258/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017 (1/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Christian Pilnacek in der 29. Sitzung vom 7. Juni 2019

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017 hat in seiner 30. Sitzung am 2. Juli 2019 einstimmig gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Christian Pilnacek nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

Wien, 2019 07 02

 

                           Mag. Michael Hammer                                                      Mag. Andreas Hanger

                                     Schriftführer                                                               Vorsitzender-Stellvertreter

 

 

 





 

 

Untersuchungsausschuss

zur Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit dem Kampfflugzeugsystem „Eurofighter Typhoon“ von Anfang 2000 bis Ende 2017

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

29. Sitzung/medienöffentlich

Freitag, 7. Juni 2019

Gesamtdauer der 29. Sitzung

9.16 Uhr – 16.11 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson Sektionschef Mag. Christian Pilnacek

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Herr Sektionschef! Ich darf Sie im eigenen Namen begrüßen. Mein Name ist Dr. Rohrer, wie Sie ja wissen. Ich bin der Verfahrensrichter. Da das Gesetz nicht differenziert, ob hier ein erfahrener Jurist als Auskunftsperson sitzt, muss ich Sie, wie alle anderen auch, dem Gesetz entsprechend belehren, obwohl Sie das zweifellos wissen, was ich Ihnen jetzt sage.

Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss über das Kampfflugzeugsystem Eurofighter Typhoon als Auskunftsperson zu den Themen I – unzulässige Zahlungsflüsse –, II – Informationslage bei Vertragsabschluss – und III – Erfüllung von Vorlage- und Informationspflichten – angehört.

Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechte und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht geahndet werden.

Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.

Weiters weise ich Sie auf die Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben auf dem Platz zu verbleiben.

Ich darf auch noch ergänzend auf das Konsultationsverfahren verweisen, das wir zu Beginn dieses Ausschusses mit dem Herrn Bundesminister ohnedies in Ihrer Anwesenheit geführt haben, sodass ich darauf zu achten habe beziehungsweise ich die Auskunftsperson bitte, darauf hinzuweisen, wenn durch Fragen und darauf erfolgende Antworten die Zwecke und Ziele des Strafverfahrens beeinträchtigt werden könnten.

Herr Sektionschef, Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer bitte 20 Minuten nicht überschreiten sollte. – Wollen Sie das tun?

Mag. Christian Pilnacek: Danke, Herr Verfahrensrichter, auf eine einleitende Stellungnahme verzichte ich.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Danke.

Dann darf ich mit der Erstbefragung beginnen, die allerdings in meinem Fall jetzt sehr kurz ausfällt und nur aus meiner nahezu Standardfrage besteht: Haben Sie in Ihrer Tätigkeit oder auch außerhalb derselben Kenntnis davon erlangt, dass im Zusammenhang mit dem Eurofighter-Ankauf und/oder den Gegengeschäften Geld oder sonstige Zuwendungen an Entscheidungsträger wie Politiker oder Beamte oder an Parteien und diesen nahestehende Vereine gegeben wurden?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Verfahrensrichter! Wir haben unsere Kenntnisse aus den Berichten der zuständigen Staatsanwaltschaft, zunächst die Staatsanwaltschaft Wien und nunmehr die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Ich habe natürlich Kenntnis von dem Stand der Ermittlungen, die vor allem auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien zurückgehen, über Netzwerke, Geldnetzwerke, wo entsprechend hohe Geldbeträge auch verteilt worden sind, aber über die Empfänger letztendlich gibt es noch nicht sichere Auskünfte. Geld ist jedenfalls in reichlichem Ausmaß geflossen.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Aber dass dieses an Entscheidungsträger, wie von mir vorhin aufgezählt, geflossen wäre, davon haben Sie keine Kenntnis – oder schon?

Mag. Christian Pilnacek: Es ist sozusagen eine der grundlegenden Annahmen, aber ich habe noch keine Kenntnis davon, dass hier bereits entsprechende Ermittlungen zu diesem Ergebnis gekommen sind.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Ich danke vielmals.

Danke, Herr Vorsitzender.

*****

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Sektionschef, lassen Sie mich kurz erläutern, warum wir Sie eingeladen haben, hier im Eurofighter-Untersuchungsausschuss als Auskunftsperson zu erscheinen. Sie müssen wissen, ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, wenn ich das allgemein aus meiner Sicht erläutern darf, hat nur dann einen Sinn, wenn parallel dazu oder danach die Justiz funktioniert, um die Sachverhalte, die aufgeklärt worden sind, dann auch weiter mit den Mitteln, zu denen der parlamentarische Untersuchungsausschuss nicht mehr befähigt ist, zu verfolgen.

Wir hatten den Eindruck, dass um den ersten Eurofighter-Untersuchungsausschuss herum, um 2007, das funktioniert hat. Es gab damals rasch Ermittlungen, es gab Anklagen, es gab Ergebnisse.

Wir hatten vor zwei Jahren den Eurofighter-Untersuchungsausschuss Nummer 2, dort hat sich dieser Eindruck schon leicht verflüchtigt. Wir hatten damals keine neuen Erkenntnisse in Bezug auf Zahlungsflüsse in Richtung Politik oder Beamtenschaft. Es hat sich aber erhärtet, dass in diesem Firmengeflecht, das Ihnen ja bekannt ist, Provisionen geflossen sind, denen keine ausreichende Gegenleistung gegenüberstand, und dass der Vergleich des damaligen Ministers Darabos neu zu beleuchten ist.

Wir hatten damals gehofft, dass vonseiten der Justiz sehr rasch Ermittlungen eingeleitet werden, um da Klarheiten zu schaffen. Das hat aber nicht stattgefunden – warum, haben wir jetzt durch die jüngsten Ergebnisse dieses Konflikts im Justizbereich, vor allem im Bereich der Staatsanwaltschaften, erfahren, und wir haben dieses Protokoll zu Gesicht bekommen, das nicht in den Untersuchungszeitraum fällt, aber auf den Untersuchungszeitraum Bezug nimmt.

Ich möchte mir erlauben, zu diesem Bezug auf den Untersuchungszeitraum, aufbauend auf das Protokoll – so haben wir es vereinbart –, Ihnen einige Fragen zu stellen. Damit ich mir keine Rüge des Herrn Verfahrensrichters oder des Herrn Verfahrensanwalts einfange, werde ich das korrekt zu tun versuchen.

Herr Sektionschef, Sie waren im Berichtszeitraum auch verantwortlich für die Ermittlungen im Eurofighter-Bereich. In diesem Bereich hat Staatsanwalt Radasztics ermittelt; wir hatten ihn auch schon als Auskunftsperson hier. – Hat er Ihnen gegenüber im Berichtszeitraum über seine Ermittlungen Bericht erstattet?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, danke. Es hat natürlich mehrere Berichte gegeben, aber ich möchte doch betonen: Die Ermittlungen laufen nicht in meiner Verantwortung, sondern in Verantwortung der Staatsanwaltschaft, die ja bekanntlich nach Artikel 90a Organ der Gerichtsbarkeit ist. Es gibt sozusagen Berichte zur Wahrnehmung der Fachaufsicht, Ermittlungen führt aber die Staatsanwaltschaft in ihrer Verantwortung.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Waren Sie bei den Berichten, die Sie, von wem auch immer jetzt, erreicht haben, in Bezug auf die Ermittlungsarbeit des Staatsanwalts Radasztics mit dem Fortlauf zufrieden?

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe die Arbeit des Herrn Staatsanwalts Radasztics in äußerstem Umfang geschätzt. Ich habe das auch in der Dienstbesprechung zum Ausdruck gebracht. Er hat eine Reihe von interessanten und höchst kompliziert aufgebauten Netzwerken, worüber Zahlungen geflossen sind, durch sehr komplexe Ermittlungen, nämlich eine Unzahl von Rechtshilfeersuchen an eine Vielzahl von Staaten, im Detail nachvollzogen. Daher war mein Bemühen auch, dass die Ermittlungsstrategie des damals zuständigen Staatsanwalts nicht völlig umgeworfen wird.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Sie waren also, wenn ich das interpretieren darf, zufrieden mit der Arbeit des Herrn Radasztics?

Mag. Christian Pilnacek: Ich hatte immer den Eindruck davon, und ich glaube ja, dass ich einige Abgeordnete auch bereits davon überzeugen könnte[1] - - Herr Staatsanwalt Radasztics war auch bei Vorbesprechungen vor Beginn des Ausschusses dabei, und er hat immer ein komplettes Bild der von ihm durchgeführten Ermittlungen gezeigt. Wir waren der Meinung, und so hat er uns das auch angekündigt, dass eben Ende dieses Jahres die ersten Enderledigungen vorgenommen werden könnten.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Dann darf ich Sie in Bezug auf das Protokoll, das ich Ihnen, glaube ich, nicht vorlegen muss, fragen. In diesem Protokoll ist die Stimmung gegenüber Staatsanwalt Radasztics in eine sehr kritische Stimmung umgeschlagen. Darf ich Sie fragen, ob Sie uns Auskunft darüber geben können, wann dieser Stimmungsumschwung stattgefunden hat?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter! Grundsätzlich weise ich jetzt schon darauf hin: Die Gegenstände, die hier im Protokoll dargestellt worden sind - - „Protokoll“ sage ich einmal unter Anführungszeichen, weil es kein Protokoll ist, das dem Staatsanwaltschaftsgesetz entspricht, und auch zwei der anwesenden Staatsanwältinnen sich geweigert haben, zu unterfertigen. Zweitens meine ich, dass die Vorgänge in dem Protokoll eindeutig den Untersuchungsgegenstand nicht mehr berühren.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Ich habe Sie deshalb auch konkret gefragt, ob dieser Stimmungsumschwung im Berichtszeitraum, im Untersuchungszeitraum unseres Untersuchungsausschuss, stattgefunden hat oder erst später.

Mag. Christian Pilnacek: Wie gesagt, der Untersuchungszeitraum ist Ende 2017. Bis Ende 2017 war die Staatsanwaltschaft Wien unter der Leitung des Gruppenleiters Radasztics für das Verfahren zuständig. Zusätzlich hatte Frau Staatsanwältin Frank insbesondere die Betrugsanzeige behandelt und auch das Faktum Darabos behandelt, und ich war bis 2017 mit den Ermittlungsergebnissen und der Art und Weise, wie das Verfahren geführt wird, zufrieden.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Ich danke Ihnen sehr.

Im Februar 2017 hat der damalige Verteidigungsminister Doskozil diese Betrugsanzeige eingebracht. Die Öffentlichkeit und auch politisch Interessierte warten auf Ergebnisse vonseiten der Justiz, ob Anfangsverdachtsmomente da sind, die zu Ermittlungen führen, oder nicht.

Haben Sie im Berichts-, also im Untersuchungszeitraum unserer Ausschusses darauf eingewirkt oder wurde Ihnen darüber berichtet, ob da ein Anfangsverdacht besteht oder nicht?


 

Mag. Christian Pilnacek: Ja; es wurde mir berichtet, und es ist ja auch der Anfangsverdacht bejaht worden. Es ist ja ein Sachverständigengutachten von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben worden. Das Gutachten ist auch erstellt worden und ist jetzt Gegenstand von weiteren Nachfragen im Zuge einer gerichtlichen Beweisaufnahme.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): In der Causa Vergleich des Norbert Darabos: Was ist im Untersuchungszeitraum Ihrer Kenntnis nach dort geschehen? Können Sie uns da den jüngsten Stand sagen?

Mag. Christian Pilnacek: Na ja, soweit mir das aus den Berichten bekannt ist, ist hier eine Reihe von Vernehmungen geführt worden und ist auch der im Verfahren beschuldigte ehemalige Verteidigungsminister vernommen worden.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): In Bezug auf die vermutete Wirtschaftskriminalität, die wir in den Untersuchungsausschüssen eigentlich vom Verdacht her bestätigt gefunden haben, hat es in München Urteile gegeben. – Inwieweit haben diese Urteile Einfluss auf unsere Arbeit, auf die Arbeit unserer Justiz, in dieser Causa Eurofighter?

Mag. Christian Pilnacek: Na ja, man muss dazu sagen, dass eine der Arbeiten des damals zuständigen Staatsanwalts auch darin bestanden hat, mit der Staatsanwaltschaft München eine gemeinsame Ermittlungsgruppe aufzubauen. Die Arbeitshypothese dieser gemeinsamen Ermittlungsgruppe war, dass die Staatsanwaltschaft München den Verdacht in Richtung Untreue wegen Bildung schwarzer Kassen gegen die natürlichen Personen, das heißt Manager von EADS, die auch in Deutschland aufhältig sind, führt und die Staatsanwaltschaft Wien versucht, den Geldflüssen nachzugehen und hier entsprechende Verantwortlichkeiten festzustellen.

Für uns hat das Verfahren, das in München mit einem Strafbefehl geendet hat, das heißt nicht in einer mündlichen Hauptverhandlung, sondern in Strafbefehlen, natürlich eine Bedeutung für die Qualifikation, wenn Geldwäschevorwürfe untersucht werden, in Richtung als Vortat, aber das muss noch näher überprüft werden und wird derzeit eben auch noch näher überprüft, welche konkrete Wirkung diesen Strafbefehlen zukommt.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Hat sich im Untersuchungszeitraum je einmal ein Justizminister oder ein anderer Politiker an Sie gewandt, um Ihnen eine gewisse Richtung vorzugeben?

