Bundeshaushaltsgesetz 2013, Änderung (34/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Gewährleistung eines hohen Datenschutzniveaus bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

Inhalt

  • Konkretisierungen zu bestehenden Verpflichtungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Vornahme von terminologischen Anpassungen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Umsetzung der DSGVO macht datenschutzrechtliche Anpassungen im Bundeshaushaltsgesetz 2013 notwendig. Diese sollen durch den vorliegenden Entwurf erfolgen.

Unter anderem sollen die für die Besorgung der Aufgaben der Haushaltsführung des Bundes Verantwortlichen nach der DSGVO normiert werden, wobei sowohl die alleinigen als auch die gemeinsamen Verantwortlichen festgelegt werden sollen. Die Erfüllung der Pflichten nach der DSGVO als Verantwortliche/Verantwortlicher soll von jener/jenem Verantwortlichen durchzuführen sein, in deren/dessen Wirkungsbereich die Verarbeitung der Daten fällt.

Weiters sollen Ermächtigungen zur Verarbeitung der erforderlichen haushaltsrechtlichen personenbezogenen Daten sowie von besonderen Kategorien personenbezogener Daten und von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten verankert werden.

In bestimmten Fällen sollen Rechte betroffener Personen nach der DSGVO (z.B. das Recht auf Information, das Recht auf Auskunft oder das Recht auf Löschung) eingeschränkt werden.

Stand: 29.03.2018

Einbringendes Ressort

BM f. Finanzen

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