Datenschutz-Anpassungsgesetz - Sozialversicherung

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Am 27. April 2016 wurde die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung; im Folgenden DSGVO), ABl. Nr. L 119 vom 4.5.2016 S. 1, beschlossen. Die DSGVO ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten, tritt am 25. Mai 2018 in Geltung und hebt mit 25. Mai 2018 die Richtlinie 95/46/EG auf.

Das geltende Datenschutzgesetz 2000, BGBl. I Nr. 165/1999, setzt die Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr, ABl. Nr. L 281 vom 23.11.1995 S. 31, in innerstaatliches Recht um.

Die DSGVO ist unmittelbar wirksam; eine dennoch notwendige Durchführung dieser Verordnung erfolgte mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018, das mit 25. Mai 2018 in Kraft tritt.

Mit dem vorliegenden Sammelgesetz sollen die Sozialversicherungsgesetze mit Wirksamkeit ab 25. Mai 2018 an die ab diesem Zeitpunkt geltenden datenschutzrechtlichen Begrifflichkeiten angepasst werden.

 

Ziel(e)

Ziel: Rechtssicherheit bei der Vollziehung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Maßnahme: Vornahme terminologischer Anpassungen an die Vorgaben der DSGVO

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger.

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Bei der Maßnahme handelt es sich um redaktionelle Anpassungen ohne finanzielle Auswirkungen.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Das Vorhaben enthält die erforderlichen flankierenden Regelungen zur Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 622733366).