Mag. Christian Pilnacek: Nein. Ganz im Gegenteil, wir haben dieses Verfahren auch nicht mit Aufträgen zur Berichterstattung überbeansprucht, weil uns bewusst war, dass das von einer solchen Komplexität war, und wir wollten die zuständige Staatsanwaltschaft auch nicht sozusagen mit umfänglichen Berichtsaufträgen zusätzlich mit Arbeit belasten.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Können Sie mir noch erläutern, welche Bedeutung für die Justiz, im Wesentlichen für die Staatsanwaltschaften, Causen haben, die in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss behandelt oder grundgelegt werden? Werden die behandelt wie jede andere Causa oder hat das Priorität? Sehen Sie darin eine Priorität und einen Auftrag des Gesetzgebers, der ein besonderes Gremium eingesetzt hat, besonders rasch und intensiv tätig zu werden?

Mag. Christian Pilnacek: Grundsätzlich ist die Frage in zweierlei Hinsicht zu beantworten. Einerseits ist uns natürlich unsere Aufgabe im Rahmen der Justiz und des Ministeriums bewusst, mit dem Untersuchungsausschuss ein möglichst gutes Einvernehmen herzustellen, möglichst jene Akten zu liefern und jene Unterlagen zu liefern, die der Untersuchungsausschuss für seine Tätigkeit benötigt.

Andererseits ist der Untersuchungsausschuss auch immer eine Gelegenheit, die Arbeit der Justiz in angemessener Weise darzustellen und transparent zu machen.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): In puncto Vorwürfe gegen Staatsanwalt Radasztics ist dessen Beziehung zu Abgeordnetem Pilz zur Sprache gekommen. – Haben Sie dazu Kenntnisse im Untersuchungszeitraum unseres Ausschusses?

Mag. Christian Pilnacek: Im Untersuchungszeitraum des Ausschusses habe ich dazu keine Kenntnis.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Danke. – Für die erste Runde alles.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Auch meinerseits ein herzliches Willkommen, Herr Mag. Pilnacek! Ich möchte mit ein paar einleitenden Fragen rund um das Thema Ressourcen beginnen. Wir haben beim Eurofighter-Verfahren mit Michael Radasztics und Patricia Frank zwei untersuchende Staatsanwälte gehabt; in einem so großen Komplex vergleichsweise mit dem bayerischen Fragenkomplex, wo deutlich mehr Staatsanwälte gearbeitet haben.

Die erste Frage an Sie ist: Braucht es für eine solche Untersuchung nicht tatsächlich mehr Ressourcen?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, die Ressourcenfrage ist eines der drängendsten Probleme, das sich für die Staatsanwaltschaften und Gerichte insgesamt in den letzten Jahren gestellt hat.

Wir hatten aber in mehreren Besprechungen, auch mit Kollegen Radasztics, diesem immer angeboten, wenn er es für notwendig hält, uns entsprechend einzusetzen, dass mehr Kapazität zur Verfügung gestellt wird. Er war aber in dieser Hinsicht auch sehr selbstbewusst und hat uns das auch glaubwürdig dargelegt, dass er insbesondere auch wegen der Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft München die entsprechenden Kapazitäten gut einsetzen kann.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Soviel ich weiß, sind ja neben Radasztics zwei Planstellen zur Verfügung gestellt und nur eine besetzt worden. Radasztics hat gesagt, es war inhaltlich nicht möglich, die zweite zu besetzen.

Haben Sie erwogen – was jetzt am Ende des Tages ohnehin passiert ist –, das Verfahren von der Wiener Staatsanwaltschaft abzuziehen und an die WKStA zu vergeben?

Ich weiß, nachdem das Verfahren älter ist als die WKStA, war es nicht automatisch dafür vorgesehen, aber das wäre ja eine Möglichkeit gewesen, dem Verfahren mehr Ressourcen zukommen zu lassen.

Mag. Christian Pilnacek: Also wie gesagt, im Untersuchungszeitraum waren wir mit der Tätigkeit, die uns Staatsanwalt Radasztics dargestellt hat, zufrieden. Es hätte ja aus unserer Sicht überhaupt eine allfällige Übertragung nur dann einen Sinn gemacht, wenn auch Staatsanwalt Radasztics bereit gewesen wäre, zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu wechseln. Denn dieser Wissensverlust, den man mit einer Zuständigkeitsübertragung in Kauf nimmt, wäre aus unserer Sicht in diesem Verfahren nicht zu rechtfertigen gewesen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Hat es diese grundsätzlichen Gedanken während des Untersuchungszeitraumes gegeben und sind diese mit Radasztics erörtert worden?

Mag. Christian Pilnacek: Wie gesagt, Herr Abgeordneter, wir haben mit Radasztics mehrmals die Kapazitätsfrage beurteilt, aber es war für ihn auch nie ein Gedanke, sich in Richtung Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu bewerben. Damit waren das für uns irreale Vorgehensweisen, die zu keinem Ergebnis geführt hätten.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich möchte Ihnen ein Dokument vorlegen. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Der Herr Verfahrensrichter wird sehen, dass das außerhalb des Untersuchungszeitraumes liegt; meine Frage wird sich aber auf den Untersuchungszeitraum selbst beziehen.

Unter Punkt 6 schreiben Sie, dass das Ersuchen der WKStA auf mehr Planstellen, mehr Vollzeitkräfte, für Sie nicht nachvollziehbar ist, weil ja – ich fasse frei zusammen – auch die Staatsanwaltschaft Wien mit zwei Vollzeitstellen ausgekommen ist.

Meine Frage ist jetzt ganz konkret: In der Betrachtung des Stammverfahrens und der Neuanzeige, aus Ihrer Erfahrung heraus, wie viele Stellen bräuchte es vonseiten der Justiz, damit wir wirklich und im vollen Umfang die Ermittlungen durchführen und zu einem Ergebnis kommen können?

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Dokumentennummer?

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ach, Verzeihung, das Dokument hat die Nummer 96369.

Mag. Christian Pilnacek: Wenn Sie mich zu diesem Mail befragen – ich halte auch fest, das Mail liegt natürlich außerhalb des Untersuchungszeitraumes –, stelle ich aber ganz abstrakt fest: Die Struktur der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mit einem entsprechenden staatsanwaltschaftlichen Team wäre für mich unter den gegebenen Umständen und in Anbetracht der Gesamtbelastungssituation der Staatsanwaltschaften durchaus ausreichend und zufriedenstellend, um ein gutes Ermittlungsergebnis zu produzieren.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich möchte eine allgemeinere Frage stellen – auf den Eurofighter bezogen, aber natürlich auch darüber hinaus –; Sie können dann entscheiden, wie Sie das beantworten wollen.

Können Sie ausschließen, dass Sie jemals in Ihrer Funktion als Sektionschef oder als Generalsekretär Handlungen gesetzt haben – in diesem oder irgendeinem anderen Verfahren –, die eine unzulässige Einflussnahme darstellen?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, ich benutze gerne die Gelegenheit, Ihnen etwas vorzulesen, was einer meiner Mitarbeiter über meine Arbeitsweise festgehalten hat, und so ist auch die Arbeit in unserem Hause.

Sobald (aus den Unterlagen vorlesend) ein Vorhabensbericht in der Abteilung IV 5 einlangt, wird er von mir – von dem Abteilungsleiter – gesichtet und in der Folge einem Sachbearbeiter zugewiesen. In wichtigen Fällen wird dieser Vorhabensbericht dem Sektionschef per Mail zur Kenntnis gebracht. Seit 1.1.2016 werden diese Berichte ohne Bezug habenden Ermittlungsakt vorgelegt.

Im Bereich der zuständigen Abteilung wird vom zuständigen Sachbearbeiter entweder aus eigenem oder nach Erörterung mit mir ein Lösungsvorschlag erarbeitet, der nach Approbation dem Sektionschef zugeleitet wird. Sollte dieser damit nicht einverstanden sein oder Nachfragen haben, wird mir dies von ihm mit Einsichtsbemerkung schriftlich zur Kenntnis gebracht. Seinen Bedenken wird entweder durch Abänderung der Erledigung entsprochen – oder die Begründung des ursprünglichen Erledigungsvorschlages ergänzt beziehungsweise präzisiert.

Generell ist festzuhalten, dass Sektionschef Mag. Pilnacek weder per Mail noch mündlich oder auf sonstige Weise strikte Vorgaben für die Erledigung macht. Gelegentlich äußert er in Mails Aspekte, die nach seiner Ansicht bei der Bearbeitung zu berücksichtigen sein werden. Eine inhaltliche Linie wird jedoch nicht vorgegeben.

Aufgrund meiner langjährigen Wahrnehmung möchte ich betonen, dass er auch stets bereit ist, von seinem ursprünglich eingenommenen Standpunkt abzugehen und sich der Meinung der Fachabteilung anzuschließen, sobald er von deren Argumenten überzeugt ist. – Zitatende.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Sektionschef, das war eine - - Es ist sehr löblich, wenn das die Arbeits- und Vorgehensweise ist, es ist aber nicht die Antwort auf meine Frage gewesen.

Mag. Christian Pilnacek: Jetzt schließe ich die Antwort: Ich habe noch nie eine unsachliche Beeinflussung vorgenommen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Meine Frage: Eine unzulässige Einflussnahme von Ihrer Person als Sektionschef oder Generalsekretär schließen Sie aus?

Mag. Christian Pilnacek: Schließe ich aus.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Meine letzte Frage in der ersten Runde betrifft ein Dokument, das Kollege Pilz schon vorgelegt hat; es ist auch klassifiziert. Ich lasse es verteilen. Es ist vom 21. Dezember 2018. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich sage auch gleich, warum ich auf den Untersuchungszeitraum Bezug nehme. Unseres Wissens ist ja der untersuchende Staatsanwalt mit der Begründung der Amtsgeheimnisweitergabe an einen Abgeordneten vom Verfahren abgezogen worden. Jetzt ist es so, dass wir ja sehen, dass die Amtsgeheimnisweitergabe oder die Informationsweitergabe – um es jetzt einmal hier sachlich richtig zu verwenden – ja nicht nur vom Staatsanwalt passiert ist.

Meine Frage an Sie ist: Welche Form von Geheimnisweitergabe oder Informationsweitergabe des Hauses an Medien und an Abgeordnete ist legitim und welche klassifizieren Sie dann als eine illegitime, die dazu führt, dass ein Staatsanwalt auch abgezogen wird?

Mag. Christian Pilnacek: So, zu dem Dokument sage ich einmal: Sehr interessant, wie offensichtlich auch mit dem Redaktionsgeheimnis umgegangen wird; finde ich beachtlich von einem - -, wie das zustande gekommen ist.

Und dann sage ich ganz generell dazu: Wenn mir durch ein Medium – und das war der Fall; und wenn das der Fall ist – eine rechtswidrige Vorgangsweise unterstellt wird, dann versuche ich, das aufzuklären und die Sachlichkeit meiner Vorgangsweise zu dokumentieren. Ich denke, dazu bin ich auch in vollem Umfang berechtigt.

Wenn mir konkrete Vorwürfe der unsachlichen Einflussnahme auf ein Verfahren vorgeworfen werden, dann versuche ich dem durch eine sachliche Information entgegenzutreten.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Keine weiteren Fragen in der ersten Runde, Herr Vorsitzender. (Abg. Steinacker: Dürfen wir bitte noch wissen, um welches E-Mail es sich handelt?) – Ich habe es verteilen lassen.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Es wurde verteilt. (Abg. Bernhard: Es wurde verteilt, aber warten Sie kurz, ich - -!)

Moment, ich bekomme es jetzt gerade. (Abg. Bernhard: Es wurde ja auch am Vormittag verteilt! Es ist das E-Mail an - -! – Abg. Steinacker: Danke, ist eh schon da!)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich bleibe gleich bei diesem E-Mail.

Ist es richtig, dass Sie in diesem E-Mail die Weisung an die OStA Wien vom 12.12.2018 betreffend diese Rückstellung von Akten an das Bundesministerium für Landesverteidigung diesem Redakteur in vollem Umfang und in vollem Wortlaut übermittelt haben?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, Ihre Frage bezieht sich auf einen Gegenstand, der weit außerhalb des Untersuchungszeitraums liegt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Na Sie haben ja gerade selbst dazu Stellung genommen.

Mag. Christian Pilnacek: Nein. Wenn Sie zugehört haben: Ich habe abstrakt die Frage des Herrn Abgeordneten beantwortet, wie ich grundsätzlich hier vorgehe und in welchem Umfang Informationsweitergaben an die Medien zulässig sind. Diese Frage habe ich abstrakt beantwortet.

Ihre Frage bezieht sich konkret auf Umstände - - (Heiterkeit des Abg. Pilz.) – Ja, man kann lachen und man kann bei anderen dann Grimassierungen vorwerfen, aber es ist einmal so.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich bleibe bei diesem Mail und wechsle sofort ins Grundsätzliche.

Sagen Sie, eine Weisung dieser Art kann einen völlig anderen Inhalt haben. – Ist die von den Bestimmungen über die Wahrung des Amtsgeheimnisses betroffen?

Mag. Christian Pilnacek: Natürlich ist eine Weisung, die nach den Bestimmungen des Staatsanwaltschaftsgesetzes ja schriftlich auszufertigen ist, dann auch Gegenstand zum Ermittlungsakt; und nachdem der Ermittlungsakt in dieser Phase ein nicht öffentliches Verfahrensstadium betrifft, kann das als Amtsgeheimnis bezeichnet werden.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Wenn jetzt ein Staatsanwalt den Inhalt einer Weisung oder die Weisung selbst an Außenstehende weitergeben will, wen hat er dann um die Entbindung vom Amtsgeheimnis zu ersuchen?

