage gestellt oder mit dem Kollegen Radasztics auch besprochen, weshalb zwei Staatsanwälte ausreichen sollen, die noch dazu jeweils andere Aufgaben zu erfüllen haben, um ein solch komplexes Verfahren zu untersuchen?

Mag. Patricia Frank: Sie meinen, ob wir der Meinung waren, dass es zusätzlicher Kapazitäten bedarf, oder?

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Haben Sie das mit dem Kollegen besprochen?

Mag. Patricia Frank: Ich kann mich jetzt an ein Gespräch nicht erinnern, dass wir weitere Kapazitäten fordern hätten sollen. Also über ein derartiges Gespräch ist mir nicht ...

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Hatten Sie den Eindruck, dass solche zusätzlichen Kapazitäten notwendig gewesen wären, um gut voranzukommen, um den Arbeitsauftrag ordentlich zu erfüllen?

Mag. Patricia Frank: Das müssten Sie eigentlich den Kollegen fragen. Die Teilbereiche, die ich zur Bearbeitung überhatte, konnte ich mit meinen Kapazitäten gut erledigen, ja.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Also die Neuanzeige, die ja in Ihren Bereich hineingefallen ist, war durch Sie alleine ordentlich zu erledigen?

Mag. Patricia Frank: Ja.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Und Sie haben keine Wahrnehmungen, ob die Untersuchungen im Stammverfahren mit ausreichenden Kapazitäten oder zu wenig Kapazitäten ausgestattet waren?

Mag. Patricia Frank: Richtig, ja.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Haben Sie Kenntnis, wie viele Staatsanwälte und Staatsanwältinnen an dem Verfahren in München mitgewirkt haben, in der Vorbereitung, das ja deutlich kleiner ist als unser Stammverfahren?

Mag. Patricia Frank: Also zu dem Zeitpunkt, zu dem ich zu dem Verfahren zugeteilt wurde, glaube ich, war das auch nicht mehr die volle Belegschaft sozusagen, die ursprünglich an dem Verfahren mitgearbeitet hat. Daher: Ich habe keine unmittelbaren Wahrnehmungen darüber, wie viele Staatsanwälte ursprünglich an diesem Verfahren gearbeitet haben. Ich glaube mich zu erinnern, gehört zu haben, dass es mehr als einer war, ja.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Da kann ich zur Aufklärung beitragen: Es waren neun (Auskunftsperson Frank: Okay!), für einen deutlich kleineren Fragenkomplex in der Frage der Untreue und nicht der illegalen Zahlungsflüsse. (Auskunftsperson Frank: Das stimmt, ja!)

Für uns stellt sich jetzt die Frage: Ist dieser Ressourcenknappheit, die zumindest jetzt bei der Übergabe an die WKStA ja auch thematisiert worden ist, eine bewusste politische Motivation zugrunde gelegen, hat man absichtlich das Eurofighter-Verfahren mit wenig Ressourcen kleingehalten oder nicht?

Meine konkrete Frage an Sie ist: Haben Sie innerhalb des Untersuchungszeitraums in Ihrer Tätigkeit für das Eurofighter-Verfahren Wahrnehmungen dazu, ob es vonseiten der Oberbehörden oder des Justizministeriums eine aktive Beeinflussung des Verfahrens gegeben hat, entweder im Sinne von informellen Weisungen, Anweisungen, aber auch vielleicht, dass Anforderungen nicht stattgegeben wurde, wie zum Beispiel, dass bestimmte Tätigkeiten durchgeführt werden können oder Ressourcen zur Verfügung gestellt werden? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

 

Mag. Patricia Frank: Entschuldigung, noch einmal zur Rückfrage – ich mache das nicht absichtlich –: Sie meinen jetzt eine politische Einflussnahme oder eine Einflussnahme der Oberbehörden auf welche Punkte bezogen? Personal und grundsätzlich im Verfahren oder - -

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich meine eine Einflussnahme in beiderlei Hinsicht, nämlich tatsächlich von den Oberbehörden oder von einer politischen Funktion – das würde jetzt für mich natürlich auch der Justizminister und der Generalsekretär sein –, eine der beiden, also politisch oder Oberbehörden, wobei das ja nicht ganz getrennt zu betrachten ist; Einflussnahme dahin gehend, dass Sie direkte formelle oder informelle Weisungen bekommen haben, bestimmte Dingen nicht zu untersuchen, abzuschließen oder dass bei Anforderungen von Ihnen oder von Ihrem Vorgesetzten Ressourcen nicht freigegeben wurden oder Tätigkeiten nicht erlaubt worden sind. – Ich habe die Frage, glaube ich, sehr konkret gefasst.

Mag. Patricia Frank: Ja. Also zur Personalsituation an sich: Natürlich ist es immer gut, wenn man mehr Ressourcen und mehr Personal hat, also das ist unbestritten. Ich habe aber keine Wahrnehmungen dazu, dass aufgrund einer politischen Einflussnahme letztendlich auf das Verfahren oder – so interpretiere ich Ihre Frage, korrigieren Sie mich, wenn ich das falsch mache – über die Personalsituation da Einfluss genommen wurde. Dazu habe ich wirklich keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Zu meinen anderen Fragen?

Mag. Patricia Frank: Zu der anderen Frage: Ob inhaltlich - - (Abg. Bernhard: Formelle oder informelle Weisungen an Sie ergangen sind!)

Es gibt im Untersuchungszeitraum eine schriftliche Weisung in meinem Verfahren beispielsweise, ja.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Können Sie diese in den Grundzügen erläutern?

Mag. Patricia Frank: Die Geschichte der - - um den Hintergrund der Weisung oder den inhaltlichen - -

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Den Inhalt der Weisung in den Grundzügen, bitte.

Mag. Patricia Frank: Also da ging es um die Frage, ob Unterlagen, die vom Bundesheer im Wege der Finanzprokuratur und teilweise direkt vom Bundesheer in Entsprechung eines Amtshilfeersuchens an die Staatsanwaltschaft Wien vorgelegt worden sind damals - - Diese umfangreichen Unterlagen wurden vom Bundesheer aufgrund einer Gefährdung der nationalen Sicherheit teilweise klassifiziert vorgelegt, und es wurde auch ersucht, dass diese Unterlagen eben Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden – in dem Sinn, jetzt unjuristisch zusammengefasst.

Diese Unterlagen waren ursprünglich von der Akteneinsicht ausgenommen – es gibt eine diesbezügliche Bestimmung des § 51 StPO –, und gegen diese Ausnahme von der Akteneinsicht bezüglich dieser Unterlagen haben sich die Beschuldigten, wozu sie auch das Recht haben, mit einem Einspruch wegen Rechtsverletzung zur Wehr gesetzt. Und dieser - -

Darüber wurde dann vom Landesgericht für Strafsachen entschieden: Das Landesgericht hat grundsätzlich die Ausnahme bestätigt, und dagegen wurde dann eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien erhoben. Wie Sie sich vorstellen können, reden wir da jetzt auch von einem längeren Zeitraum. Das war jetzt schon mehrere Monate sozusagen anhängig, diese Diskussion.

Das Oberlandesgericht Wien hat dann schlussendlich entschieden, dass die nationale Sicherheit kein Grund ist, um Unterlagen aus dem Ermittlungsverfahren von der Akteneinsicht auszunehmen, und hat dann eine Möglichkeit eröffnet, und zwar, dass man diese Unterlagen wieder dem Ermittlungsakt entnehmen kann, aufgrund einer Gefährdung der nationalen Sicherheit, was aber dann natürlich dazu führt, dass man sich nicht mehr darauf stützen kann.

Dieser Umstand ist der Hintergrund unserer diesbezüglichen Überlegungen gewesen. Es ging um die Interpretation dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien.

In weiterer Folge wurde dann von mir eine Relevanzprüfung vorgenommen und vorab natürlich das Bundesheer auch aufgefordert, bekannt zu geben, welche Stellen jetzt genau die nationale Sicherheit gefährden, weil ich als Staatsanwältin nicht beurteilen kann, wo jetzt der Unterschied - - also wo in einem Dokument jetzt der Punkt ist, der die nationale Sicherheit gefährdet.

Das wurde dann vom – wenn ich zu lang bin, sagen Sie es! (Abg. Bernhard: Nein, ich habe nur - -!) – Bundesheer auch vorgenommen. Wir haben diese Stellen bezeichnet, und wir hatten dann ursprünglich die Rechtsansicht, dass natürlich nur Unterlagen, die für das Ermittlungsverfahren nicht relevant sind, aufgrund dieser Gefährdung der nationalen Sicherheit entnommen werden können.

Darüber gibt es unterschiedliche - - also gab es zu diesem Zeitpunkt unterschiedliche Rechtsansichten, und es wurde dann eine schriftliche Weisung erteilt, dass diese Unterlagen zurückzustellen sind – die vom Bundesheer als gefährdend bezeichneten Unterlagen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Wenn es unterschiedliche Rechtsansichten gab, wie war Ihre Ansicht zu den Akten? Waren die sozusagen betroffen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Patricia Frank: Also ich glaube, dass ich über die Entscheidungsfindung an sich, Herr Verfahrensrichter, die staatsanwaltschaftliche Entscheidungsfindung, das heißt, warum ich etwas gemacht habe und welche Rechtsansicht ich vertrete - - Ich glaube, das unterliegt gemäß Artikel 90a B-VG nicht dem Untersuchungsgegenstand. Also meine Entscheidung zu interpretieren, auch wenn grundsätzlich - - Aber ich glaube, das geht nicht.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Da dürften Sie recht haben. Zumindest müsste man begründen, wie es in den Untersuchungsgegenstand hineinkommt. (Abg. Bernhard: Na ja, ich meine - -!)

Mag. Patricia Frank: Ich glaube aber, es liegen Ihnen diesbezüglich auch die Unterlagen vor. Es müssen Ihnen auch die Berichte vorliegen, und darin sieht man, was schriftlich berichtet worden ist und welche Rechtsansicht da geäußert wurde. Und man sieht in der schriftlichen Weisung, die Ihnen meiner Meinung auch vorliegt, auch die gegenteilige Rechtsansicht.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Also ich möchte mich auf andere Fragen konzentrieren, deswegen gehe ich dem jetzt nicht weiter nach. Inhaltlich, glaube ich, könnte ich es wohl begründen.

Sie haben ja ab Februar 2017 die Arbeit am gesamten Verfahren, also auch am Stammverfahren, miterlebt. So hätte ich das jetzt zumindest herausgelesen. Für uns im Untersuchungsausschuss ist nicht nachvollziehbar, warum trotz aller Komplexität in sieben, mittlerweile bald acht Jahren an Untersuchung so wenig an Resultat vonseiten der Justiz wirklich bei der Überprüfung, bei der Durchsuchung, bei der Recherche, mit all den Informationen, die auch uns als Untersuchungsausschuss vorliegen, geliefert wurde.

Jetzt ist meine konkrete Frage: Können Sie mir auf Basis der Eindrücke und Wahrnehmungen, die Sie in der Zeit ab Februar 2017 bis zum Ende des Untersuchungszeitraums hatten, schildern, warum vonseiten der Justiz – auch im Vergleich zur bayrischen Justiz – so wenig an großen Fortschritten gemacht wurde, die öffentlich wahrnehmbar waren?

Mag. Patricia Frank: Also angesprochen auf den Vergleich zur bayrischen Justiz kann ich dazu nur sagen, dass Sie ja, wie Sie selbst vorhin ausgeführt haben - - dass das Verfahren, das in Deutschland geführt wird beziehungsweise wurde, ja einen abgrenzbareren kleineren Bereich betrifft, dass sicherlich die Aufklärung der Zahlungsflüsse, die derart komplex sind und im Zuge von Rechtshilfeersuchen durchzusetzen sind, deren Umsetzung und Entsprechung auch nicht immer sehr einfach ist, natürlich die komplexere Aufgabe ist.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Aber zwischen sehr einfach und acht Jahren liegt ja ein noch zu definierender Zeitraum.

Meine Frage lautet: Haben Sie eine Erklärung, warum wir nicht rascher zu einem Ergebnis kommen oder haben Sie keine Wahrnehmung dazu? (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson und diese berät sich mit ihr. – Abg. Pilz: Wir haben schon wieder die Situation, dass die Vertrauensperson sich an die Auskunftsperson wendet!)

Ich darf vielleicht darauf hinweisen – Kollege Pilz hat das gerade auch gesagt –, dass die Vertrauensperson die Auskunftsperson beeinflusst, und genau diese Situation darf nicht eintreten.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich habe das in der Belehrung anfänglich gesagt: Es geht nur in eine Richtung, nämlich von der Auskunftsperson zur Vertrauensperson.

Mag. Patricia Frank: Ich habe aber zuerst - - Es tut mir leid, ich habe jetzt wirklich die Frage vergessen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Die Frage war, ob Sie Wahrnehmungen hatten, warum wir innerhalb dieser acht Jahre Untersuchungszeitraum (Auskunftsperson Frank: Ja, ich weiß schon!) noch zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis, Teilergebnis gekommen sind.

