Genossenschaftsspaltungsgesetz - GenSpaltG; Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz 1997 u.a., Änderung (47/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Spaltung von Genossenschaften (Genossenschaftsspaltungsgesetz – GenSpaltG) erlassen wird und mit dem das Genossenschaftsrevisionsgesetz 1997, das Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz 1997, das Gesetz über Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, das SCE-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Umgründungssteuergesetz und das Bankwesengesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziel

  • Die Umgründungsform der Spaltung soll in Hinkunft auch Genossenschaften offen stehen

Inhalt

  • Nach dem Vorbild des für Kapitalgesellschaften geltenden Spaltungsgesetzes (SpaltG) soll ein Genossenschaftsspaltungsgesetz (GenSpaltG) erlassen werden

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Für Genossenschaften stehen im österreichischen Recht bislang nur sehr beschränkte Möglichkeiten für Umgründungen zur Verfügung: Zum einen können Genossenschaften nach den Regelungen des Genossenschaftsverschmelzungsgesetzes (GenVG) miteinander verschmolzen werden. Zum anderen ist es einer Genossenschaft möglich, gemäß §§ 2 ff. Umwandlungsgesetz (UmwG) durch verschmelzende (oder errichtende) Umwandlung Gesamtrechtsnachfolgerin einer Kapitalgesellschaft zu werden. Der "umgekehrte Fall" des Rechtsformwechsels einer Genossenschaft in eine Kapitalgesellschaft ist hingegen ebenso wenig vorgesehen wie die Spaltung von Genossenschaften – das Spaltungsgesetz (SpaltG) ist explizit nur auf Kapitalgesellschaften anwendbar.

Ziel des Vorschlags für ein Genossenschaftsspaltungsgesetz (GenSpaltG) ist es daher, auch Genossenschaften die Möglichkeit zu eröffnen, ihr Vermögen oder einzelne Vermögenswerte im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf eine oder mehrere, neue oder bereits bestehende Genossenschaften zu übertragen. Außerdem soll es möglich sein, Teile des Vermögens einer Genossenschaft auf eine bestehende Tochtergesellschaft abzuspalten.

Inhaltlich orientiert sich der vorliegende Entwurf eines GenSpaltG eng am geltenden SpaltG; Abweichungen ergeben sich vorwiegend aus den konzeptionellen Unterschieden zwischen Kapitalgesellschaften einerseits und Genossenschaften andererseits. In spezifisch genossenschaftlichen Bereichen wurden auch einige Regelungen aus dem GenVG entlehnt.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 09.05.2018

Einbringendes Ressort

BMVRDJ (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz)

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