Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das GmbH-Gesetz und die Notariatsordnung geändert werden (Elektronische Notariatsform-Gründungsgesetz – ENG)

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Beim Abschluss des für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erforderlichen Notariatsakts müssen alle Parteien gleichzeitig beim Notar anwesend sein, was in der Praxis gewisse Probleme bereitet. Entsprechendes gilt für die bei der Anmeldung einer GmbH zum Firmenbuch einzuhaltenden Formvorgaben.

Die vom Notar bei der Unterschriftsbeglaubigung einzuhaltenden Pflichten spiegeln sich in den in diesem Bereich bestehenden gesetzlichen Anforderungen nur unvollständig wider.

 

Ziel(e)

Durch die – auch im Regierungsprogramm für die 26. Gesetzgebungsperiode vorgesehene – Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen für die "Digitalgründung von GmbH mit dem Notar" sollen GmbH-Gesellschaftsgründungen erleichtert und damit attraktiver gemacht werden, dies unter gleichzeitiger Beibehaltung und Gewährleistung des besonderen Schutzniveaus der Notariatsaktsform. Da die notariellen Formerfordernisse näher in der Notariatsordnung geregelt werden, sind auch die im Zusammenhang mit der Ermöglichung der „Digitalgründung“ vorzunehmenden gesetzlichen Anpassungen primär im notariellen Berufsrecht zu treffen.

Gesetzliche Klarstellungen im Bereich der Unterschriftsbeglaubigung sollen die Rechtssicherheit sowohl bei Geschäften unter Privaten als auch im geschäftlichen Bereich erhöhen.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Bei nicht persönlich anwesenden Parteien soll durch die Nutzung entsprechend hochentwickelter und sicherer technischer Kommunikationsmöglichkeiten sowohl die Einhaltung der den Notar treffenden Identifizierungspflichten als auch die ihn gegenüber allen Parteien treffenden Belehrungs- und Beistandspflichten verlässlich ermöglicht und sichergestellt werden.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Die aktuell 506 Notarinnen und Notare müssen bereits derzeit über eine hochwertige technische Ausstattung in ihren Kanzleien verfügen, um etwa den elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten oder die Speicherung von Urkunden im Urkundenarchiv des österreichischen Notariats sicherzustellen. Die mit der Eröffnung der Möglichkeit der "digitalen GmbH-Gründung" verbundenen notwendigen weiteren technischen Anschaffungen bzw. Verbesserungen sollten sich daher in überschaubaren kostenmäßigen Grenzen halten. Zudem ist das Anbieten dieser neuen Gründungsvariante (nur) nach Maßgabe der technischen Voraussetzungen vorgesehen, sodass die Notarinnen und Notare den Zeitpunkt entsprechender Finanzierungsentscheidungen nach der tatsächlichen Nachfrage in ihren Kanzleien ausrichten werden können.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.0 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 2085516881).