Datenschutz-Anpassungsgesetz-BMLV (12/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Heeresgebührengesetz 2001, das Auslandseinsatzgesetz 2001, das Militärbefugnisgesetz, das Sperrgebietsgesetz 2002, das Munitionslagergesetz 2003, das Militärauszeichnungsgesetz 2002, das Verwundetenmedaillengesetz und das Truppenaufenthaltsgesetz geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz-BMLV)

Kurzinformation

Ziel

  • Die im Wehrrecht bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen stehen im Einklang mit der ab 25. Mai 2018 geltenden Rechtslage

Inhalt

  • Vornahme terminologischer Anpassungen an die Vorgaben des Datenschutzgesetzes ohne materielle Änderungen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Datenschutz-Grundverordnung wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten und ist unmittelbar anzuwenden. Sie gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, in bestimmten wehrrechtlichen Normen (dem Wehrgesetz 2001, dem Heeresdisziplinargesetz 2014, dem Heeresgebührengesetz 2001, dem Auslandseinsatzgesetz 2001, dem Militärbefugnisgesetz, dem Sperrgebietsgesetz 2002, dem Munitionslagergesetz 2003, dem Militärauszeichnungsgesetz 2002, dem Verwundetenmedaillengesetz und dem Truppenaufenthaltsgesetz) vorwiegend terminologische Anpassungen durchzuführen.

Stand: 15.02.2018

Einbringendes Ressort

BMLV (Bundesministerium für Landesverteidigung)