Umweltförderungsgesetz, Änderung (44/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungsgesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Durch die Ermächtigung zur Festlegung von Zusagerahmen bis 2020 wird die Fortführung der erfolgreichen Förderungsaktionen für thermischen Sanierungen an Gebäuden im Rahmen der Umweltförderung im Inland für weitere zwei Jahre sichergestellt und es können damit wichtige Beiträge zur Anhebung der Sanierungsrate und zur Reduktion der Treibhausgasemissionen bzw. zur Energieeinsparung erzielt werden.

Inhalt

  • Die bisherige Ermächtigung für die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus und den Bundesminister für Finanzen zur Festlegung von gesonderten Zusagerahmen für die Förderung von thermischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden soll bis 2020 verlängert werden.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Der Gebäudesektor ist einer der zentralen Sektoren für die Erreichung der nationalen und europäischen Klima- und Energieziele bis 2020 bzw. 2030 sowie der mit dem Pariser Weltklimavertrag fixierten Energiewende. Die Förderungsangebote im Rahmen der Sanierungsoffensive sind ein essentielles Element, um die klima- und energiepolitischen Zielsetzungen in diesem Sektor zu erfüllen.

Die Möglichkeit zur Festlegung von Zusagerahmen für Förderangebote im Rahmen von Sanierungsoffensiven durch die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus und den Bundesminister für Finanzen endet mit 2018. Um die weitere Fortsetzung der erfolgreichen Förderungsaktion sicherzustellen, soll die Ermächtigung zur Festlegung von Zusagerahmen bis 2020 ausgeweitet werden.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 02.05.2018

Einbringendes Ressort

BMNT (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus)

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