Datenschutz-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (14/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz, das Produktsicherheitsgesetz 2004, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das Bundespflegegeldgesetz, das Ehrengaben- und Hilfsfondsgesetz, das Heeresentschädigungsgesetz, das Heimopferrentengesetz, das Impfschadengesetz, das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Sozialministeriumservicegesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das IEF-Service-GmbH-Gesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz)

Kurzinformation

Ziele

Rechtsicherheit bei der Vollziehung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, indem

  • eine unterschiedliche Terminologie und inhaltliche Abweichungen zwischen der Datenschutz-Grundverordnung und den materienspezifischen Datenschutzregelungen vermieden werden,
  • datenschutzrechtliche Bestimmungen – im durch die Datenschutz-Grundverordnung erlaubtem Umfang – konkretisiert werden.

Inhalt

Für die Bundesgesetze im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (für die gesetzlichen Sozialversicherung und den Bereich der Gesundheit sind gesonderte Sammelnovellen vorgesehen):

  • Anpassung datenschutzrechtlicher Begrifflichkeiten an die neuen Definitionen der Datenschutz-Grundverordnung,
  • in Einzelfällen Konkretisierung von Regelungen im Bereich des Datenschutzes (so etwa hinsichtlich Aufbewahrungsfristen).

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das geltende Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000) setzt die Datenschutzrichtlinie in innerstaatliches Recht um. Am 27. April 2016 wurde die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beschlossen. Die DSGVO ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten, tritt am 25. Mai 2018 in Geltung und hebt mit 25. Mai 2018 die Datenschutzrichtlinie auf.

Die notwendige Durchführung der DSGVO hinsichtlich allgemeiner Angelegenheiten des Schutzes personenbezogener Daten erfolgte durch das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 und die darin vorgesehenen Anpassungen im Datenschutzgesetz. Nun sind auch die bestehenden materienspezifischen Datenschutzregelungen in den einzelnen Bundesgesetzen auf ihre Vereinbarkeit mit der DSGVO hin zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.

In diesem Zusammenhang müssen insbesondere die datenschutzrechtlichen Begrifflichkeiten an die neuen Definitionen der DSGVO angepasst werden. Weiters sieht die DSGVO manchmal Regelungsspielräume ("Öffnungsklauseln") für die nationale Gesetzgebung vor, die unter anderem auch dazu genutzt werden können, Regelungen im Bereich des Datenschutzes zu konkretisieren (so etwa hinsichtlich der Aufbewahrungsfristen).

Der vorliegende Entwurf enthält die erforderlichen Anpassungen für die Bundesgesetze im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, wobei jedoch für die Anpassungen im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung und im Bereich Gesundheit jeweils eigene Sammelnovellen vorgesehen sind.

Stand: 19.02.2018

Einbringendes Ressort

BM f. Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz