Schulorganisationsgesetz, Schulunterrichtsgesetz u.a., Änderung (29/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, das Schulunterrichtsgesetz und das Schulpflichtgesetz 1985 geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Verbesserung der Deutschförderung für außerordentliche Schülerinnen/Schüler durch die Bildung von Deutschförderklassen und Deutschförderkursen
  • Zielgruppenspezifische und treffsichere Gestaltung der Deutschfördermaßnahmen
  • Festlegung der Deutsch-Kompetenz als Schulreifekriterium

Inhalt

  • Entwicklung von Lehrplänen für die Deutschförderklassen
  • Objektive und transparente Feststellung des außerordentlichen Status bzw. in weiterer Folge des Ausmaßes der Deutschförderung

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Kinder und Jugendliche, die im schulpflichtigen Alter die deutsche Sprache (Unterrichtssprache) nicht oder nicht ausreichend beherrschen, sollen diese frühzeitig erlernen, um möglichst bald nach dem Lehrplan der betreffenden Schulart und Schulstufe unterrichtet werden zu können. Sie sollen sohin vor ihrer Beschulung nach dem Regellehrplan der dem Alter entsprechenden Schulstufe in Deutschförderklassen jene Deutschkenntnisse erwerben, die sie entsprechend befähigen, dem Unterricht in der deutschen Sprache zu folgen.

Für die Deutschförderklassen sollen eigene Lehrpläne verfasst werden, die auf die Dauer eines Semesters ausgerichtet sind. Standardisierte Testverfahren sollen treffsichere Entscheidungen hinsichtlich der notwendigen Förderung (in Deutschförderklassen oder in Deutschförderkursen) ermöglichen. Eine Leistungsbeurteilung über den Besuch von Deutschförderklassen ist nicht vorgesehen, der Unterricht soll primär auf die erfolgreiche Absolvierung der Testung am Ende des betreffenden Semesters ausgerichtet sein.

Es soll danach getrachtet werden, dass Schülerinnen/Schüler von Deutschförderklassen möglichst bald in "ihrer" Regelklasse (allenfalls mit Förderung in dort eingerichteten Deutschförderkursen) unterrichtet werden können. Auch die zeitweise gemeinsame Führung der Deutschförderklasse mit der "Regel"-Klasse soll eine erfolgreiche Eingliederung der jungen Menschen in "ihre" (Stamm-)Klasse sicherstellen.

Nach dem Besuch einer Deutschförderklasse soll die Schullaufbahn nach Maßgabe des erlangten Kompetenzniveaus grundsätzlich zügig fortgesetzt werden. Werden die erforderlichen Sprachkenntnisse in der Deutschförderklasse während des Wintersemesters erlangt, so kann im darauffolgenden Sommersemester der Unterricht in der betreffenden Klasse (mit Deutschförderkurs im Ausmaß von 6 Wochenstunden) besucht werden. Wird die Deutschförderklasse mit dem Sommersemester beendet, so wird im darauffolgenden Schuljahr in der Regel dieselbe Schulstufe zu besuchen sein. Dies soll sicherstellen, dass Lernrückstände in den lehrplanmäßig vorgesehenen Pflichtgegenständen aufgeholt werden können. Ein Aufsteigen unmittelbar nach dem Besuch der Deutschförderklasse soll bei entsprechenden Leistungen nicht ausgeschlossen sein.

Stand: 14.03.2018

Themen

Einbringendes Ressort

BMBWF (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)

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