Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung, Änderung (25/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Aufnahme eines Bekenntnisses der Republik Österreich zu einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort als Staatsziel, um im Zusammenhang mit den anderen Staatszielen einen gesamthaften Ansatz zu verfolgen, der sowohl bei der Bundes- und Landesgesetzgebung als auch bei der Vollziehung in allen Regelungsbereichen zu berücksichtigen ist

Inhalt

  • Ergänzung des geltenden Bundesverfassungsgesetzes über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung um das Staatsziel wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Österreich bekennt sich zu einer wettbewerbsfähigen Standortpolitik als Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Der Wohlstand Österreichs und seiner Bürgerinnen/Bürger soll erhalten und ausgebaut werden.

Bei der Verwirklichung dieser Staatsziele soll ein gesamthafter Ansatz verfolgt werden, der sowohl bei der Bundes- und Landesgesetzgebung, als auch bei der Vollziehung in allen Regelungsbereichen zu berücksichtigen ist.

Die Vollzugsorgane sollen durch diese Staatszielbestimmung dazu verpflichtet werden, in jedem Einzelfall im Zuge eines umfassenden Ermittlungsverfahrens das öffentliche Interesse an einer wettbewerbsfähigen Standortpolitik mit anderen öffentlichen Interessen zu vereinbaren.

Ziel soll auch sein, damit Rahmenbedingungen zu gewährleisten, um Arbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.

Sowohl öffentliche als auch private Projekte können im öffentlichen Interesse stehen. Der Staat hat eine Handlungs- und Gewährleistungspflicht für die Sicherstellung der Erwerbs- und Unternehmensfähigkeit.

Stand: 08.03.2018

Einbringendes Ressort

BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)

Ähnliche Gegenstände

EuroVoc