Strafrechtsänderungsgesetz 2018 (53/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden (Strafrechtsänderungsgesetz 2018)

Kurzinformation

Ziele

  • Vollinhaltliche Umsetzung der Richtlinie Terrorismus im Hinblick auf eine effektive und effiziente Bekämpfung von Terrorismus und Schaffung der Voraussetzungen für eine mögliche Ratifizierung Österreichs des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus
  • Bekämpfung der negativen Entwicklung hinsichtlich der Behinderung von Rettungsmaßnahmen bei Unfällen durch Schaulustige

Inhalt

  • Erweiterung der inländischen Gerichtsbarkeit im Zusammenhang mit Terrorismus
  • Erweiterung des Kataloges der terroristischen Straftaten
  • Erweiterung des Katalogs finanzierungstauglicher Straftaten
  • Einführung eines neuen Straftatbestandes „Reisen für terroristische Zwecke“
  • Erweiterung des Personenkreises, welcher einen Anspruch auf Prozessbegleitung hat, im Hinblick auf Opfer terroristischer Straftaten
  • Schaffung eines Straftatbestands, mit welchem die Behinderung der Hilfeleistung kriminalisiert wird

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Im Bereich des Strafgesetzbuches dient der Entwurf zum einen der Umsetzung der Richtlinie Terrorismus. Gleichzeitig dienen einige der vorgeschlagenen Änderungen der Schaffung der Voraussetzungen für eine mögliche Ratifizierung Österreichs des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus sowie der Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 2178 (2014) vom 24. September 2014.

Die Richtlinie enthält Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und die Festlegung von Sanktionen auf dem Gebiet von terroristischen Straftaten, Straftaten im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung und Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten sowie Maßnahmen zum Schutz, zur Unterstützung und zur Hilfe der Opfer des Terrorismus.

Im Bereich der Strafprozessordnung beinhaltet der vorliegende Ministerialentwurf insbesondere Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie Terrorismus durch Regelung der Rechte der Opfer terroristischer Straftaten.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 15.05.2018

Einbringendes Ressort

BMVRDJ (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz)

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