Datenschutz-Anpassungsgesetz – Sport (33/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 und das Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 geändert werden (Datenschutz-Anpassungsgesetz – Sport)

Kurzinformation

Ziel

  • Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung sowie ergänzende Regelungen im Bereich der Sportförderung und der Dopingbekämpfung

Inhalt

  • Anpassung an datenschutzrechtliche Vorgaben des EU-Rechts

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), welche im April 2016 beschlossen wurde, sind Anpassungen in den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der jeweiligen Materiengesetze erforderlich.

Im Bereich der Sportförderung soll die Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und besonderen Kategorien personenbezogener Daten insbesondere zum Zwecke der Gewährung, Evaluierung und Kontrolle der Förderungen und der Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln normiert werden. In Bezug auf die Dopingbekämpfung soll die Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und besonderen Kategorien personenbezogener Daten insbesondere zum Zwecke der wirksamen Umsetzung der Anti-Doping-Regelungen des Welt-Anti-Doping-Codes (WADC) festgelegt werden.

Stand: 30.03.2018

Einbringendes Ressort

BMOEDS (Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport)