Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, Änderung (2/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Entlastung unterer Einkommensbezieherinnen/Einkommensbezieher

Inhalt

  • Anhebung Einkommensstaffeln in der Arbeitslosenversicherung

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Um Personen mitniedrigem Einkommen wirksamer zu entlasten und damit auch den Konsum und so dieösterreichische Wirtschaft zu stärken, sollen ab 1. Juli 2018 die Werte für denreduzierten Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigem Einkommen erhöht werden.

Dementsprechend soll der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung fürArbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen bis 1.648 Euro(derzeit nur bis 1.381 Euro) entfallen. Über 1.648 bis 1.798 Euro (derzeit über1.381 Euro bis 1.506 Euro) soll der von der Arbeitnehmerin/demArbeitnehmer zu tragende Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag einProzent, über 1.798 bis 1.948 Euro (derzeit über 1.506 Euro bis 1.696Euro) zwei Prozent und über 1.948 Euro (derzeit schon über 1.696 Euro)wieder drei Prozent betragen. Damit wird auch der schrittweisen Anhebung desMindestlohns auf 1.500 Euro Rechnung getragen.

Für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber soll der Beitragssatz wie bisher unverändert bei drei Prozent bleiben.


Stand: 05.01.2018

Themen

Einbringendes Ressort

BMASK (Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz)

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