Pflanzenschutzgesetz 2018

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMNT

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2019

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Die Europäische Union hat neue Vorschriften auf dem Gebiete der Pflanzengesundheit sowie der amtlichen Kontrollen auf diesem Gebiete erlassen.

Aufgrund des globalisierten Handels sowie des Klimawandels besteht eine erhöhte Gefahr der Ausbreitung gefährlicher Pflanzenschädlinge.

Es hat sich gezeigt, dass die Mitgliedstaaten sehr unterschiedliche Arten der Vollziehung der bisherigen Vorschriften an den Tag gelegt haben.

 

Ziel(e)

Verbesserung der phytosanitären Sicherheit

Verhinderung der Einschleppung bzw. weiteren Ausbreitung gefährlicher Pflanzenschädlinge

Steigerung der Effizienz der amtlichen Kontrollen

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Ausweitung der Pflanzenpasspflicht für sämtliche B2B Handelsströme

Verschärfung der Einfuhrkontrollen

harmonisierte Monitoring- und bei festgestelltem Befall Ausmerzverpflichtungen

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Eine exakte Abschätzung der zukünftigen Aufwendungen ist seriös nicht darstellbar, da ein erheblicher Unsicherheitsfaktor vorliegt. Eine Ausweitung des Anwendungsbereiches oder auch Ausnahmen davon sind erst zukünftig zu beschließenden Durchführungsvorschriften der EU vorbehalten.

Die Berechnung erfolgte somit unter Fortschreibung des Ist-Standes.

 

Die Kosten der Einfuhrkontrollen wurden gesondert (unter Werkleistungen) verbucht, da das Bundesamt für Ernährungssicherheit die Kosten mittels einer Stundenpauschale (A 2/B in Höhe von 73,80 E pro Stunde) gesamt bewertet.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Erlassung von Begleitmaßnahmen zu Verordnungen der Europäischen Union. Es besteht kein gold plating.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Grundsatzgesetzgebung gemäß Art. 12 B-VG.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

2.237

 

 

 

 

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2018

2019

2020

2021

2022

 

 

 

2.237

 

 

 

 

 

Erläuterung der Bedeckung

Mit Ausnahme der Einfuhrkontrolle wird die phytosanitäre Kontrolle in mittelbarer Bundesverwaltung durch den örtlich jeweils zuständigen Landeshauptmann vollzogen.

Eine Bedeckung im Bundeshaushalt ist somit nicht erforderlich.

Die Einfuhrkontrolle (Aufwand 57.300 €, dem kostendeckende Gebühren gegenüberstehen) wird aus den Budgetmitteln der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit vorfinanziert.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Körperschaft

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Aufw.

(Tsd. €)

VBÄ

Bund

1.097,42

14,93

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Personalaufwand gem. der WFA-Finanziellen Auswirkungen-VO valorisiert wird.

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Maßnahme / Leistung

Körper-schaft

Verwgr.

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Fallzahl

Zeit (h)

Betriebskontrolle regulär

Bund

VD-Gehob. Dienst 3 A2/GL-A2/4; B: DK III-IV; PF 2/3 und 3b; PF 3

1.470

2,5

 

 

 

 

 

 

 

 

Stichkontrolle Vermarktung

Bund

VD-Gehob. Dienst 3 A2/GL-A2/4; B: DK III-IV; PF 2/3 und 3b; PF 3

266

1,5

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen für den Export

Bund

VD-Gehob. Dienst 3 A2/GL-A2/4; B: DK III-IV; PF 2/3 und 3b; PF 3

10.500

2,0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Betriebskontrollen: 1.380 Betriebe sind min. einmal jährlich zu kontrollieren, einige Betriebe werden weitere Male kontrolliert; die 2,5 Stunden Kontrollzeit beinhalten eine Stunde Reisezeitanteil.

Stichkontrolle: es werden nach einem risikobasierten Plan Proben bei der Vermarktung gezogen; die 1,5 Stunde beinhalten eine halbe Stunde Reisezeitanteil.

Pflanzengesundheitszeugnisse: für die Ausstellung der Pflanzengesundheitszeugnisse werden im Schnitt zwei Stunden benötigt, diese beinhalten eine Stunde Reisezeitanteil.

 

Laufende Auswirkungen – Arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

384.098,32

 

 

 

 

 

Laufende Auswirkungen – Sonstiger betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

698.378,40

 

 

 

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Raumbedarf

Bund

240

1.411,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Reisekosten

Bund

856.520

0,42

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Raumbedarf: Insgesamt 240 Kontrollorgane werden im Phytosanitärbereich eingesetzt (landwirtschaftlicher und forstlicher Bereich).

Da diese in allen Bundesländern beschäftigt werden, wurde von einer Durchschnittsmiete (gute Lage) von 8,40 € ausgegangen. Bei einem Durchschnittsraumbedarf von 14 m2 ergibt dies einen Aufwand pro Person von 1411 € p.a.

 

Reisekosten: die Durchschnittliche Reisebewegung beträgt nach den Kontrollprotokollen 70 km pro Kontrolle. Bei insgesamt 12.236 Kontrollen ergibt dies 856.520 km.

 

Laufende Auswirkungen – Werkleistungen

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

57.300,00

 

 

 

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körpersch.

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Einfuhrkontrolle BAES

Bund

1

57.300,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

776 Kontrollen (A2/B zu je 73,80 € pro Stunde) im Jahre 2017.

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

2.237.200,47

 

 

 

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Gebühreneinnahmen

Bund

1

2.237.200,47

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemäß Pflanzenschutzgesetz sind für den Aufwand der Kontrolltätigkeit kostendeckende Gebühren festzulegen und anlässlich jeder Kontrolle vorzuschreiben. Die Gebühren werden in einer Verordnung der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen festgelegt.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1649772940).