Gz BKA-180.310/0025-I/8/2018

Abteilungsmail i8@bka.gv.at

bearbeiterin frau dr. helga luczensky

Pers. E-mail helga.luczensky@bka.gv.at

Telefon +43 1 53115-202781

Ihr Zeichen ●  

An die begutachtenden Stellen

laut Verteiler

 

Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail

 

 

 

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Datenschutz-Anpassungsgesetz-Bundeskanzleramt

Anpassung der Materiengesetze

Begutachtungsverfahren

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Das Präsidium des Bundeskanzleramtes übermittelt den Entwurf der Materiengesetze, die aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 geändert werden. Dieser Entwurf ist auf der Website des Bundeskanzleramtes (www.ris.bka.gv.at, Abschnitt „Begutachtungsentwürfe, Regierungsvorlagen“) abrufbar.

 

Das Bundeskanzleramt ersucht um eine allfällige Stellungnahme zum gegenständlichen Entwurf bis spätestens

7. März 2018

an die E-Mail-Adresse: i8@bka.gv.at.

 

Gleichzeitig wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu senden

 

Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird davon ausgegangen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.

 

Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften. Die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.

 

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

 

Beilage

 

14. Februar 2018

Für den Bundesminister

für EU, Kunst, Kultur und Medien

und für die Bundesministerin

für Frauen, Familien und Jugend:

KANDLHOFER

 

 

 

Elektronisch gefertigt