Abfallwirtschaftsgesetz 2002, Änderung (Datenschutzanpassung) (13/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 (Datenschutzanpassung)

Kurzinformation

Ziel

  • Die im Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) geregelten Datenverarbeitungen, insbesondere die elektronischen Register, sollen ab dem 25. Mai 2018 den durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geänderten Anforderungen genügen, zumal darin unter anderem auch personenbezogene Daten natürlicher Personen verarbeitet werden.

Inhalt

  • Anpassung der Begrifflichkeiten ("verarbeiten" statt "verwenden")
  • Klarstellung der Verantwortlichkeiten

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002) soll an die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), angepasst werden.

Die im AWG 2002 geregelten Datenverarbeitungen, insbesondere die elektronischen Register, müssen ab dem 25. Mai 2018 den durch die DSGVO geänderten Anforderungen genügen, zumal darin unter anderem auch personenbezogene Daten natürlicher Personen verarbeitet werden. Zur Anpassung der diesbezüglich bestehenden Bestimmungen an die neuen datenschutzrechtlichen Vorgaben sind im Wesentlichen formal-redaktionelle Überarbeitungen notwendig.

Vor dem Hintergrund, dass im neuen Datenschutzrecht weder der Begriff des "Informationsverbundsystems" noch der Begriff "Betreiber" existiert, soll eine, die bisherigen diesbezüglichen Festlegungen berücksichtigende, Klarstellung der Verantwortlichkeiten erfolgen.

Stand: 16.02.2018

Einbringendes Ressort

BMNT (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus)