Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz – 2. BRBG (42/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz betreffend die Bereinigung von vor dem 1. Jänner 2000 kundgemachten Bundesgesetzen und Verordnungen (Zweites Bundesrechtsbereinigungsgesetz – 2. BRBG)

Kurzinformation

Ziel

  • Durch das Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz (2. BRBG) sollen gegenstandslos gewordenen Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt werden, um Rechtssicherheit und die Grundlage für weitere Reformvorhaben zu schaffen.

Inhalt

  • Außerkrafttreten grundsätzlich aller (einfachen) Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und noch als Bundesrecht in Geltung stehen, mit Ablauf des 31. Dezember 2018, sofern sie nicht in der Anlage zum 2. BRBG aufgezählt sind.
  • In den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen insgesamt rund 5.000 Rechtsvorschriften. Von diesen rund 5.000 Rechtsvorschriften werden rund 2.500 Rechtsvorschriften außer Kraft treten, was einer Bereinigungsquote von rund 50 Prozent entspricht. Von den insgesamt rund 1.600 Bundesgesetzen werden mehr als 600 (rund 40 Prozent) außer Kraft treten, von den rund 3.400 Verordnungen mehr als 1.800 (rund 55 Prozent).
  • Der Entwurf enthält weiters Begleitregelungen und klarstellende Regelungen im Zusammenhang mit den Rechtswirkungen des Außerkrafttretens der Rechtsvorschriften.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Ein Abbau überflüssig gewordener, veralteter Rechtsvorschriften ist die notwendige Grundlage für eine zielführende Bereinigung der Rechtsordnung. Zunächst ist es notwendig, überflüssigen Ballast abzuwerfen und so den Weg für weitere Reformschritte zu ebnen.

Nahezu die Hälfte der (einfachen) Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und noch formell in Geltung stehen, ist heute gegenstandslos, hat also keinen sinnvollen Anwendungsbereich mehr.

Eine zielführende Bereinigung der Rechtslage zum Zweck der Erhöhung der Rechtssicherheit und der Verbesserung des Zugangs zum Recht setzt einen Abbau überflüssig gewordener, veralteter Rechtsvorschriften voraus.

Beim Vorhaben der Rechtsbereinigung durch das im Entwurf vorliegende Zweite Bundesrechtsbereinigungsgesetz (2. BRBG) handelt es sich um die zweite Etappe einer flächendeckenden Rechtsbereinigung der einfachen Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes.

Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen alle (einfachen) Bundesgesetze und Verordnungen des Bundes, die vor dem 1. Jänner 2000 kundgemacht wurden und noch als Bundesrecht in Geltung stehen, mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft gesetzt werden, sofern sie nicht in der Anlage zu diesem Bundesgesetz aufgezählt sind.

Bundesverfassungsgesetze sollen vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sein, zumal das Bundesverfassungsrecht bereits vor ungefähr zehn Jahren Gegenstand einer Rechtsbereinigung war.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 27.04.2018

Einbringendes Ressort

BMVRDJ (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz)

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