Mag. Patricia Frank: Na ja, es ist ein unfassbar komplexes Verfahren, wie ich eben schon dargestellt habe, mit sehr vielen Zahlungsflüssen, die im Zuge von Rechtshilfeersuchen aufzuklären sind, was wirklich teilweise auch sehr viel Zeit in Anspruch nimmt beziehungsweise teilweise nicht Erfolg versprechend ist, oder man erhält gar keine Antwort. Das ist natürlich alles sehr schwierig, aber ich - - Ja, es ist ein sehr komplexes Verfahren und - -

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Haben Sie Wahrnehmungen zu Verfehlungen in der Bearbeitung des Eurofighter-Stammverfahrens oder natürlich auch jetzt der damit zusammenhängenden Verfahren durch die Wiener Staatsanwaltschaft?

Mag. Patricia Frank: Also der Umstand, ob da Fehler in der Bearbeitung passiert sind, ist Gegenstand von internen Überprüfungen, und dazu kann ich gar nichts sagen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Sie können mir also nicht sagen, ob Sie Wahrnehmungen dazu haben? Es wird ja nicht gegen Sie in irgendeiner Form untersucht, außer das entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn es da etwas gibt, wäre das auch eine Frage, aber meine Frage war ja, ob Sie Wahrnehmungen über Verfehlungen während der Zuständigkeit der Wiener Staatsanwaltschaft beim Eurofighter-Stammverfahren oder auch der Neuanzeige haben, und ich glaube, das ist ziemlich genau im Untersuchungszeitraum, und da bitte ich um Information, so gut das möglich ist. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Patricia Frank: Ich möchte wirklich noch einmal um Verständnis ersuchen, dass es Sache der Dienstaufsicht ist, derartige Dinge zu überprüfen, und dass es mir auch gar nicht zusteht, da jetzt ein - -

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich habe ja nicht um Ihre Prüfung gebeten, sondern um Ihre Wahrnehmung, und um die geht es ja auch bei Ihnen als Auskunftsperson. Meine Frage war – und das ist für uns schon sehr relevant –, ob Sie eine Wahrnehmung über Verfehlungen bei der Bearbeitung des Eurofighter-Stammverfahrens oder anderer Verfahren, die das Thema Eurofighter betreffen, bei der Wiener Staatsanwaltschaft haben.

Wenn Sie da keine Auskunft geben wollen, bitte ich das über den Verfahrensrichter zu begründen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Darf ich vielleicht nur die Frage wiederholen, weil wir alle hier sitzen und Ihnen zuschauen – also das ist ein bisschen mühsam –: Ob Sie Wahrnehmungen hatten, mehr wurden Sie ja nicht gefragt.

Mag. Patricia Frank: Ja, aber Wahrnehmungen wozu? Zu strafrechtlich - - also ich weiß nicht - -

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Zu Verfehlungen, hat es geheißen.

Mag. Patricia Frank: Verfehlungen, okay! Gut, dann sage ich allgemein, dass ich dazu, was den Untersuchungszeitraum betrifft, keine - - also - - keine Wahrnehmungen habe zu Verfehlungen. Es gibt immer unterschiedliche Ansichten, wie gewisse Dinge bearbeitet werden oder zu bearbeiten sind, das liegt in der Natur der Sache.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut. Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist leider erschöpft.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich habe die besondere Situation – ich ziehe es bei meiner nächsten Runde ab –, dass ich hier lange warten musste. Ich will nur eines sagen: Bei einer so langen Nachdenkpause möchte ich nur darauf hinweisen, dass das hier alles unter Wahrheitspflicht passiert und dass das dann auch so im Protokoll steht. Ich werde dann in der zweiten Runde noch einmal etwas genauer nachfragen. – Vielen Dank.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Herr Abgeordneter, es gibt keine Obergrenze bei der Nachdenkpause. Ich habe diesbezüglich auch nachgefragt. – Herr Abgeordneter Pilz, bitte.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Frau Oberstaatsanwältin, seit wann sind Sie Hauptsachbearbeiterin in der Causa Eurofighter?

Mag. Patricia Frank: Herr Dr. Pilz, ich bin nicht Hauptsachbearbeiterin.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): In einem Mail der WKStA – das hat die Dokumentennummer 96499(der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt) – werden Sie von Oberstaatsanwältin Jilek als Hauptsachbearbeiterin - - Aber Sie können gerne Ihre Rolle und Ihre Rolle in der Führung des Verfahrens - -

Mag. Patricia Frank: Ich antworte Ihnen gerne zu dem E-Mail.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Jetzt lassen Sie mich einmal fertigreden! Sie können Ihre Rolle in der Führung des Verfahrens gerne selbst darstellen. – Bitte.

Mag. Patricia Frank: Ihre Frage war, seit wann ich Hauptsachbearbeiterin im Eurofighter-Verfahren bin, und dazu kann ich Ihnen angeben, dass ich nicht Hauptsachbearbeiterin des Eurofighter-Verfahrens bin und auch nicht war, und in dieser E-Mail, die Sie mir gerade vorgelegt haben, hat die Kollegin das Wort „Hauptsachbearbeiterin“ auch unter Anführungszeichen gesetzt. (Abg. Pilz: Wie würden Sie - -?) Was Sie damit gemeint hat, müssen Sie sie selbst fragen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wie würden Sie Ihre Rolle im Verfahren bezeichnen?

Mag. Patricia Frank: Ich kann Ihnen sagen, dass ich derzeit, wie auch schon bei der Staatsanwaltschaft Wien, in meinem Referat anhängig das Betrugsverfahren bearbeite und das Verfahren gegen Minister Darabos, und dass ich mit den anderen Verfahren in der Bearbeitung nichts zu tun habe.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wenn wir jetzt noch einmal zu dem Protokoll kommen: Liegt es Ihnen noch vor, dieses Besprechungsprotokoll vom 1. April?

Mag. Patricia Frank: Diverse Auszüge, ich weiß nicht, welches Sie meinen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Die Dokumentennummer 96499. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt) Ich glaube, wir werden uns heute die ganze Befragungszeit auf dasselbe Dokument beziehen: Seite 23, unten.

Mag. Patricia Frank: Moment, bitte. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.) – Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja. Da sagt Frau Oberstaatsanwältin Täubl – ich zitiere das –: „Sie könne es kaum erklären, weshalb eine Berufsanfängerin mit dem Verfahren betraut sei.“ – Was meint die Frau Oberstaatsanwältin da?

Mag. Patricia Frank: Ich muss jetzt kurz rückfragen: Wir reden jetzt wieder über Aussagen in der Dienstbesprechung vom 1.4.2019?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): In dem Fall, ja.

Mag. Patricia Frank: Ja. Sie fragen mich jetzt zu einer Aussage, die dort aktuell am 1.4.2019 getroffen wurde? (Abg. Pilz: So ist es!) Den Bezug zum Untersuchungszeitraum bis Ende 2017 sehe ich nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Den müssen Sie auch nicht sehen, es reicht vollkommen, wenn ich ihn sehe.

Mag. Patricia Frank: Dann, bitte, erklären Sie ihn mir!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich werde Ihnen das gerne erklären. Da wird darauf Bezug genommen, warum eine Berufsanfängerin mit dem Verfahren betraut sei. Das bezieht sich auf das gesamte Verfahren, das seit 2011 läuft; später kommt dann, wie Sie richtig gesagt haben, die Darabos-Betrugsanzeige hinzu. Das geht über den ganzen Zeitraum, und sie stellt einfach diese Frage.

Mich interessiert es einfach, weil ich es dem Protokoll entnehme. Das ist eine offensichtlich weitverbreitete Meinung. Können Sie diese Frage beantworten, warum die Frau Oberstaatsanwältin Täubl das releviert?

Mag. Patricia Frank: Ich kann Ihnen darauf sagen, dass Sie damit unterstellen, dass mit „Berufsanfängerin“ ich gemeint bin.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Können Sie mir sagen, wer sonst damit gemeint war?

Mag. Patricia Frank: Meiner Wahrnehmung nach war nicht ich damit gemeint.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wer war damit gemeint?

Mag. Patricia Frank: Das ist Inhalt einer Dienstbesprechung, die außerhalb des Untersuchungsgegenstandes liegt (Abg. Pilz: Okay!), weil sie schon einmal allein vom Untersuchungsgegenstand meiner Meinung nach nicht umfasst ist (Abg. Pilz: Ja, ja!), aber sicherlich nicht vom Untersuchungszeitraum.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Dann komme ich wieder zu diesem Mail zurück. In diesem Mail heißt es: „Nach dem aktuellen Stand der Dinge wird Gregor dem Team“ – ich komme dann auf das Team zurück; Gregor ist Gregor Adamovic, der damalige Gruppenleiter, der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt das Eurofighter-Verfahren in der WKStA meines Wissens geführt hat – „ – aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen, wobei diese Entscheidung der Sache mE“ – meines Erachtens – „jedenfalls nicht dienlichen ist –, nicht mehr angehören.“

Wissen Sie, durch wen Gruppenleiter Adamovic in dem Verfahren ersetzt worden ist?

Mag. Patricia Frank: Ja, das ist mir bekannt. Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wer durch wen?

Mag. Patricia Frank: Ich weiß nicht, ob der Umstand vom Untersuchungsgegenstand und vom Untersuchungszeitraum - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Durch Oberstaatsanwalt Ropper. Ist das richtig?

Mag. Patricia Frank: Ja, das ist richtig.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, okay. Auf das kommen wir noch zurück; dazu werde ich Sie nicht befragen, da gibt es andere Personen, die man dazu sinnvoll befragen kann.

Dann geht es weiter: „Mein Vertrauensverhältnis zur nunmehrigen offensichtlichen“ – und da haben Sie recht, das steht unter Anführungszeichen – „‚Hauptsachbearbeiterin‘ Kollegin Frank ist nachhaltig erschüttert. Dafür ist nicht nur ihr Verhalten in und unmittelbar nach der Dienstbesprechung vom 1.4. ausschlaggebend, sondern auch“ - -

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Darf ich hier gleich unterbrechen? Da geht es in die Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson, das hat absolut nichts mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun, das steht dann im Protokoll. Hier also bitte wirklich aufpassen!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Dann springe ich gleich zum entscheidenden Punkt. Diejenige, die dieses Mail an Behördenleiterin Vrabl-Sanda verfasst hat, nämlich Oberstaatsanwältin Jilek, schreibt dann später – sie fasst dann einiges zusammen –: „Schließlich möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass das ‚Erschlagen von Akten‘ und das ‚Augen-zudrücken‘ nicht zu meinen besonderen beruflichen Fähigkeiten gehören.“

Und dann sagt sie: „Dies müsste die Entscheidung erleichtern mich aus dem Team ausscheiden zu lassen.“

Das ist der Vorgang, um den es mir geht. Der Punkt ist nämlich folgender: Aus verschiedenen Aussagen geht sehr klar hervor, Mag. Radasztics war ab 2011 mit dem Hauptverfahren betraut. Ist es richtig, dass Mag. Radasztics zum Zeitpunkt, sagen wir einmal Dezember - -, sagen wir am Ende des Untersuchungszeitraums, mit Sicherheit der Einzige war, der eine wirklich umfassende Kenntnis des Akteninhalts hatte?

Mag. Patricia Frank: Sie meinen Untersuchungszeitraum-Ende 2017? – Ja, mit Sicherheit.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Hat sich daran im späteren Verlauf – es geht ja immer noch um das Verfahren, das 2011 begonnen worden ist – irgendetwas geändert? Hat heute irgendwer den gleichen Wissensstand über den Akt wie Mag. Radasztics?

Mag. Patricia Frank: Es hat sicher keiner denselben Wissensstand über das Gesamtverfahren wie Mag. Radasztics, allein schon aus dem Umstand heraus, dass er es von Anfang an bearbeitet hat; also ist gar nicht möglich.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Schauen Sie, das interessiert mich einfach: Was bedeutet das jetzt für die Verfahrensführung – das läuft ja schon wirklich lang, das Verfahren –, wenn aus einem Grund, den wir jetzt nicht erörtern werden, aber betreffend den ich größten Aufklärungsbedarf sehe, Mag. Radasztics als der ermittlungsleitende Staatsanwalt plötzlich aus dem Verfahren ausscheidet? Was bedeutet das für das Verfahren? (Abg. Gerstl: Zur Geschäftsordnung!)

*****

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Diese Frage ist nicht Teil des Untersuchungsgegenstandes.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Wann ist er ausgeschieden? War das schon 2019? (Abg. Plessl: 2019! – Auskunftsperson Frank: 2019!) – Dann ist es wohl nicht Untersuchungsgegenstand. Allerdings hat die Auskunftsperson ja bestätigt, dass er ein hohes Wissen hat oder der Spezialist ist; also damit ist die Frage ja eigentlich beantwortet.

