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Betrifft: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Chemikaliengesetz 1996, das Wasserrechtsgesetz 1959 und das Abfallwirtschaftsgesetz 2002 geändert werden; Aussendung zur Begutachtung
Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus übermittelt den im Betreff genannten Gesetzesentwurf samt Vorblatt, wirkungsorientierter Folgenabschätzung, Erläuterungen und Textgegenüberstellung zur Begutachtung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die angeführten Dokumente auch im Rechtsinformationssystem des Bundes unter http://www.ris.bka.gv.at/Begut/ sowie auf der Website des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus (https://www.bmnt.gv.at/mini-sterium/begutachtungsverfahren.html) zur Einsicht und zum Download zur Verfügung stehen.
Es wird ersucht, allfällige Stellungnahmen bis längstens
19. April 2018
per E-Mail an die Adresse abt.55@bmnt.gv.at zu übermitteln.
Weiters wird darum ersucht, die Stellungnahme zum Gesetzesentwurf auch dem Präsidium des Nationalrates zu übermitteln, und zwar per E-Mail an: begutachtungsverfahren@parla-ment.gv.at und davon in der Stellungnahme Mitteilung zu machen.
Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird davon ausgegangen, dass gegen die übermittelten Entwürfe keine Bedenken bestehen.
Die Aussendung dient gleichzeitig als Übermittlung gemäß Art. 1 Abs. 1 und 4 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999; die Stellungnahmefrist im Sinne dieser Vereinbarung endet vier Wochen nach Zustellung.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Bundesministerin:
SC DI Holzer
Beilagen:
Gesetzesentwurf
Erläuterungen
Textgegenüberstellung
Vorblatt+WFA
Elektronisch gefertigt