Genossenschaftsspaltungsgesetz
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
BMVRDJ |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2018 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2018 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Im Unterschied zu Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haben Genossenschaften derzeit nicht die Möglichkeit, eine Spaltung vorzunehmen, d.h. ihr Vermögen zur Gänze oder teilweise im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf neue oder bestehende Genossenschaften zu übertragen. Dadurch sind Genossenschaften gegenüber Kapitalgesellschaften benachteiligt.
Ziel(e)
Die Umgründungsform der Spaltung soll in Hinkunft auch Genossenschaften offen stehen.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Nach dem Vorbild des für Kapitalgesellschaften geltenden Spaltungsgesetzes (SpaltG) soll ein Genossenschaftsspaltungsgesetz (GenSpaltG) erlassen werden.
Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:
Eine spürbare Mehrbelastung der Firmenbuchgerichte oder sonstige finanzielle Auswirkungen sind nicht zu erwarten, weil von den rund 1.700 in Österreich registrierten Genossenschaften in absehbarer Zeit nur ein sehr geringer Anteil tatsächlich eine Spaltung anstreben dürfte. Auch mit messbaren Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung, auf den Arbeitsmarkt oder auf Unternehmen im Allgemeinen ist nicht zu rechnen.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die umgründungsrechtlichen Rechtsvorschriften der EU, die sich insbesondere in der Richtlinie (EU) 2017/1132 über bestimmte Aspekte des Gesellschaftsrechts finden, gelten für Genossenschaften nicht.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 4.2 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1706372837).