*****

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich gebe Ihnen ja vollkommen recht, Herr Verfahrensrichter. Die entscheidenden Punkte sind: Erstens haben wir jetzt gemeinsam festgestellt, er ist der Einzige, der sich wirklich ausgekannt hat, umfassende Kenntnis hatte, und zweitens – darüber brauchen wir nicht lange zu diskutieren –, was es bedeutet, wenn der Einzige, der sich auskennt, den Fall nicht mehr bearbeitet. Drittens: Die Diskussion betreffend Berufsanfängerin ersparen wir uns jetzt; das habe ich so zur Kenntnis genommen, dass das wer ganz anderer war. Wir werden schon noch draufkommen, wer die ganz andere, vielleicht noch nicht lang den Titel führende Oberstaatsanwältin war. Das schauen wir uns an, das ist auch nicht Gegenstand der jetzigen Befragung, weil das wirklich Entscheidungen der jüngsten Zeit waren.

Wir können jetzt auch nicht aufklären, in welchem Maße das das Verfahren gefährdet und wie sehr dadurch die Voraussetzungen geschaffen worden sind, das Verfahren abzudrehen. Das ist ja Teil eines Konflikts, der außerhalb des Untersuchungsausschusses stattfindet. Das werde ich auch außerhalb, weil das meine Aufgabe ist, ausführlich kommentieren.

Jetzt sagen Sie mir einmal Folgendes: Wer führt jetzt das Hauptverfahren?

Mag. Patricia Frank: Der Umstand, wie der Akt bearbeitet wird, inhaltlich, ist meiner Meinung nach außerhalb des Untersuchungsgegenstandes.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich sage es Ihnen gerne: Oberstaatsanwalt Ropper.

Mag. Patricia Frank: Wenn Sie es eh wissen, dann brauchen Sie es mich nicht - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Nein, es ist nicht: „Wenn Sie es eh wissen“ – ich will einfach eine Situation beschreiben. Oberstaatsanwalt Ropper, der die ganze Zeit die Fachaufsicht über Staatsanwalt Radasztics hat, und zwar in den Jahren, die im Untersuchungszeitraum sind, fällt nie etwas auf und er sagt: Passt alles und super, ich habe keinen Einwand.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Herr Abgeordneter, Sie bringen sich selbst um Ihre Fragezeit, wenn Sie das so umfangreich erörtern; aber das ist Ihre Angelegenheit.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, es ist möglicherweise nicht im Interesse aller Fraktionen, da haben Sie recht.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Das stimmt nicht. (Abg. Pilz: Nein, das ist mir vollkommen - -!) Nein, das habe ich nicht gesagt. Ich habe auf Ihre Fragezeit hingewiesen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich danke für dieses Maß an Einfühlsamkeit.

Um das geht es einmal: Wir haben da eine Situation, wo das Verfahren erfolgreich – und zwar nur in Bezug auf die Zahlungsflüsse, mögliche Bestechung und so weiter, mögliche Untreue – und schon sehr weit gediehen ist. Und der Einzige, der sich auskennt, ist plötzlich futsch. Und derjenige, der die Fachaufsicht geführt hat, nämlich Oberstaatsanwalt Ropper, ersetzt plötzlich Gruppenleiter Adamovic, der Ernst macht und sagt, wir müssen auch neue Verdachtsmomente prüfen.

Das hat dem Justizministerium überhaupt nicht getaugt. Das können wir jetzt alles nicht im Detail befragen, aber das ist wurscht, weil wir eh die ganzen Unterlagen haben und das draußen besprechen können. Die entscheidende Situation ist nur: Wir haben hier noch dazu einen umfassenden Vertrauensverlust innerhalb der Behörde.

Ist Ihnen bekannt, ob es zur Zeit von Mag. Radasztics eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Staatsanwaltschaft zu dieser Causa gegeben hat?

Mag. Patricia Frank: Zwischen mir und dem Kollegen, meinen Sie? (Abg. Pilz: Ja!) – Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wunderbar. Jetzt frage ich Sie noch etwas letztes in dem - -

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Herr Abgeordneter, Sie haben sich jetzt wirklich um Ihre Fragezeit gebracht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich habe eh noch die zweite Runde, da kommen wir noch zu ein paar anderen Sachen.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Bitte um die letzte Frage.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Haben Sie, seit Sie an der Causa Eurofighter arbeiten, zu dieser Causa jemals ein persönliches Gespräch oder mehrere mit einer dieser drei Personen – Dr. Pilnacek, Leitender Oberstaatsanwalt Fuchs und Oberstaatsanwalt Ropper – geführt?

Mag. Patricia Frank: Ich habe mit all diesen drei Personen schon gesprochen, ja. Ich weiß jetzt nicht, auf was Sie hinauswollen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das werden wir dann sehr genau nachfragen, da wird es nämlich spannend.

Mag. Patricia Frank: Na ja, das ergibt sich allein schon aus dem Umstand, dass alle drei dieser Personen anwesend waren.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Nicht in der Dienstbesprechung. Entschuldigung, nur zur Konkretisierung - -

Mag. Patricia Frank: Nein, ich verstehe Ihre Frage. Sie haben mich gefragt, ob ich mit diesen Personen gesprochen habe (Abg. Pilz: Ob Sie - -!), und gesprochen habe ich in meinem Leben schon mit all diesen drei Personen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Nein, ob Sie mit diesen Personen Einzelgespräche gehabt haben.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Zum Untersuchungsgegenstand?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, selbstverständlich. Na, sicher nicht zur Hypo Alpe-Adria.

Mag. Patricia Frank: Es tut mir leid. Ich verstehe Ihre Frage, ich weiß, worauf Sie - -, also ich kann mir vorstellen - -, aber das kann ich mir - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Sie verstehen die Frage?

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Bitte wiederholen - -

Mag. Patricia Frank: Meinen Sie - - Also nein, ich verstehe es nicht, auf was Sie hinaus - - Da alle von Ihnen genannten Personen natürlich beteiligt an der Bearbeitung dieses Verfahrens sind, habe ich mit all diesen Personen gesprochen. (Abg. Pilz: Einzelgespräche!) Natürlich gab es auch Gespräche, wo über - -Einzelgespräche? Was verstehen Sie unter einem Einzelgespräch?

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Das müssen wir dann in der nächsten Fragerunde klären.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Sie wissen nicht, was ein Einzelgespräch ist? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Staatsanwältin! Ich möchte zuerst einmal festhalten, dass Sie hier nur als Auskunftsperson zur Aufklärung politischer Verhältnisse in diesem Verfahren geladen sind, und dass es nicht um Ihre Arbeitsweise geht. Es geht darum, ob illegale Zahlungsflüsse da sind.

Sie haben wahrscheinlich bemerkt, dass Sie von manchen Mitgliedern dieses Ausschusses auch als Mittel zum Zweck verwendet werden, damit diese ihre Botschaften absenden können. Dafür möchte ich mich entschuldigen, das gehört nicht zu Ihrer Aufgabe.

Ich habe im Gegenteil wahrgenommen, dass Sie Ihre Worte sehr konkret abwägen und dass es Ihnen wichtig ist, dass Sie nur das beantworten, wofür Sie geladen worden sind, und dass Sie ansonsten unter Amtsverschwiegenheit stehen. Somit ist aus meiner Sicht auch alles okay. Wir werden, das ist aber unsere Sache, einmal beraten müssen, wie wir es mit unserer Geschäftsordnung halten und ob wir das in Zukunft nicht ein bisschen anders gestalten. – Soweit meine einleitende Stellungnahme.

Frau Oberstaatsanwältin, können Sie uns schildern, welchen Ermittlungsstand Sie wahrgenommen haben, als Sie im Februar 2017 Mag. Radasztics zugeteilt wurden?

Mag. Patricia Frank: Wenn sich Ihre Frage auf das Stammverfahren bezieht, wovon ich ausgehe, dann kann ich Ihnen da zum Untersuchungszeitraum folgende Angaben machen: Das Stammverfahren war meiner Wahrnehmung nach immer davon geprägt, dass noch auf gewisse Dinge zugewartet werden muss, zum Teil auf die Erledigung umfangreicher Rechtshilfeersuchen, die, wie ich eingangs schon beschrieben habe, teilweise mehrere Monate – bis auch mit einer Antwort von ausländischen Behörden gerechnet werden kann, so sie überhaupt einlangt – in Anspruch nimmt.

Weiters war im Stammverfahren auch das Sachverständigengutachten Konezny ein großer Punkt. Dieses Sachverständigengutachten hat auch eine sehr lange Zeit in seiner Entstehung in Anspruch genommen und dieses Gutachten war – ich bin mir nicht sicher, glaube aber – im Untersuchungszeitraum noch nicht eingelangt, meiner Wahrnehmung nach. Und überdies war das Stammverfahren auch immer davon geprägt, dass man das Parallelverfahren bei der Staatsanwaltschaft München I und dessen Ausgang abwarten muss, weil sich aus diesem Ausgang dann auch Konsequenzen für das Stammverfahren ergeben haben. Das heißt, grundsätzlich war das jetzt ein Verfahren, in dem sehr viele Dinge ausständig waren, die aber nicht von uns oder den Kollegen zu beeinflussen waren.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sie haben davon gesprochen, dass, als Sie eingestiegen sind, vor allem wegen der Betrugsanzeige, für Sie der Anfangsverdacht schon zuvor geprüft worden ist und dass Sie einen Anfangsverdacht auch festgestellt haben. Können Sie das ein bisschen konkretisieren? Aus welchen Zusammenhängen haben Sie einen Anfangsverdacht festgestellt und wie sah das genau aus, dass es diesen Betrugsverdacht gibt?

Mag. Patricia Frank: Na ja, es gab eine sehr umfangreiche Sachverhaltsdarstellung des Verteidigungsministeriums und in weiterer Folge wurden auch noch durch die Finanzprokuratur, die das Verteidigungsministerium in dem Fall vertritt, sehr viele Unterlagen vorgelegt. Und in einer Gesamtschau haben diese Anzeige, der darin geschilderte Vorwurf und die im Zuge dessen vorgelegten Unterlagen einen Anfangsverdacht begründet.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Wie lange, stellen Sie sich vor, dauert es in einem solchen Verfahren, wenn Sie einen Anfangsverdacht begründet haben, bis dieser Akt so weit kommen kann, dass Sie zu einer konkreten Anklageerhebung kommen können?

Mag. Patricia Frank: Also über einen Zeitraum einer allfälligen Enderledigung kann ich leider nicht spekulieren, das darf ich auch schon gar nicht beantworten.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Aber so umfangreiche Akte, wie kann man sich das generell vorstellen, ist das - -

Mag. Patricia Frank: Im vorliegenden Fall kann ich Ihnen sagen, dass da eben ein Sachverständigengutachten noch ausständig ist, das eben, wie vorhin schon erklärt wurde, auch noch ergänzt wurde, und diese Gutachtenergänzung ist noch nicht eingelangt. Also ich kann da gar keine Spekulationen dazu anstellen, was die Dauer betrifft.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Sie wurden zuvor schon nach politischen Einflussnahmen, die Sie verneint haben, gefragt, und Sie wurden auch nach Weisungen, die Sie bekommen haben, gefragt. Sie haben von einer Weisung gesprochen, diese auch näher ausgeführt. Gab es andere Weisungen auch, die Sie im Untersuchungszeitraum zwischen Februar und Dezember 2017 erhalten haben?

Mag. Patricia Frank: Das ist die einzige schriftliche Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien, die ich in dem Verfahren erhalten habe.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Haben Sie in dieser Zeit irgendwelche Wünsche bei Ihrer Oberstaatsanwaltschaft geäußert, die Sie für das Verfahren brauchen? Sind die befürwortet worden, abgelehnt worden? Gab es Ersuchen von Ihrer Seite?

Mag. Patricia Frank: Ersuchen? Meinerseits? (Abg. Gerstl: Ja!) Zur Personalsituation? (Abg. Gerstl: Zum Beispiel!) Was meinen - - gab es keine Ersuchen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Oder zur rechtlichen Beurteilung, dass Sie jemanden gefragt haben, wie Sie weiter vorgehen sollten?

Mag. Patricia Frank: Mein direkter Ansprechpartner in Fragen der rechtlichen Beurteilungen war mein Gruppenleiter, mit dem ich mich sehr viel ausgetauscht habe, was die rechtliche Beurteilung betrifft, natürlich. (Abg. Gerstl: Okay!)

In weiterer Folge sind rechtliche Beurteilungen, wenn Sie so wollen, im Zuge der Berichtspflicht natürlich auch Fragen, mit denen auch Oberbehörden befasst sind; aber das liegt in der Natur der Sache.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Gab es in dieser Zeit von der Oberbehörde Aussagen, denen Sie in Ihrer Beurteilung, dass jedenfalls ein Anfangsverdacht vorliegt, widersprochen hätten?

