Novelle des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 - Anpassung an die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
BMNT |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2018 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2018 |
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Problemanalyse
Das AWG 2002 soll an die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben angepasst werden, insbesondere an die Verordnung (EU) Nr. 679/2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 27.04.2016 S. 1, (im Folgenden: DSGVO) im Abfallwirtschaftsgesetz 2002
Ziel(e)
Die im AWG 2002 geregelten Datenverarbeitungen, insbesondere die elektronischen Register, sollen ab dem 25. Mai 2018 den durch die DSGVO geänderten Anforderungen genügen, zumal darin unter anderem auch personenbezogene Daten natürlicher Personen verarbeitet werden.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Anpassung der Begrifflichkeiten („verarbeiten“ statt „verwenden“)
Klarstellung der Verantwortlichkeiten
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:
Die bloße terminologische Anpassung an die Begrifflichkeiten der genannten EU-Rechtsvorschriften und das DSG haben von vornherein keine finanziellen Auswirkungen. Auch bei der Anpassung des ehemaligen Informationsverbundsystems an die neuen europarechtlichen Vorgaben werden keine inhaltliche Änderungen und daher keine Kosten bewirkt.
Hinweis: Unmittelbar aufgrund der DSGVO entstehende finanzielle Auswirkungen insbesondere in Hinblick auf zusätzliche Anforderungen an die Datensicherheit, Protokollierung, Nachweisführung und Auftragsverarbeitung sind der DSGVO zuzurechnen und nicht Gegenstand dieses Vorhabens.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Anpassung an die Verordnung (EU) Nr. 679/2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine
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