Mag. Christian Pilnacek: Grundsätzlich sind Auskünfte über Weisungen von den Stellen zu geben, die die Weisung erteilt haben. Wenn er der Meinung ist, dass die Weisung rechtswidrig ist, hat er alle seine Rechte – auch nach dem Beamtendienstrechtsgesetz – und muss sich an seine Vorgesetzten wenden.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich wollte nur konkret wissen, wer in diesem Fall befugt wäre, den Staatsanwalt vom Amtsgeheimnis zu entbinden.

Mag. Christian Pilnacek: Die zuständige Dienstbehörde, das heißt die Oberstaatsanwaltschaft Wien, auf konkretes Ersuchen, aber auch berechtigten Stellen gegenüber.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Sehe ich ganz genauso wie Sie.

Jetzt nehmen wir einen zweiten Fall her, ganz abstrakt: Generalsekretär im Justizministerium. Sagen Sie, wenn der einen Weisungsinhalt einem Dritten gegenüber, einem Journalisten zum Beispiel, offenbaren will – wir haben ja dieselbe Rechtsansicht –, ist da einmal die Frage der Amtsverschwiegenheit beziehungsweise des Amtsgeheimnisses zu klären. – Wen hat er um Entbindung vom Amtsgeheimnis in dieser Frage zu ersuchen?

Mag. Christian Pilnacek: Wenn ich von einem Gericht oder von einer Staatsanwaltschaft eine Ladung bekomme, dann muss ich diese Ladung auch der zuständigen Dienstbehörde, das ist in dem Fall die Sektion III, vorlegen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Es geht mir jetzt nicht um eine Ladung, aber wir können es ruhig auch so behandeln.

Mag. Christian Pilnacek: Die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit gibt es nur in Bezug auf Aussagen vor Gerichten und Staatsanwaltschaften und sonstigen Stellen. Beim Untersuchungsausschuss gibt es das nicht, weil es ja keine Amtsverschwiegenheit gibt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Nein, aber wenn Sie eine Weisung, für die die Bestimmungen der Amtsverschwiegenheit gelten, jemandem an Journalisten weitergeben wollen, wen müssen Sie da vorher um Erlaubnis fragen?

Mag. Christian Pilnacek: Das ist eine andere Frage, weil das ist die Frage der zulässigen Medienarbeit, und die habe ich schon auf die Frage des Abgeordneten dargelegt.

Das ist keine Frage einer Entbindung, sondern das ist die Frage: Inwieweit kann man mediale Vorwürfe durch konkrete Inhalte zu entkräften versuchen?!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das heißt, Sie dürfen das einfach vollinhaltlich – plus weitere Dokumente, plus ein Dokument des OLG, plus ein internes Dokument des Justizministeriums – so weitergeben, um sich zu rechtfertigen, aber der Staatsanwalt, dem das nie nachgewiesen worden ist, wo das nur behauptet wird, hat sich in einem strafgerichtlichen Verfahren zu verantworten? Wie erklären Sie das?

Mag. Christian Pilnacek: Das erkläre ich damit, dass Ihre Frage sich erneut auf einen konkreten Sachverhalt bezieht, der vom Untersuchungszeitraum nicht betroffen ist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Eh, und ich sage Ihnen gleich, was mein Problem ist – da können Sie sicher gar nichts dafür –: Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt weigert sich trotz Vorliegen dieses Dokuments und möglicher anderer Hinweise – ich kann das nicht beurteilen –, da zu ermitteln. Ich versuche halt da im Rahmen des Untersuchungsausschusses, auf ein bisschen etwas draufzukommen.

Sind Sie über die diesbezüglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Eisenstadt informiert worden?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, das hat auch die Staatsanwaltschaft Eisenstadt – das liegt jetzt wieder außerhalb des Untersuchungsgegenstandes; Sie fragen mich zu etwas, zu dem ich eigentlich hier keine Auskunft geben kann, aber nur zur Klarstellung –, die Staatsanwaltschaft Eisenstadt ist auch mir gegenüber über einzelne Ermittlungsschritte gar nicht berichtspflichtig, und daher hat es solche Berichte auch nicht gegeben.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das werden wir, da bin ich auch vollkommen Ihrer Meinung, nicht im Rahmen dieses Untersuchungsausschusses klären können, aber: Kommt Zeit, kommt Untersuchung!

Ich möchte Sie jetzt im Zusammenhang mit dem Protokoll über die Dienstbesprechung am 1. April, aber nicht in Bezug auf die Dienstbesprechung vom 1. April fragen. Sie haben ja dort Beurteilungen über den Eurofighter-Akt abgegeben, und zwar sachlich durchaus beeindruckende Beurteilungen, deren Substrat mir nur noch nicht ganz klar ist.

Liegt Ihnen das Dokument vor? – Ich lege es Ihnen gerne vor; das ist das Dokument mit der Nummer 96499. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Wenn Sie da bitte zur Seite 17 gehen. Ich werde die Passage ganz unten zitieren und ich sage Ihnen gleich, dass es mir nicht um den Begriff geht, damit kein falscher Eindruck entsteht. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Es steht – das ist eine Antwort auf OstA Jilek von der WKStA –: „GS“ – Generalsekretär – „Mag. Pilnacek erwidert, für ihn zähle hier nicht, wie ein Tagebuch oder staatsanwaltschaftliche Erledigungen bearbeitet werden müssen; man brauche jemanden, der offensichtlich die Grundlagen darstelle, was in dem ‚Scheißakt‘ gemacht worden sei. Weil offensichtlich kenne sich in dem Akt niemand aus und keiner habe einen Überblick.“

Ich nehme an, das bezieht sich ja auf den gesamten Strafakt. – Ist das richtig?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, ich werde nicht einzelne Passagen eines von mir - -, eines Protokolls – ob das rechtmäßig zustande gekommen ist, dem Staatsanwaltschaftsgesetz entspricht – hier kommentieren, weil die Sitzung dieser Besprechung, wo das angeblich dokumentiert wird, außerhalb des Untersuchungszeitraumes ist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, ja, Sie haben ja vollkommen recht. Ich wollte Ihnen nur die Gelegenheit geben, uns zu erklären, weil es mich wirklich interessiert, warum der Eurofighter-Akt ein „Scheißakt“ ist. – Wollen Sie uns das erklären? Sie müssen es nicht.

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, über die Wortwahl wollten Sie mit mir ja gar nicht sprechen, als Sie mich gefragt haben. Daher spreche ich auch nicht über diese Wortwahl.

Was hier Umstand war: dass wortreich versucht worden ist, Staatsanwältinnen die Kompetenz abzusprechen, in dem Team mitzuwirken. Mein Hinweis darauf ist, dass eine Sprengelstaatsanwältin und eine sehr jung ernannte Staatsanwältin topausgebildete Juristinnen sind, die sehr wohl in der Lage sind, ohne staatsanwaltschaftliche Erfahrung Sachverhalte rechtlich aufzuarbeiten und den erfahrenen Kollegen, die ja das Team leiten, zu unterbreiten.

Wenn ich sehe, dass eine Staatsanwaltschaft mit diesen Kapazitäten – nämlich dreimal mehr als Herr Radasztics zu Verfügung gehabt hat – zum Zeitpunkt der Besprechung überhaupt keinen Plan hat, wie in dem Verfahren vorzugehen ist, dann versteht man vielleicht auch ein wenig Emotionalität.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich habe ja nichts dagegen, ich habe mich im Laufe dieses Verfahrens auch oft genug geärgert. Schauen Sie, ich sage Ihnen, welcher Satz für mich entscheidend ist. Mir geht es gar nicht um „Scheißakt“, sondern mir geht es um das: „Weil offensichtlich kenne sich in dem Akt niemand aus und keiner habe einen Überblick.“ – Sie haben ja gerade versucht, Einiges dazu zu sagen.

Was mich beschäftigt, ist Folgendes - - Ich stelle Ihnen vielleicht noch eine Frage: Hat es in Österreich zum Zeitpunkt dieser Dienstbesprechung oder kurz vorher einen Staatsanwalt gegeben, der sich in diesem Akt wirklich ausgekannt hat?

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe auch diese Frage schon beantwortet. Ich habe gesagt, ich habe bei den Berichten und Darstellungen über die Verfahrensergebnisse durch den Staatsanwalt Radasztics immer den Eindruck gehabt, er hat diesen Überblick.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, ich bin ja vollkommen Ihrer Meinung.

War zum Zeitpunkt dieser Dienstbesprechung oder auch kurz vorher, ist ja egal, Staatsanwalt Radasztics Ihres Wissens der Einzige, der sich wirklich in dem Akt ausgekannt hat? (Auskunftsperson Pilnacek: Herr Abgeordneter - -!) – Der Einzige, darum geht es.

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, es gibt das sogenannte Stammverfahren, Sie wissen das alles sehr gut (Abg. Pilz: Ja!), es gibt dann das Verfahren wegen Anzeige Bundesministerium für Landesverteidigung, Betrugsfaktum, es gibt das Verfahren Darabos und es gibt das Verfahren Prüfung der Gegengeschäfte. Das sind im Wesentlichen die großen Verfahrensblöcke.

Herr Radasztics hatte sicherlich im Stammverfahren als Einziger den wirklichen Überblick. Allerdings hat aus meiner Sicht in den letzten vier Jahren auch die Staatsanwältin Frank einen sehr guten Einblick in das Stammverfahren bekommen – war mein Eindruck, kann ein falscher sein – und sich aus meiner Sicht sehr intensiv mit der Betrugsanzeige auseinandergesetzt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Das ist richtig, ja. Betrugsanzeige und Darabos, wie Sie vorher geschildert haben, das waren die zwei Fakten Frank; große Verfahren, wo es hauptsächlich um Zahlungsflüsse - -; das sogenannte Stammverfahren Radasztics.

Und jetzt haben wir die Situation – ich möchte nicht mit Ihnen erörtern, warum und so weiter –, sondern: Radasztics ist plötzlich weg. Ich habe versucht, das anhand dieses Mails mit Ihnen zu erörtern; da sind wir nicht weitergekommen, das lassen wir.

Dann haben wir die Situation: Er ist eigentlich der Einzige, der sich auskennt. Und jetzt ist natürlich die WKStA in einer spannenden Situation: Was tun wir?

Ich sehe das ja so, da haben sich sinnvoller Weise alle zusammengesetzt und besprochen: Wie gehen wir damit um? Und dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten: entweder noch einmal aufrollen, neue Ermittlungsansätze und so weiter, oder bestimmte Teile einstellen; ich sage jetzt nicht, wie viele, und so weiter.

In diesem Zusammenhang, Seite 20, ist dieses berühmte Zitat von Ihnen: „GS Mag. Pilnacek meint, dies sei eine Schande für uns alle, das hätte man sich schon vor Jahren ansehen können.“ – Das interessiert mich jetzt nicht. – „Man sei damals zu einem Ergebnis gekommen und man solle jetzt nicht wieder anfangen, das Ergebnis von hinten aufzurollen.“

Und dann kommt dieser öffentlich noch immer wirklich unklare Satz: „,Setzt‘s euch zsamm und doschlagt‘s es, aber das hättet ihr vor drei Jahren machen können‘.“

Mir ist bis heute nicht klar – denn „vor drei Jahren“, das fällt mit Sicherheit in den Untersuchungszeitraum –: Was hätte Ihrer Meinung nach vor drei Jahren im Eurofighter-Verfahren derschlagen werden sollen? Und wie derschlagt man das - - –Nein, lassen wir das einmal.

Was hätte Ihrer Meinung nach vor drei Jahren derschlagen werden sollen?

Mag. Christian Pilnacek: Noch einmal: Ich zweifle – ich sage von Vornherein, ich zweifle – das ordnungsgemäße Zustandekommen dieses Protokolls an. Wenn Sie mich fragen, sage ich Ihnen: Es war eine Antwort darauf, was davor ein Oberstaatsanwalt zum Ausdruck gebracht hat. (Abg. Pilz: Ja!) Es ist darum gegangen: Aus seiner Sicht könne es kaum Betrug sein. Aus seiner Sicht könne es kaum Betrug sein! – Daraufhin war ich leicht verärgert, weil man sozusagen diesem Betrugsvorwurf ja schon seit einiger Zeit nachgeht.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Nächste Fragestellerin ist Frau Abgeordnete Steinacker.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Darf ich nur einen ergänzenden - -

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Es ist die Zeit jetzt um 1 Minute 23 Sekunden überschritten.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Da geht jetzt wirklich dann völlig der Zusammenhang verloren. Nur ein kurzer Hinweis: Herr Mag. Pilnacek, drei Jahre zurück, da hat es noch keine Betrugsanzeige gegeben. – Dazu möchte ich Sie dann in der nächsten Runde befragen.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Bitte ja, in der nächsten Runde.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Sektionschef, grüß Gott! Ich darf jetzt gleich an die Diskussion anschließen, die wir zu dem Thema grundsätzlich – Vorlage von Akten, die insbesondere Herr Kollege Pilz in den Raum stellt, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Wechsel/Abberufung von Staatsanwalt Radasztics hin zur Staatsanwaltschaft; Bezugnahme auf die Weisung, die am 12.12. erfolgt ist, die vom Untersuchungsgegenstand insofern umfasst ist, als es ja die Aktenvorlagen und die ganzen Themen bezüglich des Schreibens der Finanzprokuratur vom Februar 2017, 27. Februar 2017, und so weiter, betrifft, - - Wir wissen alle, dass dieses Verfahren bezüglich dieses Streits Parteiengehör dann über die Entscheidung, des Beschlusses des Oberlandesgerichts Wien letztendlich in dieser Weisung mündete.

Jetzt habe ich dazu eine Frage und möchte Ihnen dazu auch ein Dokument vorlegen, und zwar die Anfrage, die bei uns im Haus gestellt wurde, mit der Nummer 2516/J vom 21.12.2018, die parlamentarische Anfrage des Kollegen Pilz, Freundinnen und Freunde betreffend „Weisung des Generalsekretärs“, die in diesem Zusammenhang auch eine Rolle spielt. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Herr Sektionschef, darf ich Sie fragen: Kennen Sie diese parlamentarische Anfrage?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, ja, natürlich kenne ich diese parlamentarische Anfrage.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Ich möchte Sie kurz darauf hinweisen, dass diese parlamentarische Anfrage, wie aus dem Dokument ersichtlich ist, am 21.12.2018 gestellt wurde; also wir sind ungefähr im Zeitraum, wir sind genau an dem Tag Ihres E-Mails. Ich darf besonders auf den Scanvorgang in der Parlamentsdirektion hinweisen, der mit 21.12.2018 ausgewiesen ist, 14.05 Uhr, wie da steht. Das sieht man auf der zweiten Seite am Stempel: „14:05:00“. (Auskunftsperson Pilnacek: Ich sehe das nicht!) – Okay, dann ist das nicht mehr mitkopiert worden; ich darf die zweite Seite noch vorlegen, aber es ist jedenfalls offensichtlich und nachvollziehbar. (Abg. Plessl: Wir haben keinen Stempel!) – Ja, okay, die zweite Seite wird noch nachgeliefert. Das Kennfeld fehlt, ja, wir bringen es sofort nach. Ich darf nur feststellen, das steht drinnen.

Am Tag davor wurde unser Abgeordnetenkollege Pilz, nämlich am 20.12 - - Zeugeneinvernahme beim Staatsanwalt Radasztics. Jetzt meine Frage zum zeitlichen Prozedere. Wir haben bereits eine Anfrage, die genau den Inhalt der Weisung, die Sie an ein Medium weitergeleitet haben - - Ich möchte Sie dazu fragen: Sind Sie von dem Herrn Redakteur, dem Sie geschrieben haben, kontaktiert worden?

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Zur Geschäftsordnung, Herr Abgeordneter Pilz.

*****

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Wie die Frau Kollegin weiß, ist das ein falscher Vorhalt, weil der Inhalt der Anfrage nicht, wie behauptet worden ist, vollinhaltlich die Weisung ist, sondern gerade nach den Inhalten der Weisung fragt, weil zu dem Zeitpunkt den Fragestellern eben nicht der volle Inhalt der Weisung bekannt war.

*****

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Dann darf ich die Frage richtig formulieren. Die Frage ist: Wie konnten fünf Abgeordnetekollegen der Liste JETZT – am 21.12.2018 bereits gescannt, das heißt, die Anfrage musste viel früher in der Parlamentsdirektion abgegeben worden sein – wissen, dass es eine Weisung gibt? Es sind konkrete Fragen zum Inhalt der Weisung, Akteneinsicht und so weiter gestellt.

Können Sie sich vorstellen, wie diese Anfrage gestellt werden konnte, wenn die Weisung oder das Öffentlichmachen des Weisungsinhaltes von Ihnen dann zeitlich später erfolgte?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, auch dazu muss ich jetzt sagen, die genauen Umstände dieses Vorganges, was ich auch den bisherigen Fragestellern gesagt habe, liegt außerhalb des Untersuchungszeitraums und ist auch meines Erachtens jetzt nicht Gegenstand.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Ich möchte es einfach nur anmerken, damit auch die Kollegen, die vielleicht jetzt erst den Zusammenhang vielleicht sehen oder auch nicht - - Das ist ja alles eine Frage, die man dann irgendwann vielleicht besprechen kann, aber es steht schon drinnen: „Ist es richtig, dass Generalsekretär Pilnacek diese Weisung erteilt hat?“

Also da steht nichts von irgendetwas oder vielleicht, sondern „diese Weisung erteilt hat“. „An welchem Tag wurde diese Weisung erteilt?“ „Welchen Inhalt hat diese Weisung?“ Und so weiter.

Als Juristin lese ich da schon, dass ein konkreter Inhalt zugrunde lag.

Unter Frage 13 steht: „Haben Sie seine Weisung genehmigt?“ – Also es ist anscheinend schon sehr gut bekannt gewesen, dass es eine Weisung gibt.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Die Frage?

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Die Frage ist, ob der Herr Sektionschef eine Wahrnehmung zu all diesen Dingen hat, wie das Ganze ins Laufen gekommen wäre oder ist.

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, ich beantworte das jetzt abstrakt, wie ich schon zuvor versucht habe, das darzulegen. Wenn mir im Wege von Medien unsachliche Einflussnahme auf ein Strafverfahren, rechtswidrige Weisungserteilung vorgeworfen wird, dann versuche ich, das möglichst rasch objektiv zu entkräften.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Gut.

Ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich dafür, dass Sie uns im Rahmen der Beantwortung von vorhergehenden Fragen der Kollegen ja auch gesagt haben, wie mit Weisungen seitens eines beamteten Staatsanwalts/einer Staatsanwältin grundsätzlich umzugehen ist, nämlich dass man diese Weisung natürlich nicht befolgen muss, dass sie auch Weisungen begründen müssen und dass es auch möglich ist, eine Weisung abzulehnen, insbesondere wenn es eine rechtswidrige Weisung ist – dies insbesondere im Hinblick auf die sonstigen Themen der Weisungen in der Justiz.

Ich frage Sie jetzt: Wissen die Staatsanwälte, wie sie mit Weisungen ganz grundsätzlich umzugehen haben?

Mag. Christian Pilnacek: Ich glaube, das weiß jeder und jede erfahrene StaatsanwältIn sehr gut.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Haben Sie im Rahmen des Untersuchungszeitraumes bezüglich dieses Strafakts mündliche Weisungen erteilt, entgegen der Notwendigkeit, da Sie sie eigentlich schriftlich hätten erteilen können, und sind Sie jemals aufgefordert worden, eine mündliche Weisung dann noch schriftlich zu dokumentieren und zu übermitteln?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, es ist mir gar nicht möglich, eine Weisung mündlich zu erteilen; eine solche Weisung müsste nicht befolgt werden. Die Art der Weisungserteilung ist transparent. Es muss schriftlich begründet werden, es muss davon auch der Herr Bundesminister Kenntnis haben. Es muss schlussendlich der Weisungsrat auf Basis seiner Einschätzung mit dieser Weisung einverstanden sein. Das kommt dann alles zum Ermittlungsakt und ist auch Gegenstand einer vollumfänglichen Berichterstattung an den Nationalrat; mit Aktenzahlen und dergleichen.

Wenn bestimmte Sachverhalte in einer mündlichen Dienstbesprechung erörtert werden, dann müsste eine Weisung auch schriftlich dokumentiert werden; und wird auf demselben Weg auch wieder dem Weisungsrat zur Kenntnis gebracht, der sich dazu in seiner unabhängigen Art und Weise auch in jede Richtung äußern kann.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Meine Frage bezieht sich auf die Vorfrage von Kollegen Pilz, von dem ja beim Zitieren des verkürzten Protokolls unter anderem der Satz von Ihnen, „Setzt‘s euch zsamm und doschlagt‘s es“, et cetera – es wurde vorhin gerade erzählt –, und auch die Aussage der Leitenden Staatsanwältin, Frau Mag. Vrabl-Sanda, so hingestellt wurden, als hätte sie mündliche Weisungen bekommen.

Meine Frage zielt darauf ab, ob das, was in diesem Protokoll Inhalt ist, als Weisung verstanden werden kann und ob sie rechtskonform zustande gekommen ist.

Mag. Christian Pilnacek: Also aus meiner Sicht ist Gegenstand der Besprechung in keiner Weise ein Vorhaben einer Staatsanwaltschaft auf eine bestimmte Enderledigung gewesen – da uns ja nur die Enderledigung zu berichten ist, das heißt die Frage, ob die Staatsanwaltschaft anklagt, einstellt oder eine Diversion vornimmt.

Es ist in dieser Besprechung um eine effiziente Verfahrensführung und effiziente Verfahrensstrategie gegangen. Das war der Versuch, sowohl der Oberstaatsanwaltschaft als auch von mir, nach einer bereits doch beträchtlichen Dauer des Ermittlungsverfahrens auch darauf zu drängen, dass nicht ohne Not jetzt neue Probleme gesehen werden, die Verfahrensstrategie vollkommen geändert wird, sondern dass doch einmal versucht wird, auf dem Ergebnis der Staatsanwaltschaft Wien aufzubauen und auf Basis dieses Ergebnisses darzustellen, wann mit Enderledigungen zu rechnen sein wird. (Der Auskunftsperson wird die noch fehlende Seite des vorhin vorgelegten Schriftstückes übermittelt.)

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Guten Tag, Herr Mag. Pilnacek, vielen Dank, dass Sie uns heute zur Verfügung stehen!

Meine erste Frage wurde bereits von Kollegen Pilz gestellt, ich würde Sie aber bitten, das für uns noch einmal in gekürzter Form zu wiederholen: Gab es Ihrerseits oder Ihrer Meinung nach Mängel in der Verfahrensführung?

Mag. Christian Pilnacek: Noch einmal: Wie gesagt, aus meiner Sicht habe ich die Arbeit des Mag. Radasztics im Untersuchungszeitraum für gut befunden. Es hatte einen Zeitpunkt gegeben, wo wir gemeint haben, wir wollen eigentlich wissen, was, wie es mit den Ermittlungen weitergegangen ist und warum sich das Verfahren doch etwas schleppt. Nach seinen Berichten aber hatte ich keinen Grund, hier ein Misstrauen zu hegen.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Vielen Dank.

Im Dienstbesprechungsdokument – und das lasse ich Ihnen jetzt bringen –, Nummer 96311, Seite 22 und 31, erklärte die zuständige Staatsanwältin, Frau Mag. Frank, „dass sie das Verfahren nicht liegen lassen könne,“ – wörtlich – „zudem könne sie das im U-Ausschuss auch nicht rechtfertigen“. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Auf Seite 31 wird im Zusammenhang mit der geplanten Befragung vor dem Untersuchungsausschuss von einer „Katastrophe“ gesprochen.

Was für eine Katastrophe ist hier gemeint, und was soll zu rechtfertigen sein?

Mag. Christian Pilnacek: Ich glaube nicht, dass ich beantworten kann, was, glaube ich, Frau Kollegin Frank selbst zu beantworten hat. Sie fragen mich zu einer Äußerung der Kollegin Frank? – Meines Wissens war die Kollegin vor mir als Auskunftsperson hier.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sie waren aber in der Sitzung anwesend laut unseren Erkenntnissen und werden dort ja eine Wahrnehmung gehabt haben. – Haben Sie die noch?

Mag. Christian Pilnacek: Es ist immer schwierig, wenn man aus Protokollen einzelne Fragen herauszitiert, und nicht die Vorgeschichte, nicht die Nachgeschichte. Sie können das erklären.

Danach gibt es die Äußerung der Frau Oberstaatsanwältin Mag. Jilek – wenn sie so stimmt, was ich nicht weiß –: Sie „meint zu Kollegin Frank, man könne das Stammverfahren ruhen lassen, bis Kollegin Frank mit dem Betrugsverfahren fertig sei“.

Also es ist, wie Sie aus dem - -, um eigentlich eine sehr eigenartige Verfahrensstrategie der WKStA gegangen, und die Kollegin Frank hat sich dagegen ausgesprochen, dass man das Stammverfahren jetzt nicht weiter bearbeitet.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Trotzdem bin ich der Meinung, dass das Wort „Katastrophe“ doch eine harte Formulierung ist, und wenn man davon spricht, müsste man eigentlich eine Wahrnehmung haben, aber ja.

Zur nächsten Frage - -

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Darf ich da auch noch einmal vielleicht fürs Protokoll sagen: Der Herr Generalsekretär wird eine Wahrnehmung dazu haben, aber er ist nicht verpflichtet, dazu etwas zu sagen. Ich würde auch wirklich davon absehen, solche Äußerungen im Protokoll aufnehmen zu lassen.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Im Dokument 96311, Seite 14, ist ausgeführt, „Es wurde teils unterlassen, jene Treuhänder, die auf Zuruf die Briefkastengesellschaften verwaltet hätten, als Beschuldigte einzutragen.“

Dies klingt nach einer schweren Nachlässigkeit. – Wie kann so etwas passieren?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, auf welcher Seite?

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Auf Seite 14, Herr Magister.

