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Gz ● BKA-180.310/0025-I/8/2018 Abteilungsmail ● i8@bka.gv.at bearbeiterin ● frau dr. helga luczensky Pers. E-mail ● helga.luczensky@bka.gv.at Telefon ● +43 1 53115-202781 Ihr Zeichen ● |
An die begutachtenden Stellen laut Verteiler |
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Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail |
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Datenschutz-Anpassungsgesetz-Bundeskanzleramt
Anpassung der Materiengesetze
Begutachtungsverfahren
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Präsidium des Bundeskanzleramtes übermittelt den Entwurf der Materiengesetze, die aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018 geändert werden. Dieser Entwurf ist auf der Website des Bundeskanzleramtes (www.ris.bka.gv.at, Abschnitt „Begutachtungsentwürfe, Regierungsvorlagen“) abrufbar.
Das Bundeskanzleramt ersucht um eine allfällige Stellungnahme zum gegenständlichen Entwurf bis spätestens
7. März 2018
an die E-Mail-Adresse: i8@bka.gv.at.
Gleichzeitig wird ersucht, eine Ausfertigung der Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates an die Adresse begutachtungsverfahren@parlament.gv.at zu senden
Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird davon ausgegangen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen erhoben werden.
Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften. Die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.
Beilage
14. Februar 2018
Für den Bundesminister
für EU, Kunst, Kultur und Medien
und für die Bundesministerin
für Frauen, Familien und Jugend:
KANDLHOFER
Elektronisch gefertigt