Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-Gesetz); Bundeskriminalamt-Gesetz, Änderung (4/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-Gesetz – PNR-G) erlassen und das Bundeskriminalamt-Gesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten durch Rückgriff auf Fluggastdatensätze (Passenger Name Record-Daten, im Folgenden PNR-Daten)
  • Schutz von Fluggastdaten in Bezug auf deren Verarbeitung durch Sicherheitsbehörden

Inhalt

  • Einrichtung einer nationalen Fluggastdatenzentralstelle (Passenger Information Unit – PIU)
  • Verpflichtung der Luftfahrtunternehmen zur Übermittlung von Fluggastdaten
  • Verwendung von PNR-Daten durch die Fluggastdatenzentralstelle
  • Sicherstellung eines hohen datenschutzrechtlichen Standards für die Verarbeitung von Fluggastdaten

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität, ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 132 (im Folgenden: PNR-Richtlinie), die bis zum 25. Mai 2018 in nationales Recht umzusetzen ist.

Die PNR-Richtlinie verpflichtet Fluggesellschaften zur Übermittlung der von ihnen bereits aktuell für die Abwicklung der Reise erhobenen Fluggastdaten an die nationale Fluggastdatenzentralstelle (Passenger Information Unit – PIU), die jeder Mitgliedstaat einzurichten hat und der die Verarbeitung der PNR-Daten obliegt. In Österreich wird die Fluggastdatenzentralstelle beim Bundeskriminalamt angesiedelt sein, wofür eine Änderung des Bundeskriminalamt-Gesetzes (BKA-G) erforderlich ist. Im Übrigen wird zur entsprechenden Umsetzung der PNR-Richtlinie die Schaffung eines Bundesgesetzes über die Verarbeitung von Fluggastdaten zur Vorbeugung, Verhinderung und Aufklärung von terroristischen und bestimmten anderen Straftaten (PNR-Gesetz – PNR-G) vorgeschlagen.

Ziel der PNR-Richtlinie ist die Bekämpfung von grenzüberschreitenden Aktivitäten in den Bereichen Terrorismus und schwerer Kriminalität durch die Verwendung von Fluggastdaten. Die Überprüfung der Fluggastdaten soll es den Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichten sowie Zollbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse sowie der engen Zweckbindung der PNR-Richtlinie ermöglichen, nicht nur bereits bekannte Personen zielgerichtet zu identifizieren, sondern auch solche Personen, die den zuständigen Behörden bislang nicht bekannt waren und die mit einer terroristischen Straftat oder einer Straftat von vergleichbarer Schwere in Zusammenhang stehen könnten.

Stand: 25.01.2018

Einbringendes Ressort

BMI (Bundesministerium für Inneres)

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