Mag. Christian Pilnacek: Mir sind die Seiten 5 und 6 vorliegend. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Es handelt sich hier um Ausführungen des Gruppenleiters Adamovic, die sich aus meiner Sicht damit auseinandersetzen, was von der Staatsanwaltschaft Wien in dem Verfahren bisher unterlassen worden ist, und damit war ich und bin ich nicht zufrieden, dass - -

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Entschuldigung, Herr Vorsitzender! (In Richtung Abg. Pilz, der beim Präsidium stehend eine Unterredung mit Vorsitzender-Stellvertreter Rädler führt:) Das kann so nicht funktionieren. – Herr Pilz, bitte! (Abg. Pilz kehrt zu seinem Platz zurück.) – Danke.

Konnten hier die verantwortlichen Treuhänder, die Verwalter der Briefkastenfirmen und letzten Endes die Geldempfänger identifiziert und als Beschuldigte in die Verfahren aufgenommen werden?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, ich war und bin mit der Verfahrensführung des Herrn Staatsanwalts Radasztics einverstanden gewesen, und ich habe auch seine Verfahrensstrategie für eine zielführende erachtet.

Hier versucht Gruppenleiter Adamovic darzulegen, was alles angeblich versäumt worden ist und was er zu tun hätte. Ich denke immer: Ja, dann ist es die Aufgabe der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, wenn etwas unterlassen worden ist, das zu tun.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Danke schön.

In dem uns vorliegenden Informationsbericht ist immer wieder von der möglichen Verjährung zahlreicher Delikte die Rede. – Haben sich bereits Verfahren aufgrund der personellen Unterbesetzung so verzögert, dass gewisse Delikte verjährt sind?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, aus meiner Sicht ist das eine Fragestellung, die nicht den Kriterien des Artikel 41 VO-UA entspricht, weil Sie mir etwas vorhalten, worin Sie eine Unterstellung - - Das ist eine klassische Suggestivfrage, die Sie hier stellen. Die werde ich so nicht beantworten.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Das heißt, Sie sind nicht der Meinung, dass durch die Unterbesetzung etwas verjährt wurde?

Mag. Christian Pilnacek: Ich bitte jetzt den Herrn Verfahrensrichter, dazu - -

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Bitte, Sie unterstellen immer etwas in der Frage. Was heißt „Sie sind nicht der Meinung“? – Das geht nicht.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Frau Abgeordnete, stellen Sie Fragen und unterstellen Sie nicht, dann können wir weitermachen!

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Gut, machen wir weiter.

Dem Untersuchungsausschuss wurde vom Präsidenten der Finanzprokuratur eine Grafik zur Verfügung gestellt, welche ein breit gefächertes Netz an Briefkastengesellschaften zeigt. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Wie sieht es mit den Konstrukteuren des Vector-Netzwerkes aus? Hat bereits eine Beschuldigtenvernehmung gegen den Hauptbeschuldigten im Verfahren, Alfred Plattner, zu den Hauptvorwürfen, stattgefunden?

Mag. Christian Pilnacek: Nach meiner Wahrnehmung hat es im Untersuchungszeitraum eine Reihe von Vernehmungen gegeben. Es war aber zunächst das Bemühen, dieses Netzwerk der Zahlungsflüsse durch zahlreiche Rechtshilfeersuchen soweit zu klären, dass man auch Verantwortungen zuordnen kann. Nach meinem Wissensstand wären abschließende Vernehmungen noch durchzuführen gewesen.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Vielen Dank.

Herr Magister, seit 2011 ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Finanzminister Grasser. Die Ermittlungen wurden nie intensiv betrieben und irgendwann dann auch vergessen. Erst durch die Übernahme des Eurofighter-Verfahrens durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft tauchten das Verfahren und die Unterlagen plötzlich wieder auf.

Können Sie uns erklären, was bei diesem Verfahren und bei der Aktenübermittlung schiefgelaufen ist?

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Ganz kurz noch einmal, Entschuldigung! Auch da ist wieder eine Unterstellung drinnen. Man müsste fragen: Ist etwas schiefgelaufen? – Sie können die Antwort nicht schon in der Frage einbauen.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Unserer Meinung nach ist das schon definitiv schiefgelaufen, weil uns das hätte vorgelegt werden müssen.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Dann stellen Sie die Frage einfach so: Ist Ihrer Meinung nach etwas schiefgelaufen?

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Ist Ihrer Meinung nach etwas schiefgelaufen, Herr Mag. Pilnacek?

Mag. Christian Pilnacek: Aus meiner Sicht – ich glaube, dazu gibt es auch bereits parlamentarische Anfragebeantwortungen – ist dieser Umstand fälschlicherweise nicht berichtet worden. Wir hatten im Ministerium auch keine Kenntnis von diesem Verfahrensstrang. Daher ist der Akt auch nicht vorgelegt worden.

Wobei man zu den Aktenlieferungen generell sagen muss – weil immer so getan wird, als wäre das Ministerium da der große Einfluss –: Die Aktenlieferung – wie jedem hier bekannt sein müsste – wird von der zuständigen Oberstaatsanwaltschaft und nicht vom Bundesministerium vorgenommen. Das Bundesministerium legt die Akten, die in seinem Elak-Bestand sind, vor.

Das wird schon ausdrücklich deshalb gemacht, um nicht den Anschein einer Vorsichtung dieser Unterlagen im Ministerium vorzunehmen. Das, glaube ich, hat gestern auch Kollege Radasztics erklärt oder zu erklären versucht. Er hat dieses Verfahren, diesen Verdacht, nicht berichtet. Daher war es für uns auch nicht ersichtlich, dass da dem Untersuchungsausschuss bestimmte Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt worden sind.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Die politische Verantwortung liegt meiner Meinung nach beim Minister. – Oder würden Sie mir da widersprechen?

Mag. Christian Pilnacek: Ich glaube, dass in der in jüngster Zeit so gelobten Bundesverfassung hinreichend geklärt ist, wer die Verantwortung trägt.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Hatte der Abbruch Konsequenzen auf das Grasser-Verfahren, die man daraus ableiten konnte?

Mag. Christian Pilnacek: Wie der Titel sagt: Ein Verfahren, das abgebrochen ist, ist nicht geführt, und das ist die Konsequenz für das Verfahren.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Ich lege Ihnen nun das Dokument 96311, Seite 12, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Auf dieser Seite spricht die Leiterin der WKStA von nicht zuordenbaren Dokumenten, „die für das Grasser-Verfahren relevant sein könnten.“

Mag. Jilek führte weiters aus, dass in diesem Ordner Kontounterlagen einer 100-%-Communications-PR-Agentur sowie ein Konvolut an E-Mails zwischen dem Hinweisgeber und dem Architekten der Schwarzgeldkassa Vector Walter Schön gefunden wurden. Diese Akten waren nicht beim Ermittlungsakt.

Was hatte es mit diesen da erwähnten Akten auf sich? Wurden Sie an den Untersuchungsausschuss übermittelt und wenn nicht, warum nicht?

Mag. Christian Pilnacek: Darüber habe ich keine eigene Wahrnehmung, weil wir, wie gesagt, die Übermittlung der Akten auch nicht vorbereiten. Es wird hier (auf das vorgelegte Schriftstück weisend) wieder relativ ungeordnet von irgendwelchen Unterlagen, Dokumenten gesprochen. Aus meiner Sicht ist das auch nicht die Art, wie eine Staatsanwaltschaft vorzugehen hat, sondern die Staatsanwaltschaft muss konkret erklären, was sie mit diesen Dingen, mit diesen Unterlagen, macht.

Es wird mir da berichtet oder dargelegt, welche Unterlagen vorhanden sind, aber in einer völlig unsystematischen Art und Weise. Sie hatten ja auch die Leiterin der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als Auskunftsperson hier, die hätten Sie befragen müssen, ob sie diese Akten vorgelegt hat.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Das haben wir ja gemacht, genau.

Inzwischen wurde auf Antrag des Beschuldigten Grasser das Ermittlungsverfahren eingestellt. Seitens der WKStA wurde Beschwerde gegen den Einstellungsbeschluss des Landesgerichts für Strafsachen Wien erhoben. – Kam es zur Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen Karl-Heinz Grasser?

Mag. Christian Pilnacek: Mir ist noch keine Entscheidung des zuständigen Gerichts bekannt.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Danke schön.

Der kurzfristig als Gruppenleiter fungierende Oberstaatsanwalt Adamovic erklärte in der Besprechung, es wäre geboten, den Informanten Dohr, welcher Grasser in einem E-Mail schwer belastet, zu vernehmen. – Ist diese Vernehmung bereits erfolgt?

Mag. Christian Pilnacek: Da die Staatsanwaltschaft über einzelne Ermittlungsschritte nicht berichtspflichtig ist, habe ich auch keine Wahrnehmungen, ob eine solche Vernehmung bereits erfolgt ist.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Vielen Dank.

Welche Vorbereitungen wurden nach dem Wiederauftauchen des Grasser-Verfahrens unternommen, um den Untersuchungsausschuss und die Öffentlichkeit zu informieren?

Mag. Christian Pilnacek: Na ich denke, dass ja die parlamentarische Anfrage auch das Mittel der entsprechenden Kontrolle ist, und es wurde auch versucht, diese sehr ausführlich zu beantworten.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Und der Untersuchungsausschuss?

Mag. Christian Pilnacek: Noch einmal, Frau Abgeordnete: Über die einzelnen Teillieferungen, die die Staatsanwaltschaften vorlegen, habe ich keine Wahrnehmungen. Ich gehe davon aus, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft mittlerweile die entsprechenden Aktenteile vorgelegt hat.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Danke.

Gab es eine mündliche Weisung oder eine Willensbekundung anderer Art, den Verfahrensstand medienöffentlich beschönigend oder verzerrend darzustellen?

Mag. Christian Pilnacek: Dazu habe ich keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sie können auch nicht beantworten oder können uns eventuell beantworten, warum beide Mediensprecher unmittelbar nach der Dienstbesprechung um das Ausscheiden aus der Medienstelle ersuchten? Das steht im Dokument, das Ihnen meine Mitarbeiterin gerade vorlegt, Dokument Nummer 96311, die Seiten 163 bis 164. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, diese Frage bezieht sich auf Umstände, die nicht vom Untersuchungsgegenstand betroffen sind, und ich werde sie daher auch nicht beantworten.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Gut, das ist richtig.

Dann mache ich weiter. Der plötzliche Wegfall des acht Jahre lang ermittelnden Staatsanwalts hat natürlich auch für uns einige Fragen aufgeworfen. Offensichtlich erscheint ein Wissensverlust durch den Wegfall des Oberstaatsanwalts Radasztics ja gegeben.

In der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage meines Kollegen Hannes Jarolim (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt) hat Herr Bundesminister Moser dennoch erklärt, und zwar wörtlich (aus dem vorgelegten Schriftstück vorlesend): „Durch die Verfahrensübertragung an die WKStA soll es zu keiner Verzögerung, sondern vielmehr zu einer Steigerung der Effizienz in der Abwicklung des Verfahrens kommen.“

Würden Sie das so bestätigen?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, in der Einleitung Ihrer Fragestellung – das ist heute auch schon mehrmals der Fall gewesen – wird immer auf eine Abberufung des Staatsanwalts Radasztics Bezug genommen. Ich möchte da klarstellen: Der Herr Staatsanwalt hat freiwillig ersucht, in ein allgemeines Referat der Staatsanwaltschaft Wien versetzt zu werden, daher kann von einer Abberufung nicht die Rede sein.

Wir sind davon ausgegangen, dass durch die Verlagerung zur WKStA mit den dort zur Verfügung stehenden Kompetenzen – einer Verdreifachung der staatsanwaltschaftlichen Kapazitäten, staatsanwaltschaftliche Experten, die dort zur Verfügung stehen, sehr gute EDV-Lösungen, Suchprogramme und dergleichen mehr – das Verfahren effizient geführt werden kann.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Ihre Redezeit ist erschöpft, Frau Abgeordnete.

Der nächste Fragesteller ist Herr Abgeordneter Bösch. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Sektionschef, ich lege Ihnen ein Dokument vor, das auch aus diesem Protokoll ist. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Wenn es Ihrer Meinung nach nicht zutrifft, können Sie das ruhig sagen. Ich beziehe mich auf einen kleinen Ausschnitt, möchte ihn aber nicht aus dem Zusammenhang reißen, sondern Ihnen dazu eine Frage stellen.

Es wird da ein Oberstaatsanwalt Mag. Täubl zitiert, der von einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur berichtet (aus dem vorgelegten Schriftstück vorlesend), „die das Verfahren“ – ich nehme an, das Eurofighter-Verfahren – „als Musterakt der Justiz, der kurz vor dem Abschluss stünde, wahrnimmt“. – Also im Wesentlichen die Öffentlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland.

„Dies wäre eine Behauptung von Peter Pilz und Peschorn. Nachdem das Verfahren in Deutschland abgeschlossen wurde, würde die DPA auch davon ausgehen, dass Österreich ebenfalls bald abschließe.“

Können Sie uns erklären, ob diese Behauptungen Ihrer Erkenntnis nach zutreffen können, wie Pilz oder Peschorn zu diesen Aussagen kommen und ob das zutreffend war?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, eine kleine Richtigstellung: Das ist eine Frau, das ist Frau Oberstaatsanwältin Mag. Täubl, die das berichtet hat.

Ich selbst habe keine Wahrnehmungen. Ich hatte keine Gespräche mit der Deutschen Presse-Agentur. Ich weiß nicht, woher diese Informationen stammen, und kann daher die Frage auch nicht beantworten.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Danke. – Keine weiteren Fragen.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Danke für die Richtigstellung, dass es ein freiwilliges Abgeben und ein Wechsel in das allgemeine Referat war – wobei freiwillig immer relativ ist, weil der Gesamtumstand Radasztics ja vielleicht auch - -, er sich gezwungen gesehen hat, diesen Vorschlag zu machen.