Mag. Patricia Frank: Sie meinen, ob jemand von den Oberbehörden mir mitgeteilt hätte, dass hier kein Anfangsverdacht zu sehen ist? (Abg. Gerstl: Ja!) – Nein, so etwas gab es nicht.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die Personalsituation in der Staatsanwaltschaft jetzt nicht so gut wäre. Was noch nicht erörtert worden ist: Sie haben ja mit der Soko Hermes zusammengearbeitet. (Auskunftsperson Frank: Richtig!)

Vielleicht können Sie uns sagen – die Ermittlungen werden ja von der Soko durchgeführt –, wie die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und der Soko Hermes war?

Mag. Patricia Frank: Die Zusammenarbeit mit der Soko Hermes war sehr gut, sehr konstruktiv und wirklich auch inhaltlich sehr gut.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Können Sie uns sagen, wie viele Personen bei der Soko Hermes mitgearbeitet haben?

Mag. Patricia Frank: Das kann ich Ihnen auswendig leider nicht sagen, zumal der Personalstand auch Schwankungen unterworfen war. Das kann ich Ihnen jetzt so nicht referieren.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Hatten Sie Wahrnehmungen, dass die Soko Hermes über genügend Personal oder über zu wenig Personal verfügt hat?

Mag. Patricia Frank: Ich glaube, dass das grundsätzlich in der Natur der Sache liegt, dass jeder immer der Ansicht ist, dass mehr Personal zur Verfügung gestellt werden müsste.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Das weiß ich als Beamter auch, aber wir können ja auch eine Metaebene einnehmen.

Mag. Patricia Frank: Was das Stammverfahren betrifft, kann ich dazu wirklich - - Das wäre rein spekulativ. (Abg. Gerstl: Nur in Ihrem Bereich!)

Also ich glaube schon, dass auch die Soko sich gefreut hätte, wenn sie mehr Personal hätte, grundsätzlich. Ob es aber so massiv zu wenig war, dass sie ihre Arbeit nicht ausführen können, das kann ich nicht beantworten.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Okay. Ich darf Ihnen vielleicht noch das Dokument mit der Nummer 63515 vorlegen, Ordnungsnummer 5, Seite 235 folgende. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist ein Aktenvermerk einer Besprechung vom 19. November 2017. Kennen Sie diesen Aktenvermerk?

Mag. Patricia Frank: Ich kenne diese Niederschrift, ja.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Dann darf ich nur für die Allgemeinheit hier festhalten, dass darin seitens der Staatsanwaltschaft festgehalten wird, dass im Nachhinein nicht objektivierbar ist, dass bei Ausweisung der Gegengeschäftskosten eine andere Typenentscheidung getroffen worden wäre. Des Weiteren hält die Staatsanwaltschaft fest, dass man hinsichtlich verschiedener Kampfflugzeugtypen den Wert nicht direkt miteinander vergleichen kann, vielmehr sei auf ein Gesamtpaket abzustellen.

Können Sie uns diese Darstellung näher erklären?

Mag. Patricia Frank: Das war eine Darstellung, die zum damaligen Zeitpunkt Stand der Kenntnislage im Betrugsverfahren gewesen ist – zu diesem Punkt –, und das wurde den Oberbehörden zu deren Information hier so schriftlich vorab kommuniziert.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Welche Konsequenzen hat eine solche Rechtsansicht für das Verfahren?

Mag. Patricia Frank: Also Konsequenzen über Verfahrensausgänge, abgeleitet aus Rechtsansichten von mir, kann ich hier nicht beantworten. Das tut mir sehr leid.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Bis dahin reicht das Konsultationsverfahren, das wir mit dem Minister gehabt haben. Passt. (Auskunftsperson Frank: Ja!)

Haben Sie Erfahrungen, ob diese unterschiedlichen Kampfflugzeugtypen so einfach miteinander vergleichbar sind? Oder ist da immer generell auf ein Gesamtpaket abzustellen?

Mag. Patricia Frank: Also ich weiß, dass gerade diese Evaluierung der verschiedenen Typen untereinander natürlich ein sehr schwieriger Prozess ist – das ist mir bekannt –, und dass es da unterschiedliche Herangehensweisen gibt, wie im Zuge sehr komplizierter Berechnungssysteme da eine Art von Bewertung vorgenommen wurde. Das ist mir auch bekannt, dass es da ein Bewertungssystem dahinter gab – im Zuge der Vergabe jetzt, darauf zielen Sie ja ab.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Stimmen Sie der These zu, dass es immer auf das Gesamtpaket ankommt und nicht so sehr auf die Details eines einzelnen Kampfflugzeuges?

Mag. Patricia Frank: Also das müssen Sie jemanden beim Bundesheer fragen, wie das zu bewerten ist; das tut mir leid, aber - -

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ist ein Vermögensschaden für die Republik Österreich durch die Einrechnung der Gegengeschäftskosten objektivierbar?

Mag. Patricia Frank: Der Umstand der Schadensberechnung an sich ist auch Gegenstand dieses Sachverständigengutachtens, das noch ausständig ist. Da wird es auch um die Frage der Schadensberechnung in diesem Zusammenhang gehen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Da können Sie jetzt noch nichts Näheres sagen?

Mag. Patricia Frank: Daher kann ich dazu vor Einlangen dieses Gutachtens keine Angaben machen.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank für die erste Runde.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Wir kommen damit zur zweiten Befragungsrunde. – Bitte, Herr Abgeordneter Plessl.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Frau Oberstaatsanwältin, Sie haben ja bei der Befragung mitgeteilt, dass hier ein Anfangsverdacht gegeben ist und auch weiter ermittelt worden ist, sonst hätten Sie ja das Verfahren einstellen müssen. Ich habe Ihnen auch vorgehalten – Dokument 96311, Seite 27 –, dass Herr Oberstaatsanwalt Ropper gesagt hat: „Anscheinend wollte niemand Herrn Doskozil erklären, dass kein Anfangsverdacht bestünde.“

Können Sie mir einmal grundsätzlich erklären, was man unter § 35c StAG versteht, wenn darüber gesprochen wird?

Mag. Patricia Frank: Sie fragen mich jetzt zu dieser Rechtsbestimmung, oder fragen Sie mich jetzt zu der Aussage von Ropper?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Zur Rechtsbestimmung zuerst, und anschließend kommt dann die zweite Frage.

Mag. Patricia Frank: Die Bestimmung des § 35c ist eine Bestimmung, die es ermöglicht, nach einer Anfangsverdachtsprüfung eine Anzeige zurückzulegen, ohne dass diesbezüglich dann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. – Das kann ich Ihnen beantworten.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Gut. Dann habe ich ein Problem mit Ihrer Aussage, die Sie vorher getroffen haben, weil wir in dem Dokument 96311 folgende Aussage von Ihnen haben: „OStA Mag. Frank stimmt zu und meint, niemand wollte erklären, warum dies ein § 35c StAG sei.“

Diese Aussage ist anschließend erfolgt, nachdem Mag. Ropper gesagt hat, niemand wollte Herrn Doskozil erklären - - – Wie gibt es diese Erklärung jetzt?

Mag. Patricia Frank: Was ist jetzt konkret Ihre Frage dazu? Ich kann Fragen betreffend den Inhalt der Dienstbesprechung vom 1.4.2019, wie schon vorab erklärt, aufgrund des Untersuchungszeitraums hier inhaltlich nicht beantworten.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Waren Sie anwesend bei der Dienstbesprechung?

Mag. Patricia Frank: Die Frage ist auch, inwiefern da dann der Untersuchungsgegenstand betroffen ist (Abg. Plessl: Das ist umfasst!), der Hintergrund meiner Ladung als (Abg. Plessl: Das ist umfasst!) Auskunftsperson ist.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): In diesem Fall ist das umfasst.

Mag. Patricia Frank: Entschuldigen Sie bitte?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): In diesem Fall ist das umfasst. Warum? – Weil es hier um einen Bezug zu damals geht, als die Anzeige erstattet worden ist, 2017, und dieser Zusammenhang ist ganz klar erkennbar. Sie haben ja zuerst eine Aussage getroffen, dass sehr wohl ein Anfangsverdacht gegeben ist. Jetzt bei dieser Dienstbesprechung 2019 ist festgehalten worden, dass Sie keinen gesehen haben. – Welche von diesen beiden Aussagen stimmt jetzt?

Mag. Patricia Frank: Zum Untersuchungsgegenstand muss ich sagen: Nein, der Untersuchungsgegenstand ist definiert durch unzulässige Zahlungsflüsse, Informationslage bei Vertragsabschluss und Erfüllung von Vorlage- und Informationspflichten. Ich sehe daher den Bezug zum Untersuchungsgegenstand nicht (Abg. Plessl: Bitte zur Geschäftsordnung!) und ich sehe den Bezug zum Untersuchungszeitraum nicht.

*****

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Vorsitzender, ich stelle eine Frage, die ganz klar den Bezug zu 2017 herstellt. Es kann nicht sein, dass die Auskunftsperson hier festlegt, was umfasst ist und was nicht. Erstens muss der Verfahrensrichter das dementsprechend bestätigen und nicht die Auskunftsperson, und zweitens ist meine Frage umfasst. Denn:

Sie haben vor wenigen Minuten die Aussage getroffen, dass Sie einen Anfangsverdacht gesehen haben und weiter ermittelt haben, zumindest zwei Jahre. – Das habe ich Sie gefragt.

Jetzt haben wir eine Unterlage, aus der ganz klar ersichtlich ist, dass Sie 2019 eine andere Stellungnahme zu dem Fall ab 2017 abgegeben haben, denn sie unterstützt die Ansicht von Herrn Oberstaatsanwalt Ropper, der gesagt hat, damals – 2017 – hätte man das Verfahren einstellen und Herrn Doskozil das so mitteilen müssen, und sie bestätigt diese Aussage.

Aufgrund dessen ist ganz klar ein Bezug hergestellt, und ich möchte gerne wissen, welche Aussage jetzt stimmt: die vor dem Untersuchungsausschuss, wo sie unter Wahrheitspflicht aussagt – oder ob diese Aussage aus 2019 vielleicht nicht stimmt; das kann ja auch sein, dass das eine falsche Aussage gewesen ist.

Ich möchte zumindest, dass wir klarstellen, welche Aussage der Oberstaatsanwältin stimmt.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich glaube, wir reduzieren es auf die Frage, wie sie eben gestellt war, nämlich wie Sie damals diesen Anfangsverdacht qualifiziert haben.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Bitte um Ihre Beantwortung.

*****

Mag. Patricia Frank: Ich habe dazu schon gesagt, dass die Prüfung, ob ein Anfangsverdacht besteht oder nicht, vorgenommen wurde, bevor dieser Akt überhaupt angelegt worden ist. Zu diesem Zeitpunkt war ich noch gar nicht im Team zugeteilt, und die Umstände – ob hier etwas besprochen wurde oder was hier besprochen wurde im Zuge der Anfangsverdachtsprüfung – kann ich Ihnen so nicht beantworten.

Ich kann Ihnen nur beantworten: Als ich das Verfahren zugeteilt bekommen habe, nachdem bereits ein Anfangsverdacht bejaht worden ist, habe ich persönlich diesen auch weiter gesehen und daher in diesem Verfahren weiter ermittelt.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Bitte lesen Sie diese Unterlage durch, die ich Ihnen genannt habe, Ihren eigenen Satz, und dann probieren Sie noch einmal eine Antwort zu dieser Frage zu geben!

Mag. Patricia Frank: Dieser Satz ist kein Widerspruch zu dem, was ich jetzt gesagt habe.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Bitte lesen Sie den Satz noch einmal!

Mag. Patricia Frank: Ich habe ihn gelesen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Haben Sie ihn gelesen?

Mag. Patricia Frank: Ja.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): „Mag. Frank stimmt zu und meint, niemand wollte erklären, warum dies ein § 35c [...] sei.“ – Das heißt, Sie beziehen sich auf und unterstützen die Ansicht des Oberstaatsanwalts, und jetzt sagen Sie etwas ganz anderes. Irgendwo kennen wir uns nicht aus. Vielleicht können Sie es noch einmal erklären. Wenn nicht, müssen wir es so stehen lassen. (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Mag. Patricia Frank: Ich kann Ihnen nur noch einmal sagen, dass die Frage ist, ob ich persönlich einen Anfangsverdacht sehe, wenn ich ein Ermittlungsverfahren führe und dementsprechend auch Ermittlungen führe, und ich habe Ihnen gesagt, dass ich diesen Anfangsverdacht gesehen habe und auch immer noch sehe, sonst hätte ich dieses Ermittlungsverfahren nicht geführt. Und zu - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Gut, dann haben Sie die Aussage bei der Besprechung falsch gesagt.

Dokument - - ...

Mag. Patricia Frank: Das möchte ich so nicht stehen lassen, denn das ist - -

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Moment, Herr Abgeordneter! Moment, Moment!

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Nicht vorschnell - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Das sind zwei divergierende - - Ich lasse es so stehen. (Auskunftsperson Frank: Nein!) Ich will keine Unterstellung machen oder sonst was, aber das sind zwei unterschiedliche Aussagen!

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Herr Abgeordneter, Sie haben es aber gesagt.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich würde gerne ein Dokument vorlegen - -

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Na Moment!

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Nur für das Protokoll, bitte: Sie haben sicherlich nicht gemeint, dass die Auskunftsperson eine Falschaussage getätigt hat?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Nein, unterschiedliche Aussagen.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Das ist eine Dienstbesprechung, das ist keine Vernehmung unter Wahrheitspflicht – und es ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen. (Abg. Plessl: Ich gehe davon aus, dass sie im Untersuchungsausschuss die Wahrheit gesagt hat, ganz einfach!) Genau.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Okay, gut. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Auskunftsperson Frank: Na - -!) – Moment, für’s Protokoll.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wenn wir schon dabei sind, damit das wirklich korrekt ist: Es gibt zwei Erklärungen, Aussagen und so weiter: die eine hier vor dem Untersuchungsausschuss unter Wahrheitspflicht – und da gehen wir alle immer davon aus, dass die Wahrheitspflicht befolgt wird – und eine offensichtlich anders lautende Erklärung, die zumindest in dieser Form protokolliert worden ist, bei der die Auskunftsperson nicht unter Wahrheitspflicht gestanden hat.

Das sind einfach die Fakten. Wir werden das nicht endgültig aufklären können. Spannender wäre es natürlich, wenn beides unter Wahrheitspflicht gewesen wäre.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut. – Herr Verfahrensrichter, Sie wollten etwas sagen.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich glaube, die Auskunftsperson wollte noch etwas sagen, oder?

Mag. Patricia Frank: Ich überlege nur kurz. – Ich möchte zu diesem Punkt schon noch sagen, auch wenn ich eigentlich der Meinung bin, dass ich über den Inhalt meiner Aussage – wenn Sie es so nennen wollen – in einer Dienstbesprechung am 1.4.2019 hier nicht wirklich wertend etwas sagen kann: Ich kann Ihnen nur sagen, es ist so, wie Sie es jetzt interpretieren, aus dem Zusammenhang gerissen und daher kein Widerspruch zu dem, was ich heute hier gesagt habe.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Gut, das Protokoll bekommen wir. Darf ich weiterfragen, Herr Vorsitzender?

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gerne.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Dokument 96311, Seiten 149, 150 (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt): Am Ende der Seite und auf der nächsten Seite wird auf die Prüftätigkeit des Wirtschaftsministeriums Bezug genommen. Es heißt, es wäre „zu prüfen [...], ob unter Abzug der allenfalls nicht anzurechnenden Gegengeschäfte der angerechnete Gesamtbetrag derart reduziert wird, dass die vertraglich vereinbarte Pönale [...] fällig wird“ oder nicht.

Sind diese Koordinierungen und ein Abgleich der Ergebnisse mit dem Wirtschaftsministerium auch durchgeführt worden?

Mag. Patricia Frank: Sie zitieren hier aus einem Protokoll zur weiteren Vorgehensweise, bezogen auf das Stammverfahren. Ich habe Ihnen eingangs schon gesagt, dass ich in die Bearbeitung des Stammverfahrens jetzt aktuell nicht eingebunden bin. Das heißt, ich kann Ihnen zu dem Umstand, was in diesem Verfahren weiterhin passieren wird, keine Auskünfte geben.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich habe Sie gefragt, ob Koordinierung und Abgleich der Ergebnisse mit dem Wirtschaftsministerium erfolgt sind. Das wollte ich gerne wissen.

Mag. Patricia Frank: Meine Antwort ist: Es ist Zuständigkeit desjenigen, der das Stammverfahren bearbeitet, das durchzuführen. Das heißt, ich habe dazu keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Wer hat dies durchgeführt – oder veranlasst, dies durchführen zu lassen?

Mag. Patricia Frank: Ich habe keine Wahrnehmungen dazu, ob das bereits veranlasst wurde oder nicht.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Wer betreut dann dieses Stammverfahren?

Mag. Patricia Frank: Dieses Stammverfahren wird im Zuge einer Teamlösung derzeit bearbeitet – nicht von mir. Der Inhalt der Bearbeitung und der Umfang der Bearbeitung - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Wen müsste man fragen, der Auskunft geben könnte, ob diese Ermittlungen, dieser Abgleich durchgeführt worden sind?

Mag. Patricia Frank: Ganz kurz! (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Irgendwer muss ja Auskunft geben - -

Mag. Patricia Frank: Ich kann Ihnen sagen, dass der Teaml- - Entschuldigung? (Abg. Plessl: Bitte, ja! Ich bin dabei!)

Ich kann Ihnen sagen, dass der Teamleiter für diesen Eurofighter-Komplex, wie schon zuvor erwähnt, Mag. Ropper ist. Wer was wie bearbeitet beziehungsweise auch die Überprüfung der Arbeit obliegt ihm. Das heißt, Sie müssten ihn fragen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Waren Sie jemals bei Besprechungen betreffend Gegengeschäftsverpflichtungen und Erfüllung dieser Umstände auch anwesend?

Mag. Patricia Frank: Soweit mir das erinnerlich ist, nicht, nein.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Also keine Besprechung mit dem Wirtschaftsministerium durchgeführt?

Mag. Patricia Frank: Nein, das kann ich ausschließen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich möchte Ihnen noch ein Dokument – Nummer 96311, Seite 11 – vorlegen, vielleicht können Sie dazu eine Aussage machen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Da geht es um das geführte Verfahren Dana und Ramonda. Da steht im Raum, dass hier die Personen und die Geschäftsunternehmungen gar nicht als Beschuldigte angeführt worden sind.

Haben Sie da eine Erklärung beziehungsweise können Sie uns erklären, warum dieses Verfahren jetzt bereits verjährt ist, denn - -

Mag. Patricia Frank: Ich habe Sie akustisch jetzt nicht verstanden.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Wissen Sie, warum diese Personen nicht als Beschuldigte erfasst worden sind, und haben Sie eine Erklärung, warum dieses Verfahren bereits verjährt ist?

Mag. Patricia Frank: Der Vorhalt ist so nicht richtig. Also wenn ich das vorlese - - Soll ich es vorlesen? (Abg. Plessl: Bitte!) – Dann geht es nicht auf Ihre Redezeit, gell? (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

„Abgesehen von den getrennt geführten Verfahren Dana und Ramonda seien bei einer Vielzahl von untersuchten Gegengeschäften Personen dieser Gegengeschäftsunternehmen noch gar nicht als Beschuldigte erfasst. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wäre dies jetzt aber bereits verjährt.“ – Das ist eine hier vorgelesene, zitierte Aussage von Gruppenleiter Mag. Adamovic.

Ich kann Ihnen dazu, was den Untersuchungszeitraum betrifft, sagen, dass ich mit der Gegengeschäftsthematik nicht befasst war, dass ich die Polizeiberichte, die die Gegengeschäfte betreffen, im Zuge der Aufarbeitung im Rahmen der Übertragung gesehen habe und, ja, durchgesehen habe und daher Wahrnehmungen zu diesen Bereichen zu einem Zeitpunkt habe, als der Akt bereits an die WKStA übertragen worden ist, das heißt mit Februar 2019. (Abg. Plessl: Das heißt, dieses Verf- -!)

Im Untersuchungszeitraum habe ich dazu keine Wahrnehmungen und kann daher diese Frage so nicht beantworten, zumal es sich auch wieder einmal um eine Aussage einer anderen Person handelt und nicht um meine, wissen Sie. Das ist ein bisschen schwierig. (Abg. Plessl: Das heißt, bei - -!)

Denn: Sie unterstellen mir ja damit, dass ich das alles dann immer genauso sehe wie die Personen, deren Aussagen Sie mir hier vorhalten. Das ist ein bisschen schwierig.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich unterstelle Ihnen nichts, ich möchte nur gerne wissen, wie die Koordinierungsgespräche abgelaufen sind (Auskunftsperson Frank: Das hab ich Ihnen schon beantwortet!) und ob dieses Verfahren ihres Wissens irgendwo besprochen worden ist.

Mag. Patricia Frank: Aber das habe ich Ihnen beantwortet.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Aber Sie haben keine Informationen.

Kommen wir noch zu einem weiteren Thema, betreffend Roadshow. Dokument 36311, Seiten 65 bis 68. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist ein Gegengeschäft aus dem Jahre 2003 mit einem Wert von 3 Millionen Euro. Der zuständige Sachbearbeiter im Wirtschaftsministerium, Friedrich Machinek, hat uns in seiner Befragung mitgeteilt, dass ihm für das Gegengeschäft keine vertragliche Grundlage bekannt ist.

Kennen Sie dieses Gegengeschäft? – Also: Roadshow, diese 3 Millionen, darum geht es.

Mag. Patricia Frank: Welche Seite ist das jetzt? – Entschuldigung.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Seite 65. Kennen Sie das Gegengeschäft Roadshow? Um das geht es mir, diese 3 Millionen.

Mag. Patricia Frank: Ist mir nicht bekannt, nein.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ist Ihnen nicht bekannt. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Damit ist die Fragezeit in dieser Fragerunde für Sie erledigt, Herr Abgeordneter Plessl.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Brückl. – Bitte.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Oberstaatsanwältin, Sie wurden zu schriftlichen Weisungen gefragt. Ist es im Bereich der StA üblich, schriftliche Weisungen zu erteilen?

Mag. Patricia Frank: Also eine schriftliche Weisung in einem Ermittlungsverfahren ist, meiner Wahrnehmung als Staatsanwältin nach, schon etwas, das vorkommt, aber nicht oft vorkommt.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Abgeordneter Pilz hat Sie vorhin zu den Namen Fuchs, Pilnacek, Ropper gefragt. Ich habe Sie vorhin auch gefragt betreffend den Kontakt zu den Oberbehörden, und Sie haben daraufhin geantwortet, dass die Berichtspflicht, der Sie unterliegen, eingehalten wurde.

Jetzt aber meine Frage: Gab es mit den Herren Fuchs oder Pilnacek oder Ropper Einzelgespräche, in denen Sie über dienstliche Wahrnehmungen im Zuge des Eurofighters - - Hat es solche Gespräche gegeben? Oder haben Sie mündlich Bericht erstattet?

Mag. Patricia Frank: Also natürlich gab es Dienstbesprechungen, und natürlich spreche ich mit meinem Gruppenleiter, der jetzt Mag. Ropper ist, auch einzeln. Also daher tue ich mir ein bisschen schwer, Ihre Frage da - -

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Haben Sie Staatsanwalt Radasztics auch über den Inhalt solcher Gespräche oder Ähnliches informiert?

Mag. Patricia Frank: Also es haben in dem Zeitraum, als ich bei der Staatsanwaltschaft Wien zugeteilt war, keine Gespräche mit den Oberbehörden von mir stattgefunden, an denen nicht Herr Gruppenleiter Mag. Radasztics auch teilgenommen hat – weil das Dienstbesprechungen waren, also war er da ohnehin immer dabei. Daher – ja das kann nicht ...

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Das Protokoll, das heute schon mehrmals angesprochen wurde, zeichnet ein sehr konfliktgeladenes Bild der Justiz oder der Strafverfolgungsbehörden. Wie war das bei Ihnen, Frau Oberstaatsanwältin, im Verhältnis mit Staatsanwalt Dr. Radasztics und mit den Oberbehörden – oder insbesondere im Internen mit Staatsanwalt Radasztics? Hatten Sie ein gutes Auskommen? – Ich sage es einmal so.

Mag. Patricia Frank: Ja, hatten wir.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Friktionsfrei? Eine friktionsfreie Zusammenarbeit?

Mag. Patricia Frank: Zwischen mir und dem Kollegen, meinen Sie, oder? (Abg. Brückl: Ja, Radasztics!)

Was den Untersuchungszeitraum betrifft, schon, ja.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Höre ich da heraus, dass es nachher anders war?

Mag. Patricia Frank: Nein, ich ersuche, da nichts zu interpretieren, bitte.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Haben Sie jetzt, nachdem Staatsanwalt Radasztics von diesem Fall sozusagen abgezogen wurde, die Verfahren, die bis dahin geführt wurden, problemlos weiterführen können?

Mag. Patricia Frank: Es werden nicht alle Verfahren nur mehr von mir bearbeitet, und - -

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Haben Sie jetzt Verfahren von ihm übernommen?

Mag. Patricia Frank: Ich bearbeite jetzt wieder genau die beiden Verfahren, die auch schon davor bei der Staatsanwaltschaft Wien in meinem Referat anhängig waren.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Oberstaatsanwältin, haben Sie sich jemals unter Druck gesetzt gefühlt, schneller, rascher zu entscheiden?

Mag. Patricia Frank: Von wem jetzt genau? Also schauen Sie, jeder ist natürlich in einer Situation oft mal - -, also in seiner Arbeitswelt oft mal damit auseinandergesetzt, dass er seine Arbeit gut und schnell erledigen soll. Also dass man bei der täglichen Arbeit an sich nie einen Druck verspürt, also von keinem Menschen her, ist, glaube ich, grundsätzlich nicht möglich.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Vonseiten der Dienstbehörde her?

