Jahressteuergesetz 2018 – JStG 2018 (36/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Kapitalabfluss-Meldegesetz, das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz, das Sozialministeriumservicegesetz, das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 und das EU-Amtshilfegesetz geändert werden (Jahressteuergesetz 2018 – JStG 2018)

Kurzinformation

Ziele

  • Stärkung der Rechts- und Planungssicherheit
  • Vereinfachung für Abgabenpflichtige durch Verbesserung der Serviceleistungen der Finanzverwaltung
  • Anpassung des nationalen Rechts an unionsrechtliche Vorgaben sowie höchstgerichtliche Rechtsprechung
  • Verbesserung der Betrugsbekämpfung (national und international)

Inhalt

  • Legistische Anpassungen in Zusammenhang mit Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen, Zuwendungen zur Vermögensausstattung und Zuwendungen an die Innovationsstiftung
  • Anpassung des Ratenzahlungszeitraumes an die Anti Tax Avoidance Directive (ATAD) der EU betreffend die Wegzugsbesteuerung
  • Legistische Anpassung in Bezug auf den Verlustausgleich auf Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken
  • Einführung einer Abzugsteuer bei Einkünften aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten
  • Einführung einer Hinzurechnungsbesteuerung
  • Verlängerung der Steuerspaltung
  • Gesetzliche Regelung für die Behandlung von Baurechten im Rahmen von Umgründungen
  • Legistische Anpassung betreffend Umsätze von privaten Schulen und anderen allgemein- bzw. berufsbildenden Einrichtungen
  • Ausweitung der Istbesteuerung
  • Entfall der Margenbesteuerung
  • Umsetzung der Richtlinie 2017/2455/EU (E-Commerce-Paket) in nationales Recht
  • Entfall der Verpflichtung zur Führung eines Steuerheftes
  • Ausweitung Kontrollbefugnis Finanzamt Graz-Stadt
  • Klarstellung in Zusammenhang mit Grunderwerbsteuertatbeständen
  • Abschaffung der Gebühren für Bürgschaftserklärungen
  • Klarstellung in Zusammenhang mit der widerrechtlichen Verwendung eines ausländischen KFZ
  • Ausdehnung der rulingfähigen Themengebiete
  • Einführung einer begleitenden Kontrolle als Alternative zur Außenprüfung
  • Ermöglichung des SEPA-Lastschriftverfahrens für Abgabenschulden
  • Modernisierung des Verfahrens zur Erstattung österreichischer Quellensteuern
  • Anpassungen im Finanzstrafgesetz
  • Anpassungen im Kontenregister- und Konteneinschaugesetz sowie im Kapitalabfluss-Meldegesetz
  • Änderungen des Gemeinsamen Meldestandard-Gesetzes (GMSG) in Zusammenhang mit den jüngsten internationalen Entwicklungen beim automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten für Steuerzwecke
  • Entfall der Befristung der Beihilfenregelung im Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG)
  • Anpassung bei der Prämienfreistellung
  • Verwaltungsvereinfachung für Menschen mit Behinderung

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Da die Gebühr für Wohnungsmietverträge abgeschafft wurde, soll – um diesen Bereich komplett zu entlasten – auch die Gebühr für die Bürgschaftserklärungen (von Bedeutung insbesondere bei jungen Menschen, die sich in Ausbildung befinden) abgeschafft werden.

Menschen mit Behinderungen, die die Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer in Anspruch nehmen wollen, müssen derzeit ein Nachweisdokument (insbesondere einen Behindertenpass) vorlegen. Darüber hinaus ist zwingend die Überreichung einer Erklärung in Papierform erforderlich (sogenanntes "Kr 21"). Mit der Neuregelung sollen im Wesentlichen die reinen "Papierverfahren" zur Erlangung der Befreiung von der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Zurverfügungstellung einer kostenlosen Vignette zusammengeführt und automationsunterstützt neu aufgesetzt werden. Kernpunkt dieses Konzeptes soll der automationsunterstützte Nachweis der Behinderung sein. Dies würde einerseits zu einer erheblichen Verfahrensvereinfachung für Menschen mit Behinderungen führen und andererseits den Verwaltungsaufwand im Hintergrund erheblich reduzieren sowie sicherstellen, dass nur anspruchsberechtigte Personen die jeweilige Befreiung in Anspruch nehmen können.

Die zunehmende Digitalisierung von Dienstleistungen hat über die letzten Jahre dazu geführt, dass Zahlungen im Wege von Lastschriftverfahren immer stärkere Verbreitung finden, weshalb Abgabenpflichtigen auch im Bereich der Finanzverwaltung diese Form der Entrichtung von Abgaben ermöglicht werden soll.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 09.04.2018

Einbringendes Ressort

BMF (Bundesministerium für Finanzen)

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