Einkommensteuergesetz 1988, Änderung (24/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Finanzielle Entlastung für Familien durch den Familienbonus Plus
  • Finanzielle Entlastung, insbesondere für geringverdienende Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher sowie Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener durch Einführung eines Kindermehrbetrages

Inhalt

  • Einführung eines Familienabsetzbetrages "Familienbonus Plus" in der Höhe von maximal 1.500 Euro bzw. 500 Euro pro Kind und Jahr
  • Einführung eines Kindermehrbetrages von 250 Euro pro Kind und Jahr für (geringverdienende) Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener und Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher
  • Indexierung des Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrages, des Unterhaltsabsetzbetrages sowie des Familienbonus Plus

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

In einer alternden Gesellschaft ist die Kindererziehung eine zunehmend wichtige Leistung, die für die Gesellschaft erbracht wird. Gerade jene Eltern, die neben der Erziehung ihrer Kinder gleichzeitig berufstätig sind, sollen höhere Anerkennung erfahren. Dies soll entgegen der bisherigen Förderungslogik nicht durch eine neue staatliche Geldleistung, sondern durch eine substanzielle Steuerentlastung erreicht werden.

Daher soll, wie im Regierungsprogramm festgelegt, für jedes Kind ein Absetzbetrag (Familienbonus Plus) zustehen, und zwar bis zum 18. Lebensjahr in Höhe von 1.500 Euro jährlich, für volljährige Kinder in Höhe von 500 Euro jährlich.

Damit für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer die Entlastungswirkung möglichst umfassend bereits während des Jahres 2019 eintritt, soll der Familienbonus Plus bereits im Rahmen der Lohnverrechnung durch die Arbeitgeberin/den Arbeitgeber berücksichtigt werden können. Die Geltendmachung im Rahmen der (Arbeitnehmer)Veranlagung soll auch erstmalig für das Kalenderjahr 2019 möglich sein.

Um auch geringverdienende Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher und Alleinverdienerinnen/Alleinverdiener nachhaltig zu entlasten, soll eine Steuererstattung (Kindermehrbetrag) eingeführt werden, die bewirkt, dass diese Personengruppe jedenfalls in Höhe von 250 Euro pro Kind entlastet wird.

Stand: 03.03.2018

Einbringendes Ressort

BMF (Bundesministerium für Finanzen)

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