Datenschutz-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (19/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das E-Government-Gesetz, das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz, das Unternehmensserviceportalgesetz, das Dienstleistungsgesetz, das Informationsweiterverwendungsgesetz, das Wettbewerbsgesetz, die Gewerbeordnung, das Berufsausbildungsgesetz, das Ingenieurgesetz 2017, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 und das Ziviltechnikerkammergesetz 1993 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz – Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)

Kurzinformation

Ziel

  • Gewährleistung eines weiterhin hohen Datenschutzniveaus im Bereich der Verarbeitung personenbezogener Daten im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

Inhalt

  • Vornahme terminologischer Anpassungen an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten und kommt ab 25. Mai 2018 zur Anwendung. Obwohl die DSGVO in den Mitgliedstaaten unmittelbare Geltung erlangt, bedarf sie in zahlreichen Bereichen der begleitenden Durchführung ins innerstaatliche Recht.

Es sollen daher die materienspezifischen Datenschutzregelungen mit der neuen datenschutzrechtlichen Terminologie in Einklang gebracht werden sowie eine Adaptierung der bisherigen Verweise erfolgen. Die Änderungen sollen mit 25. Mai 2018 in Kraft treten.

Stand: 27.02.2018

Einbringendes Ressort

BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)