Sie waren da, soweit ich informiert bin, involviert. Es gab zuerst den Vorwurf der Amtsgeheimnisweitergabe und dann den freiwilligen Wechsel ins allgemeine Referat. – Ist das in der Zeitabfolge so richtig?

Mag. Christian Pilnacek: Grundsätzlich liegt dieser Vorgang nicht im Rahmen des Untersuchungszeitraums. Ich sage es aber zur Vollständigkeit, weil es mir auch wichtig ist: Ich habe darüber sozusagen keine eigenen Wahrnehmungen – das war Aufgabe der Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien – und ich denke, dass die Zeitabfolge so war.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich möchte nun zu diesem Protokoll der Dienstbesprechung zurückkommen. Das Protokoll liegt zwar außerhalb des Untersuchungszeitraums, die Fragen liegen dann aber innerhalb.

Es wird darin von einigen Versäumnissen gesprochen (in den Unterlagen lesend), was das Team Radasztics/Frank betrifft. Das sind unter anderem die bekannt gewordenen Grasser-Ermittlungen, auf die wir auch schon Bezug genommen haben.

„Eine personenmäßige Konkretisierung der Tathandlungen existiere nicht“, steht zum Beispiel in diesem Protokoll, und dass Radasztics bei Besprechungen ein falsches Bild vermittelt habe, nämlich dass man kurz vor Abschluss stehe, und das alles anscheinend nicht zutrifft.

Ich gehe nun in den Untersuchungszeitraum zurück. Für mich ist die Frage, und zwar ganz banal als Außenstehender, wie es passieren kann – wir reden von acht Jahren Untersuchung –, dass man plötzlich nach sieben oder acht Jahren all diese Verfehlungen auf den Tisch legt, die bis vor wenigen Monaten unbekannt waren.

Meine Frage, bezogen auf den Untersuchungszeitraum: Gab es irgendwelche Anzeichen, die Ihnen mitgeteilt worden sind, aus denen man nun im Nachhinein die Schlüsse hätte ziehen können, dass es diese Verfehlungen gegeben hat? Oder: Gab es auch wesentliche Gründe, warum die Untersuchungen innerhalb dieser sieben bis acht Jahre nicht zu einem gewünschten Ergebnis geführt haben, denn die Aussage – ich komme nun zu dem Punkt –, es gab so viele Rechtshilfeersuchen mit so vielen Ländern, und auch, so viele Teilzahlungsströme sind untersucht worden, ist ja nicht die Kritik der WKStA, in der man ja einfach sagt, man hat die letzten sieben, acht Jahre schlecht gearbeitet – ich fasse das pauschal so zusammen?

Da interessiert mich schon: Welche Wahrnehmungen haben Sie da – auch in Ihrer Zeit als Sektionschef – gehabt? Ich habe schon gehört, dass Sie Radasztics und seine Strategie gut gefunden haben, aber das passt irgendwie nicht zusammen.

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, ich wiederhole mich jetzt: Ich habe aus den mir vorliegenden Berichten des Staatsanwalts Radasztics immer den Eindruck gefunden, dass er das Verfahren mit der notwendigen Energie vorantreibt und auch eine tiefe Kenntnis über die Zahlungsströme im Stammverfahren herausgearbeitet hat. Das mir vorgelegte Diagramm der Zahlungsflüsse zeigt ja deutlich (die ihm vorgelegte Grafik in die Höhe haltend), dass die Arbeit nicht erfolglos war.

Das hat auch meinen Ärger in der Dienstbesprechung hervorgerufen, dass man nicht versucht, auf dieser Arbeit aufzubauen, diese Arbeit abzuschließen, sondern es mehr oder weniger versucht worden ist, darzulegen, was die Staatsanwaltschaft Wien verabsäumt hat. Noch einmal: Ich hatte nicht den Eindruck, dass diese Versäumnisse in der Form vorgekommen sind!

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Dann frage ich da auch weiter. Diese Zahlungsstromanalyse, die Sie haben, kommt von der Finanzprokuratur, aber natürlich fußt sie wiederum auf Ergebnissen, die auch von der Staatsanwaltschaft kommen.

Meine Frage, basierend auf dem Wissensstand, den wir nun haben, und auch den Strafbefehl aus München kennend, in dem rechtskräftig festgestellt wird, dass das Ausleiten der Gelder zum Befüllen von schwarzen Kassen war – wir nehmen ja an, dass schwarze Kassen sozusagen nicht zu Firmenfeiern beitragen sollen, sondern einen tieferen Zweck haben –, sowie diese Zahlungsstromanalyse berücksichtigend – wir wissen, dass festgestellt wird, dass 90 Millionen von den 183,4 Millionen Euro, die wir ja gesucht haben, basierend auf Scheinrechnungen und Scheinleistungen bezahlt worden sind, wobei da oftmals österreichische Unternehmer und manchmal auch Unternehmerinnen dahinter stehen –: Warum kommen wir als österreichische Justiz nicht zu dem Punkt, tatsächlich diese Kenntnisse, die wir haben, auch wirklich in Ergebnisse umzuwandeln? Da fehlt für mich etwas. Der Eindruck, der entsteht – und den möchte ich schon mitgeben –, ist, dass sich der Knoten innerhalb der Justiz befindet.

Ich höre da einmal auf und stelle die Frage: Woran liegt es, dass man diese Dinge nicht zusammenbindet und auch wirklich ins Tun kommt? Wir reden von acht Jahren Untersuchung und vielen Teilerkenntnissen, die sich noch nicht haben umwandeln lassen.

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, ich wiederhole mich ungern (Abg. Bernhard: Bitte, ganz gerne!), aber es war eben das Ziel der Dienstbesprechung, herauszuarbeiten, wo man im Ermittlungsverfahren steht, in welchen Zeitabständen, ‑horizonten einzelne Aspekte des Ermittlungsverfahrens abgearbeitet werden können. Und in der Dienstbesprechung war – das gebe ich zu – leider keine Strategie der zuständigen Staatsanwaltschaft erkennbar.

Wir hatten darauf hingewiesen, dass es ja zahlreiche Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Wien gibt, die aufzuarbeiten wären, an denen fortzusetzen wäre, wo noch die entsprechenden Vernehmungen der Beschuldigten durchzuführen wären. Das war unser Ziel.

Natürlich ist es ein Bestreben, die Verfahrensdauer, die man nicht kleinreden soll und die ja auch ein Grundanliegen und eine menschenrechtliche Herausforderung ist – ein Aspekt des fairen Verfahrens nach Artikel 6 –, nicht in das Unendliche wachsen zu lassen und jetzt nicht die Verfahrensstrategie, die sieben Jahre lang gepflogen worden ist, durch eine völlig neue zu ersetzen.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist erschöpft.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich komme noch einmal zu dem Protokoll zurück, das Sie, glaube ich, noch vor sich haben – Seite 20. (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Ich wiederhole einfach meine letzte Frage. Sie werden da wörtlich zitiert (aus einem vorgelegten Schriftstück vorlesend): „Setzt‘s euch zsamm und doschlagt‘s es, aber das hättet ihr vor drei Jahren machen können“.

Das war am 1. April 2019, drei Jahre davor war April 2016. Da hat es das Eurofighter-Stammverfahren und das Darabos-Verfahren gegeben.

Welches Verfahren hätte, um bei der Ausdrucksweise zu bleiben, Ihrer Ansicht nach derschlagen, also in irgendeiner Art und Weise enderledigt werden sollen, zum damaligen Zeitpunkt 2016?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter! Ich habe mich auf die davor stehende Feststellung eines Oberstaatsanwalts bezogen. Und wenn ich die Zeiträume oder wenn diese Zeiträume in meiner Antwort hier nicht konkret angegeben oder auch nicht tatsächlich zutreffen, das mag in einer sehr schon zur Konfrontation neigenden Dienstbesprechung vorkommen. Aber ich sehe keine Strategie, wenn man bezeichnet, wenn man vorgreifend würdigt, das könne kaum ein Betrug sein, und man dennoch über einen längeren Zeitraum wegen Betrugs ermittelt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, dazu passt ja auch – ich will das ja wirklich nur mit Ihnen gemeinsam rausarbeiten – die Seite 28 des Protokolls, etwa in der Mitte, wenn Sie schauen: „GS Mag. Pilnacek erörtert, dass das Betrugsverfahren“ – darauf haben Sie jetzt hingewiesen – „außen vor gelassen werde könne, außer es würde erschlagen werden, was man im Übrigen schon lange machen hätte können und ihm ebenso recht sei. Darabos sei ok und wohl nicht zu erschlagen, denn so wie er sich bisher verantwortet hätte, sei dies eher schwierig.“

Jetzt würde ich von Ihnen gerne erstens wissen, wenn man das aufs Betrugsverfahren eingrenzt: Was heißt, das Betrugsverfahren derschlagen, in Begriffen der StPO?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter! Ich dachte, dass wir über einzelne Wortmeldungen aus diesem Protokoll keine Diskussion führen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich denke aber schon, dass wir über gewisse Absichten, auf die Sie jetzt selbst hingewiesen haben - - Sie haben gesagt, es geht ums Betrugsverfahren, nicht um andere Verfahren. Das gibt es ja erst ab 2017.

Was hätte man Ihrer Ansicht nach bereits 2017 mit diesem Betrugsverfahren machen sollen? Wie hätte die Staatsanwaltschaft damit umgehen sollen?

Mag. Christian Pilnacek: Ich bin der Meinung, dass die Staatsanwaltschaft 2017 – und das liegt noch im Untersuchungszeitraum – die richtigen Schritte gesetzt hat. Die Staatsanwältin Frank hat hier entsprechende Gutachten mit exakten Fragestellungen vorbereitet, hat auch die Vernehmungen im Darabos-Faktum durchgeführt. Und ich wende mich nur dagegen, wenn man zwei Jahre danach die Grundannahme des Anfangsverdachts in Zweifel zieht.

Wenn das nämlich zutreffen würde, dann wäre es richtig gewesen, sich teure Verfahrenskosten zu ersparen und schon mangels Anfangsverdachts entsprechende Erledigungen vorzunehmen. Das ist sozusagen der Hintergrund dessen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich versuche nur mit Ihrer Hilfe in aller Ruhe draufzukommen, was da passiert ist.

Also: Februar 2017, wenn ich mich richtig erinnere, damaliger Verteidigungsminister, Unterstützung Peschorn und so weiter, Betrugsanzeige, beginnende Ermittlungen. Die Staatsanwältin Frank konzentriert sich auf dieses Faktum und das Faktum Darabos. Niemand unternimmt einen Versuch, da zu sagen: Lasst die Finger davon, bringt nix, ist ein falscher Ermittlungsansatz!, sondern es wird einmal ermittelt.

Dann ein Faktum, für das weder die Staatsanwältin noch Sie etwas dafür können, nämlich: im Winter Regierungswechsel und eine spürbar geänderte politische Situation, auch in Bezug auf Eurofighter, wozu ich Sie nicht befrage, weil das nicht Ihre Zuständigkeit ist.

Dann geht es weiter, und dann stellt sich Ende 2018 heraus, Radasztics ist schon relativ weit. Ich frage Sie jetzt dazu. Sie können selbstverständlich sagen, das ist außerhalb des Untersuchungszeitraums, aber das geht aus den Protokollen auch hervor, speziell Ihre Äußerungen zum Aspekt Hödl, der ja ein sehr wichtiger Aspekt im Stammverfahren ist.

Ende 2018, aus Ihrer Sicht, und Sie hatten da ja einen sehr genauen Verfahrensüberblick: Sind da zentrale Bereiche, auch des Stammverfahrens, wie der ganze Faktenkreis Hödl, Schön und Plattner und andere, bereits im positiven Sinne erledigungsreif gewesen oder in der Nähe gewesen?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter! Ich habe schon berichtet darüber, dass mir nach den Berichten Radasztics’ angekündigt worden ist, dass Ende des Jahres insbesondere - - –

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Welchen Jahres bitte?

Mag. Christian Pilnacek: –, dass Ende dieses Jahres insbesondere nach Vorliegen beziehungsweise Abschluss des Verfahrens in Deutschland die ersten Enderledigungen vorgenommen werden können.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Herr Abgeordneter, Ihre Redezeit ist abgelaufen, und das schon sehr lange.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Zuerst einmal möchte ich feststellen, dass wir alle die Arbeit der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft als spezielle Staatsanwaltschaft, als diese eingesetzt ist, schätzen. – Teilen Sie diese Meinung grundsätzlich?

Mag. Christian Pilnacek: Ich war am Entstehungsprozess der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft von ihrer Gründung 2009, noch als Korruptionsstaatsanwaltschaft, bis hin zu ihrer Erweiterung durch das strafrechtliche Kompetenzpaket in vielerlei Hinsicht mit zuständig, habe die entsprechenden Gesetze vorbereitet, habe mich auch mit dem jeweiligen Ressortchef um die erforderliche Planstellenkapazität und um die entsprechende Ausstattung dieser Staatsanwaltschaft bemüht.