Mag. Patricia Frank: Aber Sie meinen jetzt einen Druck, der auf mich ausgeübt wurde, inwieweit bitte – wenn Sie es mir konkretisieren?

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Indem Ihnen gesagt wurde, schneller zu entscheiden.

Mag. Patricia Frank: Schneller zu entscheiden?

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Rascher zu entscheiden, rascher zu handeln.

Mag. Patricia Frank: Als ich es bis dato im Untersuchungszeitraum gemacht habe? – Nein.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Danke, Herr Vorsitzender.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich möchte gleich an die Fragen meines Vorredners anschließen. Ich habe sehr aufmerksam zugehört. Die Frage war ja, ob Sie mit Pilnacek, Ropper oder Fuchs Gespräche geführt haben. Sie haben gesagt, Radasztics war im Zuge von Dienstgesprächen immer dabei.

Meine Frage daher ganz konkret und einzeln: Haben Sie mit dem ehemaligen Generalsekretär Pilnacek zum Thema Eurofighter in irgendeiner Konstellation während des Untersuchungszeitraumes Gespräche geführt, bei denen Radasztics nicht anwesend war?

Mag. Patricia Frank: Nein.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Haben Sie Gespräche mit Ihrem Vorgesetzten Richard Ropper geführt, ohne dass Radasztics anwesend war?

Mag. Patricia Frank: Also das ist insofern nicht möglich, als Mag. Ropper erst mein vorgesetzter Teamleiter ist (Abg. Bernhard: Aber jetzt ist er es!), seit Mag. Radasztics nicht mehr da ist. Das heißt - -

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Aber haben Sie mit der Person Ropper während des Untersuchungszeitraumes Gespräche (Auskunftsperson Frank: Während des Untersuchungs- -!) gehabt, ohne dass Radasztics anwesend war?

Mag. Patricia Frank: Also während des Untersuchungszeitraums war Mag. Ropper zuständiger Oberstaatsanwalt bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Es ist natürlich im Zuge dessen auch vorgekommen, dass man im Zuge der Arbeit, also der Bearbeitung der Verfahren, beispielsweise mit den Oberbehörden telefoniert hat, und über relevante Inhalte dieser Telefonate habe ich natürlich Mag. Radasztics immer in Kenntnis gesetzt.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Was waren Ihrer Erinnerung nach die Inhalte bei den Telefonaten zum Thema Eurofighter im Untersuchungszeitraum zwischen Ihnen und Herrn Mag. Ropper?

Mag. Patricia Frank: Muss ich kurz überlegen. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Also ich kann nicht sicher sagen, ob das im Untersuchungszeitraum überhaupt der Fall war, denn da reden wir jetzt von einem Zeitraum von Februar 2017 bis Ende 2017. Da kann ich gar nicht sagen, ob so etwas überhaupt stattgefunden hat.

Ich kann aus der Erinnerung schon sagen – aber, wie gesagt, weiß ich nicht, ob das im Untersuchungszeitraum der Fall ist –, dass es natürlich oft Rücksprachen geben kann, insbesondere dazu, ob zu einer Sache ein schriftlicher Bericht erforderlich ist oder nicht oder derartige Gespräche, die natürlich mit der Sache selbst zu tun haben, wenn man am kurzen Weg rückfragt.

Ich kann aber wirklich nicht mehr sagen, ob das in diesem Zeitraum Februar 2017 bis Ende 2017 überhaupt der Fall war.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Dann frage ich jetzt noch zur dritten Person, die vorher genannt worden ist, nämlich Mag. Johann Fuchs. Gab es im Untersuchungszeitraum direkte Gespräche, wo Radasztics nicht dabei war und Sie das Gespräch gesucht und geführt haben? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Patricia Frank: Im Untersuchungszeitraum war Mag. Fuchs nicht leitender Oberstaatsanwalt.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Das war nicht meine Frage.

Mag. Patricia Frank: Und daher gab es solche Gespräche nicht.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Also Sie haben keinen Kontakt gehabt?

Mag. Patricia Frank: Keinen, nein, gar nicht, null.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Dann möchte ich noch zu dem Thema kommen, bei dem ich vorher geendet habe, nämlich bei der Frage der Wahrnehmung über Verfehlungen bei der Bearbeitung des Verfahrens bei der Wiener Staatsanwaltschaft. Wir wissen jetzt aus Protokollen, dass in der Nachbetrachtung der WKStA ein katastrophales Bild gezeichnet wird. Jetzt meine Frage – und zwar innerhalb des Untersuchungszeitraumes, Sie sind ja auch im neuen Team der WKStA zu diesem Verfahren –:

Wie kann es sein, dass man dort binnen zwei Monaten zu der Erkenntnis kommt, dass das alles ein katastrophales Gesamtbild ergeben hat, und Sie für die Zeit, in der Sie bei der Wiener Staatsanwaltschaft an diesem Verfahren im Team mit dem damaligen Kollegen Radasztics gearbeitet haben, keinerlei Wahrnehmungen haben über diese heute als katastrophal bezeichnete – und da gab es noch andere Begriffe – Vorgehensweise der Wiener Staatsanwaltschaft?

Also für mich ist da noch ein Knoten drinnen. Heute, zwei Monate später, hat man dieses Bild, damals haben Sie überhaupt keine Wahrnehmungen gehabt. So ist es bei mir jetzt hängengeblieben, und ich bitte da um Aufklärung, soweit es Ihnen möglich ist.

Mag. Patricia Frank: Also grundsätzlich, ganz allgemein kann ich dazu sagen, dass dieser vermeintliche Widerspruch schon allein einmal darin zu sehen ist, dass wenn man sich etwas von Anfang an neu durchschaut, man natürlich auch Dinge hinterfragt, die man zuvor gar nicht hinterfragt hatte, weil es gar nicht Thema war; nämlich insoweit, weil man zuvor mit den laufenden Dingen beschäftigt war und man schon einen anderen Blickwinkel auf etwas hat, wenn man sich selbständig mit eigener Wahrnehmung von Anfang an gewisse Dinge durchschaut. Da allein ist das grundsätzlich schon einmal, finde ich, ganz denklogisch zu begründen.

Trotzdem bleibe ich bei meiner Aussage, dass im Untersuchungszeitraum bei der Staatsanwaltschaft Wien eben, so wie ich das vorher gesagt habe, ich da - -, ja.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich will das nur zusammenfassen, weil Ihre Wahrnehmung da keine war, die - - Die heutige Behauptung sozusagen durch die neue untersuchende Behörde WKStA ist, dass in der damaligen Zeit im Untersuchungszeitraum ganz schlampig gearbeitet worden ist.

Oft ist weder der sozusagen Tatbestand noch der Tatort, noch der Tatzeitpunkt benannt worden. Es sind Verfahren ungerechtfertigterweise unterbrochen worden (die Auskunftsperson wendet sich an den Verfahrensanwalt) – warten Sie bitte noch einen Moment! –, es sind sehr spät Verfahren eingeleitet worden. Selbst der Justizminister sagt in einer parlamentarischen Anfrage, dass das Abziehen des Staatsanwaltes in der Nachbetrachtung ein richtiger Schritt war. Sie sind also von allen Seiten, die wir jetzt wahrnehmen, als Einzige neben Herrn Staatsanwalt Radasztics in einem Bereich gesessen, wo in der Nachbetrachtung alles sehr, sehr schwierig war, um das freundlich zu beschreiben. Und Sie sagen, Sie haben keinerlei Wahrnehmung.

Das wirkt nicht besonders vertrauenserweckend, was dann sozusagen die Wahrnehmbarkeit in der Justiz betrifft. Deswegen frage ich so genau nach. Für mich ist es nämlich wichtig, wie wir auch in Zukunft mit Dingen umgehen, und dafür müssen wir aus der Vergangenheit lernen.

Mag. Patricia Frank: Kann ich mich kurz beraten? (Abg. Bernhard: Gerne! – Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Schauen Sie, ich kann das nur noch einmal wiederholen, wie ich das eingangs schon gesagt habe: Ich habe den Bereich, den ich zur Bearbeitung übertragen bekommen habe, immer ordnungsgemäß bearbeitet; zumindest war das mein Anspruch an die Arbeit, die ich geleistet habe. Ich habe im Zuge der Bearbeitung in gewisse Dinge erst nachträglich einen Einblick gehabt. Daher ist das von mir so zu beantworten.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Das war nicht meine - -

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut. Herr Abgeordneter ...

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Nein, Herr Vorsitzender, meine Frage ist dadurch nicht beantwortet. Meine Frage war, ob es über die Dinge, die da jetzt im Raum stehen, die ich auch namentlich erwähnt habe, in diesem Zeitraum eine Wahrnehmung gibt oder nicht. Die Antwort muss ein Ja oder ein Nein sein und keine Umschreibung des Zustandes, denn ich will wirklich nur wissen: Haben Sie damals das Gefühl gehabt - -

Mag. Patricia Frank: Dann müssen Sie mir aber konkret vorhalten, welche Punkte. (Abg. Bernhard: Die habe ich Ihnen gerade auf- -!) Sie müssen mir da konkret sagen: Wenn das so und so ist - -

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich habe Ihnen das gerade aufgezählt.

Herr Vorsitzender, meine Frage ist schlicht nicht beantwortet worden. Meine Frage war: Die heute ermittelnde Behörde sagt: Es sind zum Beispiel der Tatort, der Tatbestand und der Tatzeitpunkt in den Unterlagen nicht ausreichend beschrieben. Es sind Verfahren zu spät eingeleitet oder unbegründet unterbrochen worden. Und meine Frage war: Haben Sie zu diesen Dingen zum damaligen Zeitpunkt eine Wahrnehmung gehabt oder nicht?

Mag. Patricia Frank: Schauen Sie, der Unterschied ist allein schon darin begründet, dass alles das, was Sie als Vorwurf qualifizieren, schon zu differenzieren ist, nämlich insofern als es einen Unterschied gibt zwischen: Man ist da jetzt vielleicht nicht ganz so genau im Sinne von man - - Es gibt einen Unterschied zwischen einer schlampigen Vorgehensweise und einer unrichtigen Vorgehensweise. Da muss man schon einmal grundsätzlich differenzieren. So möchte ich das - -

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Und ich habe um diese Differenzierung gebeten in der - -

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Nächste Fragerunde!

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich habe um die Wahrnehmung gebeten. Ich bitte nur, dass Sie Ihre Wahrnehmung beschreiben. Ich bin kein Gericht, ich urteile nicht über richtig oder falsch. Ich will nur, dass Sie Ihre Wahrnehmung beschreiben. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Patricia Frank: Die Antwort ist, dass ich im Untersuchungszeitraum keine Wahrnehmungen dazu habe, dass irgendetwas unrichtig vom Kollegen bearbeitet worden ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut, das ist jetzt die Beantwortung gewesen. (Abg. Bernhard: Aber es war nicht die Antwort auf meine Frage!) Es gibt noch eine dritte Fragerunde, da können Sie diese ergänzenden Fragen stellen.

Herr Abgeordneter Dr. Pilz gelangt zu Wort. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Sie haben ja ausführlich die Weisung vom 12. Dezember 2018, die Pilnacek-Weisung zur Rückstellung von Akten ans Bundesministerium für Landesverteidigung, referiert. Haben Sie über diese Rückstellung und über diese Weisung mit dem Generalsekretär gesprochen?

Mag. Patricia Frank: Wie meinen Sie jetzt? Vorab? – Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich habe nur gefragt, ob Sie mit ihm darüber gesprochen haben.

Mag. Patricia Frank: Inhaltlich erörtert? – Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ob Sie mit ihm darüber gesprochen haben!

Mag. Patricia Frank: Ich kann nicht ausschließen, dass ich irgendwann einmal ein Gespräch, zum Beispiel eine Dienstbesprechung, geführt habe, bei der die Weisung thematisiert worden ist. Daher zögere ich mit meiner Antwort. (Abg. Pilz: Ja!) Es gab grundsätzlich kein Vieraugengespräch zwischen mir und dem Herrn Generalsekretär.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Dann ist durch einen „ZIB“-Beitrag am 21. Dezember, in dem wörtlich Passagen aus dieser Weisung zitiert worden sind, die Frage releviert worden, ob hier ein Amtsgeheimnis verraten worden ist. Ist Ihnen dieser Vorgang bekannt? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Mag. Patricia Frank: Herr Verfahrensrichter, das ist nicht vom Untersuchungsgegenstand umfasst.

