Pflanzenschutzgesetz 2018 (23/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über Begleitmaßnahmen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Verordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, der Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten zur Gewährleistung der Anwendung der Vorschriften über Pflanzengesundheit, der Verordnung (EU) 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver Arten sowie diesbezügliche Grundsätze für den Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen (Pflanzenschutzgesetz 2018)

Kurzinformation

Ziele

  • Verbesserung der phytosanitären Sicherheit
  • Verhinderung der Einschleppung bzw. weiteren Ausbreitung gefährlicher Pflanzenschädlinge
  • Steigerung der Effizienz der amtlichen Kontrollen
  • Inhalt

  • Ausweitung der Pflanzenpasspflicht für sämtliche B2B Handelsströme
  • Verschärfung der Einfuhrkontrollen
  • Harmonisierte Monitoring- und bei festgestelltem Befall Ausmerzverpflichtungen
  • Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

    Die Pflanzengesundheit ist für die Pflanzenerzeugung, für Wälder, natürliche Flächen wie auch Kulturflächen, für Ökosysteme und die biologische Vielfalt von großer Bedeutung. Aufgrund des globalisierten Handels sowie des Klimawandels besteht in immer höherem Ausmaß die Gefahr, dass gefährliche Pflanzenschädlinge eingeführt und weiter verbreitet werden.

    Daher sollen mit der Verordnung (EU) 2016/2031 entsprechende Regelungen hinsichtlich der Einfuhr aus Drittländern sowie hinsichtlich der Verhinderung der Ausbreitung von Pflanzenschädlingen im Gemeinsamen Markt vorgesehen werden. Entsprechende Maßnahmen sind auch für den Fall vorgesehen, dass sich Pflanzenschädlinge bereits in einem bestimmten Gebiet ausgebreitet haben.

    Mit der Verordnung (EU) 2017/625 wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für amtliche Kontrollen in den genannten Bereichen geschaffen, wie er bisher nur im Bereich der Lebens- und Futtermittelkontrolle in einem gewissen Ausmaß bestanden hat. Das in den einzelnen Rechtsvorschriften festgelegte hohe Schutzniveau für die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen soll durch ein einheitliches und effizientes Kontrollsystem sichergestellt werden.

    Stand: 02.03.2018

    Einbringendes Ressort

    BMNT (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus)

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