Erläuterungen

Österreich bekennt sich zu einer wettbewerbsfähigen Standortpolitik als Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Der Wohlstand Österreichs und seiner Bürgerinnen und Bürger muss erhalten und ausgebaut werden.

Bei der Verwirklichung dieser Staatsziele ist ein gesamthafter Ansatz zu verfolgen, der sowohl bei der Bundes- und Landesgesetzgebung, als auch bei der Vollziehung in allen Regelungsbereichen zu berücksichtigen ist.

Die Vollzugsorgane werden durch diese Staatszielbestimmung dazu verpflichtet, in jedem Einzelfall im Zuge eines umfassenden Ermittlungsverfahrens das öffentliche Interesse an einer wettbewerbsfähigen Standortpolitik mit anderen öffentlichen Interessen zu vereinbaren.

Ziel soll auch sein, damit Rahmenbedingungen zu gewährleisten, um Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.

Sowohl öffentliche als auch private Projekte können im öffentlichen Interesse stehen. Der Staat hat eine Handlungs- und Gewährleistungspflicht für die Sicherstellung der Erwerbs- und Unternehmensfähigkeit.