Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 – FrÄG 2018 (38/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Asylgesetz 2005, das BFA-Verfahrensgesetz, das BFA-Einrichtungsgesetz, das Grundversorgungsgesetz – Bund 2005, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Universitätsgesetz 2002 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 – FrÄG 2018)

Kurzinformation

Ziele

  • Effizienzsteigerung in asyl- und fremdenrechtlichen Verfahren
  • Stärkung der EU im weltweiten Talentwettbewerb als attraktiver Standort für Wissenschaft und Innovation sowie als Exzellenzstandort für Studium und berufliche Weiterbildung
  • Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung der Aufenthaltsbewilligung "Studenten" nach § 64 Abs. 1 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG)

Inhalt

  • Ausweitung der Möglichkeit der Durchführung eines beschleunigten Verfahrens zur Aberkennung des Status der/des Asylberechtigten im Fall der freiwilligen Inanspruchnahme des Schutzes des Heimatstaates oder des Erwerbs der verlorenen Staatsangehörigkeit
  • Schaffung der Möglichkeit der Sicherstellung und Auswertung von von der Asylwerberin/vom Asylwerber mitgeführten Datenträgern (insbesondere Mobiltelefone)
  • Schaffung einer gesetzlich fingierten Antragstellung für im Inland nachgeborene drittstaatszugehörige Kinder einer Asylwerberin/eines Asylwerbers
  • Regelung über die Verkürzung von Beschwerdefristen in bestimmten Fällen
  • Schaffung einer Ermächtigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt), gegen Asylwerberinnen/Asylwerber im Zulassungsverfahren eine Anordnung der Unterkunftnahme in einer Bundesbetreuungseinrichtung zum Zweck der Verfahrenssicherung zu erlassen
  • Verschiebung der Vollzugskompetenz hinsichtlich Maßnahmen der Integrationshilfe für zugelassene Asylwerberinnen/zugelassene Asylwerber mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit an das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres
  • Einführung einer Beitragspflicht für Asylwerberinnen/Asylwerber zur Deckung eines Teils der Kosten, die durch die Gewährung der Grundversorgungsleistungen durch den Bund entstehen, und Schaffung einer Regelung zur Sicherstellung von mitgeführtem Bargeld
  • Schaffung einer Aufenthaltsbewilligung für Freiwillige zur Teilnahme an einem Freiwilligendienst im Rahmen des Europäischen Freiwilligendiensts und für mobile Forscherinnen/mobile Forscher sowie Einführung eines neuen Visums D für Praktikantinnen/Praktikanten
  • Ermöglichung der Verlängerung einer "Niederlassungsbewilligung – Forscher" zum Zwecke der Arbeitssuche oder der Unternehmensgründung
  • Nachweis des Sprachniveaus A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen für die Zulassung zu einem Universitätslehrgang, der die für die Absolvierung des Studiums erforderliche Sprache vermittelt

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

In Umsetzung der "Forscher und Studenten-Richtlinie" sollen die bereits in den geltenden Bestimmungen des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) vorgesehenen Aufenthaltstitel für Forscherinnen/Forscher und Studentinnen/Studenten adaptiert und zwei neue Aufenthaltstitel (Aufenthaltsbewilligung "Forscher-Mobilität" und Aufenthaltsbewilligung "Freiwillige") eingeführt werden. Darüber hinaus soll in Umsetzung der Forscher und Studenten-Richtlinie ein neues Visum D für Praktikantinnen/Praktikanten eingeführt werden.

Abgesehen von der neuen Forscher und Studenten-Richtlinie sollen mit dem gegenständlichen Entwurf vor allem fremdenrechtliche Maßnahmen umgesetzt werden, die in dem im Jahr 2017 beschlossenen Regierungsprogramm 2017-2022 ("Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017-2022") von der Bundesregierung festgelegt wurden.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 18.04.2018

Einbringendes Ressort

BMI (Bundesministerium für Inneres)

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