Dienstrechts-Novelle 2018 (35/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahngesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bundespensionsamtübertragungs-Gesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Dienstrechtsverfahrensgesetz 1984, das Bundes- Bedienstetenschutzgesetz, das Überbrückungshilfengesetz, das Poststrukturgesetz, das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz, das UmsetzungsG-RL 2014/54/EU und das Bundeshaushaltsgesetz 2013 geändert werden und das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz aufgehoben wird (Dienstrechts-Novelle 2018)

Kurzinformation

Ziele

  • Schaffung der Rechtssicherheit der Bediensteten im Zusammenhang mit dem Geschenkannahmeverbot und des Schutzes des Vertrauens der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben
  • Gleichstellung der Vertragsbediensteten mit Beschäftigten der Privatwirtschaft hinsichtlich der Möglichkeit der Inanspruchnahme der Wiedereingliederungsteilzeit
  • Schaffung von Rechtsklarheit hinsichtlich der Bestimmungen über den finanziellen Ausgleich für fehlende Vorbildung im Besoldungsrecht
  • Gleichstellung der übrigen Bundesbediensteten mit Wachebediensteten bei schweren Dienstunfällen

Inhalt

  • Vereinheitlichung der Regelungen zum Geschenkannahmeverbot sowie Klarstellungen und Regelung zur Annahme von Vorteilen, die aus der Teilnahme an Veranstaltungen im dienstlichen Zusammenhang resultieren
  • Aufnahme eines ausdrücklichen Tatbestandes einer Wiedereingliederungsteilzeit in den allgemeinen Teil des Vertragsbedienstetengesetzes (VBG) und Schaffung einer finanziellen Absicherung durch das Wiedereingliederungsgeld
  • Neuformulierung der Bestimmungen zum Vorbildungsausgleich
  • Ausweitung der besonderen Hilfeleistung für Wachebedienstete bei schweren Dienstunfällen auf alle Bediensteten des Bundes durch Eingliederung der Kernbestimmungen des Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetzes (WHG) in das Gehaltsgesetz

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Bezüglich des Verbotes der Geschenkannahme sollen eine Harmonisierung in den Dienstrechten sowie einige Klarstellungen vorgenommen werden, insbesondere des Begriffes "Veräußerung" von Ehrengeschenken. Eine Veräußerung der eingegangenen Ehrengeschenke soll künftig unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit erfolgen. Kann diesen Grundsätzen offensichtlich durch eine sonstige Form der Verwertung anstelle einer Veräußerung besser entsprochen werden, so ist dieser Verwertungsform der Vorzug zu geben.

Weiters soll geregelt werden, unter welchen Voraussetzungen ein Vorteil, der einer/einem Bediensteten im Rahmen einer Veranstaltung gewährt wird, an deren Teilnahme ein dienstlich oder sonst sachlich gerechtfertigtes Interesse besteht, angenommen werden darf.

Weiters sollen der Dienstgeberin/dem Dienstgeber und den Vertragsbediensteten rechtliche Instrumentarien für die Gestaltung einer Wiedereingliederung zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich soll den Vertragsbediensteten der durch die Teilzeitbeschäftigung entstehende Verdienstentgang durch eine Leistung der Krankenversicherung kompensiert werden. Betroffene sollen aufgrund der Möglichkeiten zur Wiedereingliederung schneller in den Arbeitsprozess reintegriert werden.

Die Hilfeleistungen des Bundes sollen künftig von Amts wegen für alle Bundesbediensteten (Beamtinnen/Beamte sowie Vertragsbedienstete) gleichermaßen zu erbringen sein, weil in den vergangenen Jahren neben anderen Dienst- und Arbeitsunfällen vermehrt tätliche Übergriffe auf Bedienstete festzustellen waren, die nicht ausschließlich einer gefahrengeneigten Tätigkeit nachgehen und derartigen Angriffen schutzlos ausgesetzt sind.

Stand: 04.04.2018

Einbringendes Ressort

BMÖDS (Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport)

Ähnliche Gegenstände