Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz (ErwSchAG)

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2018

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz werden terminologische und vereinzelt inhaltliche Anpassungen in anderen Bundesgesetzen erforderlich.

 

Ziel(e)

Reibungslose Anwendung des neuen Erwachsenenschutzrechts durch einheitliche Terminologie und Berücksichtigung der neuen Vertretungsformen.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

- Terminologische Anpassungen (zB Ersetzung der Begriffe "Sachwalter", "Eigenberechtigung" oder "Pflegebefohlener");

- Berücksichtigung der neuen Vertretungsform "gewählte Erwachsenenvertretung";

- Berücksichtigung des neuen Rechts zur Entscheidungs-, Handlungs- und Geschäftsfähigkeit.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt zur Maßnahme "Erarbeitung eines Begutachtungsentwurfes für den Bereich des Sachwalterrechts (Implementierung Erwachsenenvertretung)" für das Wirkungsziel "Gewährleistung der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens (durch Vorschläge zur Anpassung und Weiterentwicklung des Rechtssystems im Hinblick auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse)." der Untergliederung 13 Justiz im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Keine.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.

 

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