Erläuterungen

Besonderer Teil

Zu Z 1 (§ 6 Abs. 2f Z 1 UFG):

Die Möglichkeit zur Festlegung von Zusagerahmen für Förderangebote im Rahmen von Sanierungsoffensiven durch die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus und den Bundesminister für Finanzen endet mit 2018. Um die weitere Fortsetzung der erfolgreichen Förderungsaktion sicherzustellen, wird die Ermächtigung zur Festlegung von Zusagerahmen bis 2020 ausgeweitet.