Man muss ja sehen, dass das Bundesministerium für alle diese nunmehr durchgehend Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte auch einen sehr teuren universitären Lehrgang mit der Wirtschaftsuniversität zum Fachgebiet Wirtschaftsstrafrecht abgeschlossen und finanziert hat. Also ich denke, dass wir im Ressort alles getan haben, um diese Staatsanwaltschaft mit einer Sonderzuständigkeit, bundesweiten Sonderzuständigkeit, jetzt auch mit Einrichtung von Außenstellen in Linz, Innsbruck und Graz, entsprechend zu unterstützen.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Heute Vormittag hat Kollege Pilz auch über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gesprochen und hat gesagt, diese sei weisungsfrei. – Stimmt das?

Mag. Christian Pilnacek: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ist genauso wie alle anderen Staatsanwaltschaften dem Staatsanwaltschaftsgesetz unterworfen, und nach den dort aufgestellten Regeln hat sie über bestimmte Kategorien von Strafsachen auch zu berichten. Die Fachaufsicht über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft führt die Oberstaatsanwaltschaft Wien, die dann sozusagen ihre Berichte dem Ministerium vorzulegen hat. Und wenn die Kriterien des StAG vorliegen, insbesondere 29, dann sind wir berechtigt und verpflichtet, auch entsprechende Weisungen zu geben, an die natürlich die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft auch gebunden ist.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Also klar: Sonderaufgaben, aber natürlich ganz normal im System der Staatsanwaltschaften eingegliedert.

Ich darf auf den § 29 Abs. 2 des Staatsanwaltschaftsgesetzes kurz zu sprechen kommen, der ja in allen Protokollen, auch in dem nämlichen heute schon oftmals zitierten und in allen anderen Protokollen, die die verschiedenen Staatsanwälte nach Dienstbesprechungen protokollieren - - Ich möchte ihn gerne kurz vorlesen:

„(2) Wird die Sachbehandlung in einem bestimmten Verfahren mündlich erörtert, so hat die Staatsanwaltschaft das Ergebnis einer solchen Erörterung in einer Niederschrift festzuhalten, in der insbesondere anzuführen ist, ob sich eine übereinstimmende Rechtsauffassung ergeben hat oder die Oberstaatsanwaltschaft eine Weisung erteilt hat. Die Niederschrift ist von sämtlichen anwesenden Personen zu unterfertigen.“

Das ist, nehme ich an, geltendes Recht, mein Kodex dürfte neu sein. Das heißt: Üblicherweise unterfertigen alle anwesenden Personen, Staatsanwälte?

Mag. Christian Pilnacek: Ja, das ist die Vorgangsweise. Das war auch ein Ergebnis einer Novelle des Staatsanwaltschaftsgesetzes 2015. Es haben Unklarheiten bestanden, wie eine Dienstbesprechung zustande kommt. Und wir wollten auch sicherstellen, dass sozusagen über den Inhalt eines Protokolls einer Dienstbesprechung nicht nachträglich Differenzen, Meinungsverschiedenheiten auftauchen. Daher wurde eingeführt, dass alle Anwesenden das Protokoll zu unterfertigen haben.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Gut, wir sind der Gesetzgeber, wir haben das ja gemacht.

Was passiert denn, was ist die rechtliche Wirkung, wenn eine Niederschrift nicht von allen Anwesenden unterfertigt wird?

Mag. Christian Pilnacek: Ja, Frau Abgeordnete, grundsätzlich muss man dann nachfragen, aus welchen Gründen eine Unterfertigung unterblieben ist.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Auch wenn dieses Protokoll natürlich Bezug hat auf unseren Untersuchungsgegenstand und ‑zeitraum, darf ich Sie fragen: Haben Sie nachgefragt oder hat jemand nachgefragt, warum das vielmals zitierte Protokoll von zwei Staatsanwältinnen nicht unterfertigt wurde?

Mag. Christian Pilnacek: Meines Wissens ja; es hat der als Gruppenleiter zugeteilte Oberstaatsanwalt der Oberstaatsanwaltschaft Wien nachgefragt. Die Auskunft war, dass die Aussagen der Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beschönigend in das Protokoll aufgenommen worden sind.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Inwiefern beschönigend? Da muss ich jetzt noch einmal nachfragen.

Mag. Christian Pilnacek: Darüber habe ich keine Wahrnehmung, aber es war die Auskunft der beiden nicht unterfertigenden Staatsanwälte, dass die Wortmeldungen der Vertreter der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft beschönigend dargestellt werden.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Die Leitende Staatsanwältin Vrabl-Sanda hat gestern in der „ZIB 2“ eine eigentlich sehr klare Information gegeben und hat gesagt: Keiner kennt den Akt genau, man muss sich jetzt einmal einlesen.

Hat dann die Besprechung am 1. April überhaupt einen Sinn gehabt, wenn noch keiner den Akt durchgängig gelesen hat und man dann plötzlich eine Richtungsänderung in der Ermittlung vorgenommen hat?

Mag. Christian Pilnacek: Der Grund für viele Unstimmigkeiten liegt auch darin begründet, dass das für uns auch überraschend war, die große Unzufriedenheit mit den bisher vorliegenden Ermittlungsergebnissen und auch der Umstand, dass das damit erklärt worden ist, dass der zuständige Gruppenleiter ein eben schon sehr lange anhängiges Großverfahren zum Abschluss zu bringen hat und daher noch nicht die Zeit gehabt hätte, sich einzulesen. Auch das haben wir in Anbetracht der Situation nicht für richtig befunden.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Dann muss ich noch einmal die inhaltliche Frage stellen: War eine Beurteilung der Situation, wie dieses Verfahren jetzt weiterzuführen ist, strategisch, personell, zu diesem Zeitpunkt überhaupt möglich?

Mag. Christian Pilnacek: Aus meiner Sicht wäre es möglich gewesen, wenn nicht zwei für diesen Zweck zugeteilten jungen Staatsanwältinnen vor 14 anderen Personen die Kompetenz abgesprochen worden wäre.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Ich möchte Ihnen gerne ein Dokument mit der Nummer 63515 vorlegen und Sie bitten, die Seite 241 anzuschauen. Das ist die Niederschrift der Staatsanwaltschaft Wien betreffend die mündliche Erörterung der Eurofighter-Strafverfahren der Oberstaatsanwaltschaft Wien am 9.11.2017; Untersuchungszeitraum. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich möchte noch einmal auf die Art der Protokollierung zu sprechen kommen. Die Niederschrift hat eigentlich nur eine Seite. – War oder ist es üblich, derartige Dienstbesprechungen nicht inhaltlich zu protokollieren, sondern nur in dieser Form?

Mag. Christian Pilnacek: Grundsätzlich sind Protokolle über Dienstbesprechungen so abzufassen, dass der Gegenstand der Dienstbesprechung, die Punkte, die Inhalt der Dienstbesprechung waren, und die Ergebnisse der Dienstbesprechung - - Eine wörtliche Protokollierung ist nicht vorgesehen und widerspricht auch dem Zweck einer gegenseitigen Darstellung und Auseinandersetzung und Besprechung der Sachlage.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Es ist eine Unterlage angehängt; dann wird sozusagen nur noch das, was tatsächlich zu dieser vorbereiteten Unterlage gesprochen wird, mitprotokolliert.

Sind dazu grundsätzlich Tonbandaufzeichnungen für solche Dienstbesprechungen notwendig?

Mag. Christian Pilnacek: Aufzeichnungen von Dienstbesprechungen auf Tonband sind im Gesetz nicht vorgesehen und sind mir bis jetzt auch noch nicht untergekommen.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Noch kurz zum Dienstbesprechungsprotokoll. Es wurde ja medial angekündigt, dass das Dienstbesprechungsprotokoll in voller Länge dem UsA zur Verfügung gestellt wird, also die Abschrift der Tonbandaufnahmen, und dann werden wir in der Lage sein, zu beurteilen, ob Dinge aus dem Kontext gerissen wurden, ob sie beschönigt worden sind oder wie auch immer.

Ich würde jetzt gerne in meiner Befragung weitergehen. In der Beantwortung auf unsere parlamentarische Anfrage zum Grasser-Verfahren werden die Verfehlungen durch Bundesminister Moser „ausschließlich auf individuelle Fehlleistungen des damaligen Sachbearbeiters“ zurückgeführt. Ich lege Ihnen das Dokument gerne vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

War dies alles wirklich eine Fehlleistung eines einzelnen Staatsanwaltes?

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe Ihre Frage jetzt leider phonetisch nicht wahrnehmen können.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Okay, ich wiederhole sie gerne noch einmal. In der Beantwortung auf unsere parlamentarische Anfrage zum Grasser-Verfahren, die wir Ihnen gerade vorlegen, werden die Verfehlungen durch Bundesminister Moser – das steht wörtlich so drinnen – „ausschließlich auf individuelle Fehlleistungen des damaligen Sachbearbeiters“ zurückgeführt.

Und meine Frage dazu ist: War dies alles wirklich eine Fehlleistung eines einzelnen Staatsanwaltes?

Mag. Christian Pilnacek: Ich verweise auf die Beantwortung meines damaligen Ressortchefs; so ist sie auch vorbereitet worden, und das entspricht unseren Wahrnehmungen.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Seit wann war Ihnen die Personalknappheit bekannt und seit wann haben Sie negative Auswirkungen auf die Verfahrensführung erkannt?

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Ich muss mich noch einmal einmischen. Darf ich wieder bitten: Waren Ihnen Personalknappheiten bekannt? – Sonst haben wir die Antwort wieder in der Frage.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Ich würde es bei meiner Formulierung belassen bitte, denn wir haben ein E-Mail, das wir Ihnen gerne vorlegen würden. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist ein E-Mail, das von Herrn Pilnacek an die damalige Leiterin der WKStA, an Frau Vrabl-Sanda, geschrieben wurde, in dem wörtlich drinnen steht: „Das Drama der Verfahrensstillstände ist mir bewusst!“

Und: „[...] jedenfalls wäre dafür Sorge zu tragen, dass der WKStA die Personalkapazitäten zur Verfügung gestellt werden, wie sie die StA Wien hatte.“ (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Bitte die Dokumentennummer.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Gerne; die Dokumentennummer ist 96279, Seiten 1 bis 2.

Jetzt noch einmal meine Frage - -

Mag. Christian Pilnacek: Auch noch einmal: Es ist wirklich interessant, mit welchen Unterlagen hier - -

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Darf ich meine Frage bitte noch fertig formulieren! (Auskunftsperson Pilnacek: Nein, jetzt bin ich bei der Beantwortung, glaube ich!) Ab wann war Ihnen diese Personalknappheit bekannt? – Danke schön. Nur die Frage noch einmal, dass ich das richtig formuliere: Ab wann war Ihnen die Personalknappheit bekannt?

Mag. Christian Pilnacek: Frau Abgeordnete, welche Personalknappheit in welchem Verfahren, zu welchem Zeitpunkt?

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Eurofighter ist ein Riesenverfahren, und welches genau Sie in Ihrem E-Mail ansprechen - - Eurofighter-Komplex steht da, definitiv.

Mag. Christian Pilnacek: Es ist hier um die Vorbereitung der Dienstbesprechung gegangen. Hier hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eben schon gewisse Mängel der bisherigen Verfahrensgestaltung aufgezeigt und um entsprechende Zurverfügungstellung von Personalkapazitäten ersucht.

Aus dem Datum der E-Mails, glaube ich, kann man erkennen, wann mir das bekannt geworden ist.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Okay, also das war dann der Moment. – Vielen Dank.

Wie sieht es mit der Aufsichtspflicht innerhalb der Justiz aus? Wie kann es sein, dass die Ermittlungsqualität in derart erschreckender Weise gelitten hat und es scheinbar niemandem aufgefallen ist?

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Darf ich noch einmal bitten und darauf hinweisen: Da war schon wieder die Feststellung drinnen. Bitte als Frage formulieren!

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Ist der Aufsicht niemals aufgefallen, dass hier die Ermittlungsqualität eventuell gelitten hat?

Mag. Christian Pilnacek: Nochmals: Nach unseren Wahrnehmungen war das Verfahren im Untersuchungszeitraum durch den Staatsanwalt Radasztics ein gut strukturiertes Ermittlungsverfahren, und uns sind nach seinen Berichten keine derartigen Mängel zur Kenntnis gelangt.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Gegen Ende der Dienstbesprechung wird über einen dritten Sachbearbeiter gerätselt. Ich lege Ihnen die entsprechende Seite des Dokuments Nummer 96311, Seite 41, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Hier erklären Sie, es handle sich bei dem dritten Kollegen „um den Kollegen, der auch in der parlamentarischen Anfrage genannt wurde“.

„Es hätte eine dritte Person gegeben, weil die StA Wien auch eine Planstelle vom Verteidigungsressort bekommen habe. Deshalb musste man einen Dritten nennen, weil man darstellen musste, dass wirklich drei Personen mit dem Verfahren beschäftigt seien.“

Die Leitende Staatsanwältin, Frau Mag. Frank, verneint aber, dass es einen solchen gegeben hätte. – Nun, Herr Pilnacek, wer ist diese dritte Person, die vonseiten des Verteidigungsministeriums für die Eurofighter-Verfahren zur Verfügung gestellt werden soll?

Mag. Christian Pilnacek: Im Zuge der erforderlichen Sicherstellung der notwendigen Kapazitäten auch zur Bearbeitung der vom Verteidigungsministerium im Wege der Finanzprokuratur erstatteten Anzeige hat es eine Planstellenverschiebung von einer Kapazität vom Verteidigungsministerium zum Justizressort gegeben, und meine Nachfrage hat sich eben darauf bezogen, ob diese Personalkapazität auch für das Eurofighter-Verfahren tatsächlich eingesetzt worden ist.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Die dritte Person ist also eingesetzt worden?

Mag. Christian Pilnacek: Meine Nachfrage hat sich darauf bezogen, ob diese Personalkapazität tatsächlich für das Eurofighter-Verfahren genutzt worden ist.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Und was war das Ergebnis Ihrer Frage? Ja oder nein? (Auskunftsperson Pilnacek hält den Ausdruck einer E-Mail in die Höhe.) Nein.

Mag. Christian Pilnacek: Ich bin des Lesens ...

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Ihre Redezeit ist erschöpft.

*****

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Wenn ich Sie, Herr Sektionschef, richtig interpretiere, dann waren Sie mit der Arbeit des Staatsanwalts Radasztics sehr zufrieden. Er war nach Ihren Ausführungen, und wir konnten uns davon auch hier im Ausschuss überzeugen, der Einzige, der einen Überblick über das Gesamtverfahren, über das Stammverfahren und Nebenstränge, hat und hatte.

Können Sie uns erklären, warum diesem Mann dieser Fall entzogen worden ist und wer das veranlasst hat?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, wie ich auch bereits dargelegt habe, ist diesem Mann das Verfahren nicht entzogen worden, sondern er ist freiwillig - - Es war sein freiwilliges Ansinnen, so ist es mir auch von der Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien berichtet worden, sein freiwilliges Ansuchen, in ein allgemeines Referat der Staatsanwaltschaft Wien zu wechseln.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Kennen Sie eine Begründung von ihm dafür?

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe seit diesem Wechsel in ein allgemeines Referat kein Gespräch mit Herrn Radasztics mehr geführt.

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Danke sehr.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Mag. Pilnacek, ich lege Ihnen ein Dokument vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Es ist die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage von mir an den damaligen Justizminister Moser. Ich habe ihn Folgendes gefragt:

„War diese Geheimhaltung der Grund dafür, dass der Staatsanwalt im Februar 2019 vom Eurofighter-Verfahren abgezogen wurde und die Zuständigkeit für die Ermittlungen zur WKStA wechselte? Wenn nein, was war sonst der Grund?“

Ihre Antwort war ja, es gab kein Abziehen, sondern es war ein freiwilliger Wechsel. Der damalige Justizminister schreibt aber:

„Die personellen Änderungen in der Sachbearbeitung des Eurofighter-Verfahrenskomplex resultierten zunächst aus dem Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses.“

Er sagt also schon, dass das aus dieser Verletzung des Amtsgeheimnisses resultiert.

„Die erst am 31. Jänner 2019 zutage getretene Verschleierung des Verfahrens“ – da geht es um Grasser – „AZ 604“ – und so weiter und so fort – „ist zwar nicht die Ursache, sehr wohl aber eine Bestätigung der Notwendigkeit für diesen Zuständigkeitswechsel.“

Wer hat jetzt recht? Der ehemalige Minister Moser, der sagt, es gab den Abzug, oder Ihre Wahrnehmung, dass es den Abzug nicht gegeben hat und das auf Freiwilligkeit basiert hat?

Mag. Christian Pilnacek: Korrekt lautet die Antwort: die personellen Änderungen in der Sachbearbeitung. Es steht hier in der Beantwortung nichts von einem Abzug, sondern die personellen Änderungen in der Sachbearbeitung resultierten zunächst - - (Abg. Bernhard: Na ja, - -!) Das ist sozusagen die Interpretation der Vorgänge.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Das ist mit Verlaub nicht meine - -

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Herr Abgeordneter, Sie haben sich durch Ihre lange Frage selbst um die Redezeit gebracht.

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Na ja, aber sie ist nicht beantwortet. Verzeihung, ich habe vorgelesen, ich habe zitiert. Wenn ich lese und wenn ich hier die Antwort zitiere, und hier steht: „Die personellen Änderungen in der Sachbearbeitung des Eurofighter-Verfahrenskomplex resultierten zunächst aus dem Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses.“, dann ist das ganz klar, das ist keine Interpretation.

Meine Frage war: Ist diese Aussage des ehemaligen Justizministers Moser richtig oder falsch?

Mag. Christian Pilnacek: Die Aussage des Ministers ist immer richtig, weil sie auch entsprechend vorbereitet worden ist.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Gut. Damit ist die Frage beantwortet.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Haben Sie diese Antwort des Ministers mit vorbereitet?

Mag. Christian Pilnacek: Herr Abgeordneter, soweit es Fragen des Strafverfahrens betroffen hat; Fragen von personellen Änderungen sind Fragen der Dienstaufsicht, und diese Fragen werden von der zuständigen Sektion III vorbereitet.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Aber sind Sie mit dieser Frage befasst worden bei der Anfragebeantwortung?

Mag. Christian Pilnacek: Nein. Dieser Antwortvorschlag stammt nicht von der von mir geleiteten Sektion.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Und haben Sie zum damaligen Zeitpunkt gewusst, dass das Verfahren gegen Mag. Radasztics der entscheidende Grund ist, dass er nicht mehr das Eurofighter-Verfahren weiterführt?

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Das wäre jetzt auch eine Unterstellung in der Fragestellung, muss ich sagen, denn das ist ein bisschen etwas anderes, als was die Auskunftsperson bis jetzt gesagt hat.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich beziehe mich auf die Antwort des Ministers, aber wenn Sie die Antwort des Ministers als unterstellend empfinden, sage ich ihm das gerne.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Unterstellend gegenüber der Auskunftsperson ja. Das können Sie auch gerne dem Minister sagen, wenn Sie das - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ja, dann müssen Sie aber dem - - Ich beziehe mich hier auf eine schriftliche Anfragebeantwortung des Ministers. Wenn Sie das als Unterstellung werten, ist das eine wesentliche sachliche Feststellung.

Verfahrensanwalt Dr. Andreas Joklik: Ich habe Ihre Fragestellung als unterstellend gewertet, nicht die Antwort des Ministers.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Ich wiederhole nur, was der Minister sagt. – Ist ja wurscht.

Mag. Christian Pilnacek: In der Abfolge ist das ganz einfach so: Ich habe von dem Umstand durch die Frau Leitende Staatsanwältin Dr. Nittel, die mir das berichtet hat, Kenntnis erlangt. Dann habe ich sie darauf verwiesen, dass der zuständige Weg, den sie einhalten möge, jener über die Oberstaatsanwaltschaft ist, weil das die zuständige Dienstbehörde ist.

Um dienstbehördliche Angelegenheiten kümmere ich mich erst dann, wenn sie zu mir gelangen, das heißt, wenn mir irgendwelche Fragen vorgelegt werden, sonst sind das Dinge, die neben dem Strafverfahren und abgesondert von dem Strafverfahren vorgenommen und durchgeführt werden und auch nicht in meiner primären Zuständigkeit liegen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (JETZT): Jetzt sind wir so weit: Es war also nicht so, dass Mag. Radasztics in der Früh aufsteht und sagt: Jessas, Eurofighter freut mich nicht mehr! Jetzt gebe ich geschwind bekannt, ich möchte gerne irgendetwas ganz anderes, etwas Kleineres machen!

Jetzt sind wir das miteinander durchgegangen; mich interessiert ein anderer Aspekt: Wir haben jetzt wirklich sorgfältig herausgearbeitet, wie wichtig und unersetzlich eigentlich Mag. Radasztics speziell im Stammverfahren war. Als Sie zu Ihrer Überraschung festgestellt haben, dass er unbedingt anderswo hin will: Was haben Sie getan, um ihn zu halten und um ihn dazu zu bewegen, dass er das Eurofighter-Verfahren weiterführt? – Sie waren ja so zufrieden mit ihm.

Mag. Christian Pilnacek: Ich habe aus meinen Wahrnehmungen gesehen, dass sowohl die Leiterin der Staatsanwaltschaft Wien als auch die unmittelbare Kollegin, die das Verfahren mit Kollegen Radasztics geführt hat, dieses Verhalten nicht geschätzt haben. Ich konnte da auch keine weiteren Beeinflussungen mehr vornehmen, weil mir die Oberstaatsanwaltschaft Wien dann eine eigentlich gute Lösung präsentiert hat, da die Kollegin Frank in einem Bewerbungsstadium zur Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft war, was für sie ja auch einen Aufstieg bedeutet, weil sie zur Oberstaatsanwältin ernannt wird. Die Oberstaatsanwaltschaft hat dann in Wahrnehmung ihrer Kompetenzen unter der entsprechenden gesetzlichen Bestimmung auch entschieden – was Sinn macht, damit zumindest das Wissen der Kollegin Frank noch genützt werden kann (Abg. Pilz: Eh!) –, dass das Verfahren an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft übertragen wird.

Dagegen hatte ich keinen Einwand, weil ich den Eindruck hatte, es gibt auch im Verhältnis StA Wien gewisse Umstände, die das weitere Arbeiten nicht sehr effizient gemacht hätten.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Ich darf ein Dokument vorlegen, und zwar die Seite 168 des Dokuments Nummer 96369. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist die Ausfertigung zum heute schon vielfach zitierten Informationsbericht zum Protokoll der Dienstbesprechung vom 1. April, in der der Oberstaatsanwalt dieses Protokoll als nicht rechtmäßig im Sinne des Staatsanwaltschaftsgesetzes zustande gekommen sieht. Daher ist es kein Protokoll und keine rechtsgültige Niederschrift. Es wird um Vorlage einer gesetzeskonformen Niederschrift ersucht.

Meine Frage dazu: Ist Ihrem Wissensstand nach diese gesetzeskonforme Niederschrift, in welcher Form auch immer sie dann inhaltlich dargestellt ist, bereits zustande gekommen oder nicht?

Mag. Christian Pilnacek: Nach meinen Wahrnehmungen ist ein derartiges Dienstbesprechungsprotokoll nicht vorgelegt worden.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Dann darf ich Sie noch abschließend eines fragen: Wie ist dann dieses vorhandene Konvolut zu qualifizieren?

Mag. Christian Pilnacek: Also das, was die Oberstaatsanwaltschaft Wien hier zum Ausdruck gebracht hat, gibt ja nur das wieder, was wir schon anhand des Gesetzeswortlauts festgestellt haben, nämlich dass dieses angebliche Protokoll keine Niederschrift im Sinne des StAG ist. Die andere Beurteilung ist durch die Generalprokuratur beziehungsweise Staatsanwaltschaft Linz, Oberstaatsanwaltschaft Linz und den Weisungsrat vorgenommen worden.

Ich gehe davon aus, dass das Ergebnis der Prüfung entsprechend veröffentlicht wird, damit auch allen zur Verfügung steht und man sich damit inhaltlich auseinandersetzen kann. Mir selbst ist jetzt aber auch noch keine Begründung zugänglich.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Das heißt, Sie nehmen jetzt Bezug auf die Erklärungen bezüglich der Einstellung?

Mag. Christian Pilnacek: Es ist keine Einstellung, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ist verweigert worden.

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Um es einmal so zu sagen, ja. – Okay.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Gab es in der jüngsten Vergangenheit eine Koordinierung mit dem Wirtschaftsministerium betreffend die Erfüllung der Gegengeschäftsverpflichtung? Wird geprüft, ob eine Pönalzahlung fällig wird oder nicht?

Mag. Christian Pilnacek: Na ja, wie gesagt, die Gegengeschäfte sind ein Aspekt des Stammverfahrens: einerseits das Nachvollziehen der Geldflüsse über verschiedene Netzwerke, andererseits die Prüfung der strafrechtlichen Vorwürfe im Zusammenhang mit der Abwicklung der Gegengeschäfte.

Die Kooperation mit dem Wirtschaftsministerium ist Aufgabe der ermittelnden Staatsanwaltschaft, und wie ich weiß oder wie mir auch berichtet worden ist, hat es auch mit der dort eingesetzten Kommission zur Prüfung der Gegengeschäfte mehrmalige Kontakte gegeben – zuletzt ist jedoch vom Kollegen Radasztics eben ein Gutachten über die Gegengeschäfte in Auftrag gegeben worden; dieses Gutachten liegt auch vor. Das ist der mir bekannte Stand zu dieser Frage.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Wer ist zuständig für diesen Verfahrensbereich in der aktuellen Situation?

Mag. Christian Pilnacek: In der aktuellen Situation die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Haben Sie alle 75 Vorhabensberichte zu dem Eurofighter-Verfahren gelesen?

Mag. Christian Pilnacek: Ich denke ja. Das ist meine Aufgabe.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Vielen Dank.

Wurde Ihnen jemals zur Kenntnis gebracht, dass die zahlreichen von der Ressortleitung geforderten Berichte die Ermittlungstätigkeit behindern würden?

Mag. Christian Pilnacek: Im Eurofighter-Verfahren nicht.

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Vielen Dank. – Das war es meinerseits.

*****

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Damit ist diese Befragungsrunde beendet.

Ich frage den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen stellen möchte.

Verfahrensrichter Dr. Ronald Rohrer: Nein danke, Herr Vorsitzender.

Vorsitzender-Stellvertreter Johann Rädler: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson Mag. Pilnacek für beendet. Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihr Erscheinen.

 



[1] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: „Korrekt wäre: "ja, dass sich einige Abgeordneten auch bereits davon überzeugen konnten –“