Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz – ErwSchAG (50/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das allgemeine Grundbuchsgesetz 1955, das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Anerbengesetz, das Außerstreitgesetz, das Firmenbuchgesetz, das Fortpflanzungsmedizingesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtskommissärsgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das IPR-Gesetz, das Kärntner Erbhöfegesetz 1990, das Konsumentenschutzgesetz, das Landpachtgesetz, das Mietrechtsgesetz, die Notariatsordnung, das Rechtspflegergesetz, das Tiroler Höfegesetz, das Unternehmensgesetzbuch, das Verfahrenshilfeanträge-Übermittlungsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Vollzugsgebührengesetz, das Wohnungseigentumsgesetz 2002, die Zivilprozessordnung, das Erwachsenenschutzvereinsgesetz und das Justizbetreuungsagentur-Gesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz – ErwSchAG)

Kurzinformation

Ziel

  • Reibungslose Anwendung des neuen Erwachsenenschutzrechts durch einheitliche Terminologie und Berücksichtigung der neuen Vertretungsformen

Inhalt

  • Terminologische Anpassungen (z.B. Ersetzung der Begriffe "Sachwalterin"/"Sachwalter", "Eigenberechtigung" oder "Pflegebefohlene"/"Pflegebefohlener")
  • Berücksichtigung der neuen Vertretungsform "gewählte Erwachsenenvertretung"
  • Berücksichtigung des neuen Rechts zur Entscheidungs-, Handlungs- und Geschäftsfähigkeit

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG) erfordert Anpassungen in zahlreichen Bundesgesetzen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz. Zusätzlich sind einige redaktionelle Fehler des 2. ErwSchG zu beseitigen.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 09.05.2018

Einbringendes Ressort

BMVRDJ (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz)

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