*****

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Jetzt sage ich einmal zur Geschäftsordnung, damit es nicht von meiner Zeit abgeht: So geht es nicht! So geht das nicht, dass die Auskunftsperson die ganze Zeit ausführlich über diese Weisung, die vom 12. Dezember 2018 stammt, referiert, alle zuhören und so weiter, und dann, wenn plötzlich die erste heikle Frage in diesem Zusammenhang auftaucht: Ist nicht im - - Nein, so geht es nicht, so geht - -

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Darf ich Ihnen dazu etwas sagen, wie es nämlich geht? Wir haben uns intern ausgemacht, dass wir, weil wir das Informationsbedürfnis der Abgeordneten anerkennen, nicht immer auf Punkt und Strich den Untersuchungsgegenstand im Auge haben, wenn die Auskunftsperson freiwillig antwortet, denn da kann nicht in ihre Rechte eingegriffen werden und sie kann nicht in irgendeiner Form benachteiligt sein. Interessant ist ja: Da sieht man diese Sache mit dem kleinen Finger und so weiter – dieses Sprichwort. Wenn die Auskunftsperson sich aber darauf beruft, dann ist sie bitte im Recht. – Und so geht es.

Wir hätten es von vornherein ganz anders machen können und hätten sagen können, sobald ich nur das Datum höre, schreie ich schon auf. Das tue ich aber aus Respekt vor den Abgeordneten und ihrem Fragerecht nicht.

Nur habe ich genauso Respekt vor den Rechten der Auskunftsperson; und die kann sich, wenn sie meint, sie will diese Frage nicht beantworten, auf den Gegenstand dieses Untersuchungsausschusses berufen. Ich glaube, das ist eine korrekte und von uns ständig durchgehaltene Vorgangsweise.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Ich bleibe bei meiner Geschäftsordnungswortmeldung, mit der ich noch nicht fertig war, aber ich bin froh, dass Sie mich unterbrochen haben, weil es auch der Klärung dient. So geht es sicher nicht. Wenn die Auskunftsperson uns einmal klar signalisiert hat: Ja, ich bin bereit, dazu auszusagen!, dann hat sie erstens klar gemacht, dass sie das darf, weil sie sonst ja ein Problem mit dem Amtsgeheimnis hätte. Das ist ja davon auch betroffen. Das heißt, wir müssen davon ausgehen, dass sie dazu aussagen darf, sonst täte sie es ja nicht. Sie ist ja rechtskundig, sie wird ja wissen, was sie tut.

Zweitens, wenn die Auskunftsperson offensichtlich alle Voraussetzungen gegeben sieht, um zu dieser Weisung umfangreiche Erklärungen abzugeben, dann kann sie das ja nur tun, wenn sie davon überzeugt ist, dass hier ein Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand besteht. Wenn aber die Auskunftsperson diese Überzeugung ständig ändert, je nachdem, ob es für sie gerade angenehm oder unangenehm ist, dann ist das vom Untersuchungsausschuss nicht zur Kenntnis zu nehmen. Das ist auch noch nie in dieser Form zur Kenntnis genommen worden.

Wenn eine Auskunftsperson über einen bestimmten Faktenkreis aussagt, dann hat sie dazu Fragen zu beantworten oder Frage für Frage zu erklären, warum sie nicht bereit ist, bei der einzelnen konkreten Frage im Gegensatz zur grundsätzlichen Auskunft Antwort zu geben. Das höre ich mir aber dann an, denn dann erzähle ich ein bisschen über das, was ich in diesem ganzen Umfeld erfahren habe.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Herr Abgeordneter, ich darf Sie zitieren – Sie haben die Verfahrensordnung ja mitverfasst –: Man hat der Auskunftsperson in § 41 das Recht eingeräumt, die Zulässigkeit einer Frage, wenn sie außerhalb des Untersuchungsgegenstandes liegt, zu bestreiten. Wenn sie einmal vorher darauf geantwortet hat, begibt sie sich dieses Rechts ja nicht. Das, was Sie angesprochen haben, ist die Frage der Aussageverweigerung. Völlig richtig, ja, das ist bei der einzelnen Frage natürlich immer zu prüfen. Jede Auskunftsperson hat aber immer das Recht, auch wenn sie vorher eine Frage beantwortet hat, eine Frage, die nicht im Untersuchungsgegenstand liegt, nicht zu beantworten. So steht es in der Verfahrensordnung.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Okay. In diesem Sinn fahre ich jetzt fort. Ich werde jedes Mal, wenn die Auskunftsperson – aus gutem Recht oder auch nicht, darüber werde ich jetzt gar nicht mehr befinden, auch aus Zeitgründen – keine konkrete Auskunft gibt, einfach das sagen, was ich weiß. Dann haben wir es zumindest im Protokoll.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Ganz kurz noch, damit wir dann nicht noch einmal unterbrechen müssen: Das ist Ihr gutes Recht als Abgeordneter – freies Rederecht –, solange es nicht in die Persönlichkeitsrechte eingreift. Sonst hören Sie mich wieder.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Ich fühle mich jetzt gleich viel sicherer.

*****

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Haben Sie mit einer der folgenden Personen – Pilnacek, leitender Oberstaatsanwalt Fuchs, Oberstaatsanwalt Ropper – den behaupteten Verrat dieser Weisung vom 12.12. an die Medienöffentlichkeit besprochen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Mag. Patricia Frank: Das, was ich vorhin gesagt habe, gilt auch für diese Frage. Wir können - - Soll ich es jetzt jedes Mal bei den Fragen wiederholen, oder - - Wenn ich einfach nichts sage, dann reden Sie einfach weiter, oder - -, weiß nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Sie gehen ein bisschen locker mit Ihren Auskunftspflichten um. Ich würde Ihnen einfach - -

Mag. Patricia Frank: Nein, ganz und gar nicht! Ganz und gar nicht!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Schauen Sie, ich würde Ihnen einfach empfehlen, damit wir ein ganz ruhiges Verfahren beibehalten, es hat ja bis jetzt gut funktioniert (Ruf: Keine Drohungen an die Auskunftsperson!), jedes Mal unsere Fragen zu beantworten.

Können Sie sich an meine Frage noch erinnern? Können Sie sich an meine Frage, an die drei genannten Personen noch erinnern?

Mag. Patricia Frank: Ihre Frage liegt außerhalb des Untersuchungsgegenstands.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Und warum? (Die Auskunftsperson berät sich mit dem Verfahrensanwalt.)

Es ist nicht Aufgabe der Auskunftsperson zu befinden, sondern sie kann nur darauf hinweisen, dass ihrer Meinung nach - - Diese Feststellung hat nicht die Auskunftsperson zu treffen.

Mag. Patricia Frank: Dann ersuche ich den Verfahrensrichter um Entscheidung darüber, ob diese Frage vom Untersuchungsgegenstand umfasst ist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): So geht es, so geht es.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich ersuche Sie, Herr Abgeordneter, uns darzulegen, warum diese Frage den Untersuchungsgegenstand, der, wie wir jetzt schon x-mal erörtert haben, Ende 2017 endet, betrifft.

*****

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Ich beantworte diese Frage im Rahmen einer Geschäftsordnungswortmeldung natürlich gerne. Es ist eine Geschäftsordnungsfrage, warum etwas zulässig ist.

Aus folgendem Grund: Sämtliche Akten und Aussagen deuten darauf hin, insbesondere das Mail von Generalsekretär Pilnacek an einen Redakteur eines großen Mediums vom 21.12. (Verfahrensrichter Rohrer: Welchen Jahres?) – 2018. Das ist genau der Zeitraum, den die Auskunftsperson vorher detailliert besprochen hat. Ich knüpfe nur daran an.

Das alles deutet darauf hin, dass das Stammverfahren, das 2011 begonnen hat, wie es in dem Protokoll formuliert worden ist, derschlagen werden sollte.

Mir geht es darum, welche Rolle – kann ja auch gar keine sein – die Staatsanwältin, die Staatsanwalt Radasztics in der Wirtschaftsgruppe der StA Wien zu diesem Verfahren zugeteilt worden ist, dabei gespielt hat, beziehungsweise welche Wahrnehmungen sie gemacht hat im Zusammenhang mit dem Versuch anderer Personen – das ist ja nicht von ihr ausgegangen –, dieses große Eurofighter-Verfahren zu derschlagen. Da versuche ich draufzukommen.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Aber nur für das Jahr 2017. Und da hat sie, glaube ich, schon gesagt – wenn ich das richtig gehört habe, schon drei Mal –, dass sie keine Wahrnehmungen zu Fehlern oder Fehlverhalten gehabt hat.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Herr Abgeordneter, Sie haben jetzt zur Geschäftsordnung Ihre Situation erläutert. (Abg. Pilz: Ja, ja!) Jetzt gehen wir wieder in die Fragestellung über.

*****

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Es kann ja sein, dass die Auskunftsperson immer sagt: Dazu sage ich nichts. – Tun wir trotzdem so weiter, das ergibt ja trotzdem ein Bild.

Ist Ihnen das Mail von Pilnacek an einen Redakteur bekannt geworden, nämlich vom 21.12.2018 um 15.02 Uhr, in dem er die gesamte Weisung von ihm an die OStA, die Sie ja beschrieben haben, offenbart hat? Ist Ihnen das bekannt geworden?

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Darf ich da um Vorlage des Dokuments ersuchen? (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt und sie liest darin.)

Mag. Patricia Frank: Die E-Mail, die Sie mir vorgelegt haben, hat meiner Meinung nach mit dem Untersuchungsgegenstand nichts zu tun, unabhängig davon, ob ich sie jetzt kenne oder nicht. Herr Verfahrensrichter - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Nur damit ich es richtig verstehe: Sie wollen also diese Frage nicht beantworten?

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Nein, sie hat gesagt, sie liegt außerhalb des Untersuchungsgegenstandes.

Mag. Patricia Frank: Ja, genau, und ich möchte nicht, dass Sie es mir so werten, denn ich kann sie nicht beantworten, weil sie außerhalb des Untersuchungsgegenstandes ist. Das ist unabhängig davon, ob ich es will oder nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das stimmt nicht ganz so, denn Sie konnten - -

Mag. Patricia Frank: Das stimmt schon! Das stimmt schon, denn ich darf nur - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Unterbrechen Sie mich bitte nicht! Sie haben vorher eine ganze Reihe von Fragen beantwortet, die außerhalb des Untersuchungsgegenstandes gelegen sind. Das ist ein Faktum. Sie sind auf die Rechtssituation völlig korrekt hingewiesen worden, und wir bewegen uns auch innerhalb dieser geschilderten rechtlichen Auffassung. So, reicht vollkommen - - (Auskunftsperson Frank: Darf ich - -) – Nein!

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Bitte den Herrn Abgeordneten aussprechen lassen!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): So, ich stelle also fest: Zu dieser Frage nach diesem Dokument, das ein mögliches Beweisstück ist, das möglicherweise den Verdacht des Verrats eines Amtsgeheimnisses durch den Generalsekretär begründet, zu Ihrem Wissen über dieses Beweisstück, Ihrem möglichen Wissen, möchten Sie hier nichts sagen.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Sie hat gesagt, das liegt außerhalb des Untersuchungsgegenstandes. So hat sie es gesagt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich habe nicht nach der Begründung gefragt. Sie will dazu jetzt nicht Stellung nehmen. Die Begründung ist bereits längst bei Protokoll.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Aber das ist eine Feststellung. Das stimmt nicht. Das ist eine Unterstellung gegenüber der Auskunftsperson, die so nicht stattgefunden hat. Die Auskunftsperson hat gesagt, diese Frage liegt außerhalb des Untersuchungsgegenstandes. Ich würde ersuchen, das wirklich zu respektieren, das ist ein wesentlicher Unterschied.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das wäre ein wesentlicher Unterschied, wenn die Auskunftsperson zu diesem Faktum generell keine Fragen beantworten würde (Verfahrensrichter Rohrer: Das haben wir schon gehabt!) ,aber das haben wir alles gehabt, das ist ja alles längst geklärt.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Bitte zur Fragestellung!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Sagen Sie, haben Sie zu der Frage der Verfahrensführung durch Mag. Radasztics jemals mit a Pilnacek, b Fuchs, c Ropper – ich erspare mir jetzt die Funktionen – persönlich Gespräche außerhalb von Dienstbesprechungen geführt?

Mag. Patricia Frank: Nicht im Zeitraum des Untersuchungsgegenstandes, also im Untersuchungszeitraum.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Und danach?

Mag. Patricia Frank: Ob danach Gespräche grundsätzlich über die Bearbeitung dieses Verfahrens geführt wurden, ist nicht vom Untersuchungszeitraum erfasst.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich möchte einleitend einmal festhalten, dass es Teil unseres Rechtsstaatssystems ist, dass man Anklage und Richter trennt und dass das auch für dieses Verfahren hier sehr gut wäre, und dass die Vorgangsweise meines Vorredners – die Vermengung zwischen Anklage und Richter – unerhört ist, und dass ich das auf das Schärfste verurteile.

Ich möchte, Frau Staatsanwältin, gerne noch auf einen Punkt bei Ihnen zu sprechen kommen. Wir haben in diesem Verfahren den Vorwurf gehabt, dass an dem Wochenende 2003, Ende Juni 2003, als der Kaufvertrag unterschrieben worden ist, der Kaufvertrag zwischen Freitag und Montag durch den fallführenden Beamten des Verteidigungsministeriums Mag. Wall entsprechend abgeändert worden wäre. Ich glaube, das ist auch Teil dieser Betrugsanzeige, die Sie federführend behandeln. Haben Sie diesen Teil aus Ihrer Sicht auch schon untersucht?

