Gewerbeordnung 1994, Änderung (45/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2015/2302 (im Folgenden als "Pauschalreiserichtlinie" bezeichnet) an den Insolvenzschutz im Falle von Pauschalreisen und vermittelten verbundenen Reiseleistungen sowie der Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Erleichterung der Verwaltungszusammenarbeit mit den in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union errichteten zentralen Kontaktstellen
  • Erleichterung des Nachweises des von der Richtlinie geforderten Vorliegens des Insolvenzschutzes für die betroffenen Gewerbetreibenden

Inhalt

  • Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die durch Verordnung zu regelnden Anforderungen der Pauschalreiserichtlinie an den Insolvenzschutz im Falle von Pauschalreisen und vermittelten verbundenen Reiseleistungen sowie der Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Erleichterung der Verwaltungszusammenarbeit mit den in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union errichteten zentralen Kontaktstellen
  • Einführung eines an das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) angeschlossenen Meldesystems hinsichtlich des Nachweises des Insolvenzschutzes

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die vorgeschlagene Novelle zur Gewerbeordnung 1994 dient der Schaffung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage zur Erlassung einer Verordnung zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2015/2302 ("Pauschalreiserichtlinie") über

  • die Wirksamkeit und den Umfang des Insolvenzschutzes bei Pauschalreisen sowie bei verbundenen Reiseleistungen;
  • die Einrichtung einer zentralen Kontaktstelle zur Erleichterung der Verwaltungszusammenarbeit.

Weiters dient die geplante Novelle der Umsetzung der Vorgaben der Pauschalreiserichtlinie betreffend

  • die Insolvenzabsicherung der im europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter
  • besondere Pflichten des Reisevermittlers im Falle eines außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums niedergelassenen Reiseveranstalters;
  • besondere Pflichten des außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassenen Reiseveranstalters oder Vermittlers verbundener Reiseleistungen.

Nach der derzeitigen Rechtslage haben sich Veranstalter von Pauschalreisen vor der Aufnahme dieser Tätigkeit in ein beim Bundesministerium für Digitales und Wirtschaftsstandort eingerichtetes Veranstalterverzeichnis eintragen zu lassen. Zur Eintragung in das Veranstalterverzeichnis hat der Veranstalter in der Reisebürosicherungsverordnung näher festgelegte Meldungen zu erstatten und durch Nachweise zu belegen, wobei die übermittelten Daten vom Veranstalter periodisch sowie anlassfallbezogen zu aktualisieren sind. Der Umstand der Eintragung in das Veranstalterverzeichnis wird außerdem im GISA ersichtlich gemacht.

Nunmehr soll das Veranstalterverzeichnis in das Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) eingebunden werden und soll sämtlichen aus der Pauschalreiserichtlinie resultierenden Meldeverpflichtungen auf elektronischem Wege nachzukommen sein.

Dieses System bringt im Vergleich zu dem bestehenden Meldesystem die Vorteile, dass Daten, die bereits im GISA vorhanden sind, nicht neuerdings gemeldet werden müssen und das Verfahren nach einheitlichen Standards elektronisch geführt werden kann.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 30.04.2018

Themen

Einbringendes Ressort

BM f. Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

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