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Museumstraße 7 1070 Wien
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Tel.: +43 1 52152 2208 E-Mail: team.s@bmvrdj.gv.at
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Sachbearbeiter/in: Dr. Judith Hester
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An die Empfänger des Verteilers |
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Betrifft: |
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), die Strafprozeßordnung 1975 und das EU-Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz (EU-FinStrZG) geändert werden Versendung zur Begutachtung |
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Das Bundesministerium für Verfassung, Reform, Deregulierung und Justiz beehrt sich, den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), die Strafprozeßordnung 1975 und das EU-Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz (EU-FinStrZG) geändert werden, samt Erläuterungen mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übersenden.
Die Begutachtungsfrist endet am 12. März 2018.
Allfällige Stellungnahmen sind elektronisch an die Adresse team.s@bmvrdj.gv.at zu richten.
Es wird um Verständnis ersucht, dass nach dem Ende der Begutachtungsfrist einlangende Stellungnahmen nicht mehr berücksichtigt werden können.
Überdies wird ersucht, die Stellungnahme auch dem Präsidium des Nationalrats zu übersenden (begutachtungsverfahren@parlament.gv.at).
Soweit dieser Entwurf den Landesgerichten oder Teilorganisationen direkt übermittelt wird, werden diese gebeten, ihre allfällige Stellungnahme der jeweils übergeordneten Organisationseinheit eine Woche vor Ende der Begutachtungsfrist für eine allfällige konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf auch auf der Website des Bundesministeriums für Verfassung, Reform, Deregulierung und Justiz (www.bmvrdj.gv.at) abgerufen werden kann.
Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.
Wien, 27. Februar 2018
Für den Bundesminister:
Mag. Christian Pilnacek
Elektronisch gefertigt