Mag. Patricia Frank: Also der von Ihnen angesprochene Vorwurf ist meiner Wahrnehmung nach im Zuge einer Einvernahme hier im Untersuchungsausschuss von Generalmajor Hamberger zutage getreten. Als Konsequenz daraus habe ich auch Generalmajor Hamberger einvernommen, und ja, das ist etwas, was untersucht wird.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ist Ihnen im Untersuchungszeitraum bis Ende 2017 aufgefallen, dass es hier eine Manipulation gegeben haben könnte?

Mag. Patricia Frank: Soweit mir das erinnerlich ist, war der Vorwurf der Manipulation des Kaufvertrags nicht Gegenstand der ursprünglichen Sachverhaltsdarstellung durch das Bundesheer.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Aber unabhängig davon, wenn es den Vorwurf nicht gegeben hat, ist es ja doch ein Offizialdelikt und müsste daher von Amts wegen untersucht werden. In dem Bereich ist Ihnen aber nie etwas aufgefallen? Verstehe ich das richtig?

Mag. Patricia Frank: Natürlich ist das auch im Zuge der Prüfung des Betrugsvorwurfs immanent, dass man sich im Zusammenhang mit einem Betrugsvorwurf anschauen muss, ob die andere Seite überhaupt getäuscht worden ist. Daher ist es natürlich Gegenstand des Ermittlungsverfahrens, und die Ermittlungen diesbezüglich sind noch nicht abgeschlossen; also das wird ermittelt.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank. Keine weiteren Fragen.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut, keine weiteren Fragen mehr.

Wir kommen daher zur letzten Fragerunde. – Herr Abgeordneter Plessl, bitte.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Frau Staatsanwältin, ich möchte Sie kurz über Ihren Informationsstand bezüglich der wieder aufgetauchten Causa, also den Akt des Grasser, fragen, der 2011 bei der Staatsanwaltschaft behandelt worden ist und dann liegengeblieben ist. Welchen Wissensstand haben Sie zu diesem Akt?

Mag. Patricia Frank: Wie der Akt jetzt derzeit weiter bearbeitet wird, meinen Sie?

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Welche Informationen besitzen Sie über diesen Akt?

Mag. Patricia Frank: Also grundsätzlich zu dem Akt kann ich sagen, dass eben diese Ermittlungshandlungen, die in diesem Akt gesetzt worden sind, meiner Wahrnehmung nach, soweit ich das erinnerlich habe, 2011 bis 2013 waren. Das war also über vier Jahre, bevor ich überhaupt in dieses Team gekommen bin. Ich kann Ihnen dazu überhaupt keine Auskunft geben, weil ich dazu keine Wahrnehmungen habe.

Der Akt wird jetzt derzeit auch nicht von mir bearbeitet, und wurde auch davor schon von der Kollegin bearbeitet, deren E-Mail mir Herr Dr. Pilz schon vorgehalten hat. Ich habe mit dem Akt - - Auch nachdem er in die WKStA übertragen worden ist, war ich in die Bearbeitung ganz am Anfang vielleicht im Zuge einer ersten Sichtung, aber in weiterer Folge nicht eingebunden. Ich kann Ihnen daher weder über den aktuellen Aktenstand noch sonst irgendetwas Auskunft geben.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Erste Sichtung heißt 2017? Stimmt das so, also Beginn 2017?

Mag. Patricia Frank: 2019 heißt das. (Abg. Plessl: Die Sichtung!) Ich habe den Akt erstmalig an meinem letzten Tag bei der Staatsanwaltschaft Wien in den Händen gehalten. (Abg. Plessl: Okay!) Ich kann Ihnen dazu gar nichts sagen.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Im Zuge der Befragung von Auskunftspersonen wurde hier mitgeteilt, dass 2003 vor der Vertragsunterzeichnung in Abstimmung mit dem damaligen Finanzminister und auch seinem Team eine Veränderung beim Vertrag durchgeführt worden ist – jener Umstand, wo eine Klausel hineingenommen worden ist, die auch das Vector-Konstrukt ermöglicht hat.

Gibt es in dieser Causa auch Ermittlungen rund um die damaligen Umstände, warum durch diese Abänderung gerade dieses Konstrukt ermöglicht worden ist?

Mag. Patricia Frank: Die Umstände der Vertragswerdung, wenn Sie so wollen, sind natürlich ein Strang, der im Zusammenhang mit dem Betrugsvorwurf in dem von mir bereits angesprochenen Verfahren geprüft wird, ja. Also - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Gibt es Ermittlungen?

Mag. Patricia Frank: Es gibt Ermittlungen, ja, es wird ermittelt.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Die letzte Frage betreffend den dritten Sachbearbeiter: Wir haben ja auch Unterlagen, wo erklärt worden ist, dass eine Planstelle vom Verteidigungsressort der StA Wien zur Verfügung gestellt werden sollte, damit eine dritte Person zuarbeiten kann und dieses Verfahren auch für eine schnellere Abwicklung unterstützt.

Ist Ihnen bekannt, dass es diese Planstelle gibt, oder hatten Sie jemals Erkenntnisse darüber, dass diese Planstelle vorhanden war?

Mag. Patricia Frank: Also mir ist grundsätzlich bekannt, dass zwei Planstellen zur Verfügung gestellt worden sind. Das ist mir bekannt.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ich rede aber von einer dritten! Hatten Sie jemals Erkenntnisse, dass jemals irgendwo eine dritte Planstelle für dieses Eurofighter-Untersuchungsverfahren - -

Mag. Patricia Frank: Nein, Sie verstehen das inhaltlich, glaube ich, falsch, denn das sind zwei zusätzlich zu Mag. Radasztics gerechnet, daher drei.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Wissen Sie, dass diese Planstelle vom Verteidigungsressort gekommen ist? Haben Sie darüber Kenntnis?

Mag. Patricia Frank: Also in die Verteilung der Planstellen bin ich nicht involviert und habe da keine unmittelbaren Wahrnehmungen, wie jetzt Planstellen geschaffen werden oder zugeteilt werden.

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Wer war der Dritte neben Ihnen – damit wir das vielleicht noch konkretisieren, damit wir es rund machen –, wer war die dritte Person neben Ihnen? Zuerst haben Sie gesagt, Radasztics und Frank, und jetzt reden Sie von einer dritten Person. Welche Person war es, die zugearbeitet hat, wie Sie gesagt haben? Dann wäre ich fertig.

Mag. Patricia Frank: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen, dass da eine dritte Person inhaltlich - -

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Ach so, Sie haben gesprochen - - Danke, das war es dann.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Frau Oberstaatsanwältin, nur noch zwei kurze abschließende Fragen: Hatten Sie jemals Kontakt ins Kabinett des Bundesministers, also ins politische Büro? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und dem Verfahrensanwalt.)

Mag. Patricia Frank: Nein.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Ist jemand aus dem Kabinett jemals auf Sie zugekommen?

Mag. Patricia Frank: Aus dem Kabinett welchen Ministers?

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Aus dem Justizministerium. (Auskunftsperson Frank: Vom Verteidigungsministerium?) – Justizministerium.

Mag. Patricia Frank: Justizministerium: Nein.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Vom Verteidigungsministerium?

Mag. Patricia Frank: Das ist ja schon in dem Zusammenhang dieser Ermittlungen; weiß ich nicht, das kann ich so nicht beantworten. Aber beim Justizministerium: Nein.

Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Danke.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich darf noch das Dokument 96369 vorlegen, um meine Fragen nochmals fundierter beantwortet zu bekommen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Die WKStA hat festgehalten – ich zitiere –: „Festzuhalten ist, dass sich aus den einzelnen Anordnungen jeweils keine ordentliche Tenorierung (Zeit, Ort und nähere Umstände der Tatbegehung) entnehmen lässt. Mangels Angaben zu konkreten Tatzeiten, Tatzeiträumen und Tatorten ist eine Prüfung einer allfälligen Verjährung oder inländischen Gerichtsbarkeit nicht möglich.“

Meine Frage an Sie, Frau Oberstaatsanwältin: Hatten Sie im Untersuchungszeitraum auch eine solche Wahrnehmung zur Arbeitsweise in der Staatsanwaltschaft Wien oder nicht?

Mag. Patricia Frank: Hatte ich - - Warten Sie, ich lese es mir noch genauer durch, aber grundsätzlich gilt das, was ich vorhin schon gesagt habe: dass ich im Untersuchungszeitraum dazu keine Wahrnehmungen gemacht habe.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Sie haben das nicht so empfunden. Ich will das nur wirklich - -

Mag. Patricia Frank: Dieser Text stammt nicht von mir, also das habe nicht ich geschrieben.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Deswegen habe ich ihn vorgelegt und frage Sie, ob Sie die gleiche Wahrnehmung oder nicht diese Wahrnehmung hatten.

Mag. Patricia Frank: Deswegen lese ich es mir jetzt noch einmal in Ruhe durch, damit ich ordnungsgemäß, wahrheitsgemäß antworten kann. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Also, so wie ich den Text lese, betrifft das grundsätzlich das Stammverfahren, und ich habe mir diese Gedanken zu dem Stammverfahren, so wie sie da niedergeschrieben sind, im Untersuchungszeitraum nicht gemacht, nein, und hatte dazu auch keine Wahrnehmungen, dass mir so etwas aufgefallen ist.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Haben Sie im Untersuchungszeitraum die Wahrnehmung gehabt, dass Verfahren zu spät eingeleitet worden sind? Namentlich wird beispielsweise Mensdorff-Pouilly genannt, der ist ja jetzt erst später gewesen. Aber haben Sie im Untersuchungszeitraum das Gefühl gehabt, dass man da schon früher ein Verfahren einleiten hätte können?

Mag. Patricia Frank: Also, wie gesagt, habe ich zu dieser Einleitung grundsätzlich schon Wahrnehmungen, aber die liegen außerhalb des Untersuchungszeitraums. Im Untersuchungszeitraum selbst, also bis Ende 2017, habe ich dazu gar keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Man hätte sich ja 2017 denken können, gegen Mensdorff-Pouilly hätten wir längst einleiten sollen. Deshalb frage ich so konkret nach. (Auskunftsperson Frank: Nein!)

Hatten Sie Kenntnis – das war vor Ihrer Zeit, aber vielleicht sind Sie über einen Aktenberg gestolpert –, dass gegen Grasser ermittelt worden ist und dann dieses Verfahren abgebrochen wurde?

Mag. Patricia Frank: Das habe ich schon umfangreich Ihrem Vorgänger beantwortet, als Sie gerade nicht hier waren. Dazu habe ich schon alles gesagt, was ich dazu sagen kann. Soll ich das nochmal - - Kann ich darauf verweisen?

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Das können Sie in diesem konkreten Fall.

Meine abschließende Frage ist – das ist eine allgemeine Einschätzung, Sie müssen Sie nicht beantworten, ich frage Sie dennoch –: Sind Sie auch als Teil des Teams der Auffassung, dass wir mit dem neuen Team tatsächlich in absehbarer Zeit zu einer Aufklärung der Causa Eurofighter kommen können? Wenn Ja oder Nein: Was bräuchte es aus Ihrer Sicht vonseiten der Politik dafür? – Vielen Dank.

Mag. Patricia Frank: Ich kann dazu sagen, dass meinen Wahrnehmungen nach das Team sehr engagiert an der Aufklärung dieses Verfahrens arbeitet, und ich natürlich auch an der Aufklärung der mir übertragenen Teile dieses Verfahrens arbeite.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut, das ist beantwortet. – Herr Abgeordneter Pilz, bitte.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Nein, nach der Befragung von Mag. Radasztics und nach dem, was wir jetzt gehört haben, ergibt sich, glaube ich, ein ausreichend klares Bild. – Danke.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut. – Herr Abgeordneter Gerstl, bitte.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Ich möchte nur noch eine Frage stellen: Der Kollege von der Freiheitlichen Partei hat nach Kontakten zum Kabinett im Verteidigungsministerium und im Justizministerium gefragt. Ich möchte Sie fragen, ob Sie Kontakte mit dem Kabinett im Innenministerium gehabt haben.

Mag. Patricia Frank: Nein, also nicht soweit ich es wüsste. Nein.

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, keine weiteren Fragen.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Dann gibt es keine weiteren Fragen. Nach den Vorgaben der Verfahrensordnung ist die Befragungsdauer noch nicht erschöpft. Ich frage den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch Fragen stellen möchte.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Danke, Herr Vorsitzender, keine Fragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Es liegen keine Fragen mehr vor. Ich bedanke mich bei der Auskunftsperson für Ihr Erscheinen und die Beantwortung der Fragen. (Auskunftsperson Frank: Gerne!)