Datenschutz-Anpassungsgesetz – Inneres (3/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, das Gedenkstättengesetz, das Meldegesetz 1991, das Passgesetz 1992, das Personenstandsgesetz 2013, das Vereinsgesetz 2002, das Waffengesetz 1996, das Zivildienstgesetz, das BFA-Verfahrensgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Grenzkontrollgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Sicherheitspolizeigesetz, das Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das Polizeikooperationsgesetz, das EU- Polizeikooperationsgesetz, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, das Europäische-Bürgerinitiative-Gesetz, das Europa, Wählerevidenzgesetz, die Europawahlordnung, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Volksabstimmungsgesetz 1972, das Volksbefragungsgesetz 1989, das Volksbegehrengesetz 2018 und das Wählerevidenzgesetz 2018 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz – Inneres)

Kurzinformation

Ziel

  • Gewährleistung eines weiterhin hohen Datenschutzniveaus im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres

Inhalt

  • Vornahme terminologischer Anpassungen an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Datenschutz-Richtlinie
  • Konkretisierung der Anforderungen an Datenverarbeitungen hinsichtlich deren Rechtmäßigkeit (beispielsweise durch Festlegung eines bestimmten Zwecks)
  • Regelungen betreffend die Datenverarbeitung durch gemeinsam Verantwortliche zur Weiterführung der bisherigen Informationsverbundsysteme im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres sowie Festlegung von Pflichten der Verantwortlichen nach der DSGVO
  • Erweiterung grundrechtsschützender Maßnahmen im Zusammenhang mit Datenverarbeitungen
  • Aufnahme von Protokollierungsvorschriften hinsichtlich der durchgeführten Datenverarbeitungsvorgänge

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Zur Gewährleistung eines einheitlichen Datenschutzniveaus innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union wurde auf europäischer Ebene ein neues Datenschutzregime eingeführt.

Nahezu sämtliche in den legistischen Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Inneres fallenden Materiengesetze enthalten Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die in diesen Gesetzen geregelten Datenverarbeitungen haben ab dem 25. Mai 2018 den Anforderungen der DSGVO und der Datenschutz-Richtlinie zu genügen. Die erforderlichen Adaptierungen erfolgen im Rahmen des vorliegenden Gesetzespaketes ("Datenschutzanpassungsgesetz – Inneres").

Stand: 11.01.2018

Einbringendes Ressort

BMI (Bundesministerium für Inneres)