Datenschutz-Anpassungsgesetz – Dienstrecht (6/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn- Pensionsgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz und das Rechtspraktikantengesetz geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz – Dienstrecht)

Kurzinformation

Ziel

  • Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung sowie ergänzende Regelungen für den Bund als Dienstgeber

Inhalt

  • Anpassung an datenschutzrechtliche Vorgaben des EU-Rechts

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung, welche im April 2016 beschlossen wurde, sind Anpassungen in den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Materiengesetze erforderlich.

Normiert werden soll die Zulässigkeit der Verarbeitung und Übermittlung von dienstrechtlichen, besoldungsrechtlichen, pensionsrechtlichen, organisationsbezogenen, ausbildungsbezogenen und sonstigen mit dem Rechtsverhältnis in unmittelbarem Zusammenhang stehenden personenbezogenen Daten von Personen im Zusammenhang mit einem (auch angestrebten) Dienstverhältnis zum Bund sowie die darüber hinaus gehende zulässige (Weiter-)Verarbeitung oder Übermittlung zu eindeutigen und legitimen Zwecken.

Stand: 13.02.2018

Einbringendes Ressort

BMÖDS (Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport)