Datenschutz-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMDW

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Am 27. April 2016 wurde die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), ABl. Nr. L 119 vom 04.05.2016 S. 1, (im Folgenden: DSGVO) beschlossen. Die DSGVO ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten, tritt am 25. Mai 2018 in Geltung und hebt mit 25. Mai 2018 die Richtlinie 95/46/EG auf. Aus diesen Gründen sind Anpassungen in den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Materiengesetze erforderlich.

 

Ziel(e)

Gewährleistung eines weiterhin hohen Datenschutzniveaus im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

- Vornahme terminologischer Anpassungen an die Vorgaben der DSGVO.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

- Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Unmittelbar aufgrund der DSGVO entstehende finanzielle Auswirkungen sind der DSGVO zuzurechnen. Insoweit zur Durchführung der Verordnung mit 25. Mai 2018 in Kraft tretende Änderungen im Datenschutzgesetz (DSG) vorgenommen wurden, ergeben sich allfällig damit verbundene Mehraufwendungen aus der Novellierung des DSG.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Dieses Vorhaben steht im Einklang mit der DSGVO.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 948625584).