Bundes-Verfassungsgesetz, Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 u.a., Änderung (57/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920, in der Fassung des B. G. Bl. Nr. 368 vom Jahre 1925, das Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Rasche und effiziente Anpassungen im Bereich der Verwaltung
  • Erste Entflechtung der Kompetenzverteilung

Inhalt

  • Reduktion der Zustimmungsrechte von Bund und Ländern zu Maßnahmen der gegenbeteiligten Gebietskörperschaft
  • Änderung der Kompetenzverteilung im Bezug auf den Kompetenztypus der Grundsatz- und Ausführungsgesetzgebung

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das Regierungsprogramm 2017-2022 sieht unter dem Titel "Moderner Bundesstaat" eine Reduktion der Zustimmungsrechte von Bund und Ländern zu Maßnahmen der gegenbeteiligten Gebietskörperschaft vor. Zweck dieses Vorhabens ist es, rasche und effiziente Anpassungen im Bereich der Verwaltung zu ermöglichen. Mit dem vorliegenden Entwurf soll dieses Vorhaben verwirklicht werden.

Das Regierungsprogramm sieht außerdem eine Entflechtung der Kompetenzverteilung vor. Die Kompetenztatbestände der Art. 10 bis 15 B-VG sollen überprüft und neu geordnet werden. Mit dem vorliegenden Entwurf soll eine erste Entflechtung der Kompetenzverteilung verwirklicht werden.

Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz – Verfassungsdienst hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der mit den Ländern koordiniert wurde. Die Landeshauptleutekonferenz befasste sich zuletzt in ihrer Tagung am 18. Mai 2018 im Beisein des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz mit der Kompetenzentflechtung und Strukturbereinigung und hat einen Beschluss gefasst, mit dem sie die Initiative des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz unterstützt. Die weitere Entflechtung der Kompetenzverteilung, insbesondere der noch in Art. 12 B-VG verbleibenden Kompetenztatbestände, soll in einer politischen Bund-Länder-Arbeitsgruppe einer Lösung zugeführt werden.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 30.05.2018

Einbringendes Ressort

BMVRDJ (Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz)

Ähnliche Gegenstände

EuroVoc