Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb 1984 (UWG-Novelle 2018), Zivilprozessordnung, Änderung (58/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb 1984 – UWG (UWG-Novelle 2018) und die Zivilprozessordnung geändert werden

Kurzinformation

Ziele

  • Verhinderung von Verstößen im Zusammenhang mit Geschäftsgeheimnissen durch eine Dritte/einen Dritten, die schwerwiegende Folgen für die rechtmäßige Besitzerin/den rechtmäßigen Besitzer des Geschäftsgeheimnisses haben können, da diese/dieser nach der Offenlegung den Zustand vor dem Verlust des Geschäftsgeheimnisses nicht wiederherstellen kann. Daher sind rasche und wirksame Maßnahmen zur unverzüglichen Beendigung des rechtswidrigen Erwerbs oder der rechtswidrigen Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses vorzusehen.
  • Durch Konkretisierungen im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), wie exakte Definitionen, Sicherstellung der Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen während des Verfahrens, in Urteilsausfertigungen etc. soll der Schutz von Geschäftsgeheimnissen verstärkt werden.
  • Nach der bisherigen Rechtslage wurde oft auf ein Privatanklageverfahren verzichtet, da für die Unternehmerinnen/die Unternehmer die Gefahr zu groß schien, dass durch das Verfahren die Antragsgegnerin/der Antragsgegner letztendlich das gesamte Geschäftsgeheimnis in Erfahrung bringen könnte. Daher soll der verfahrensrechtliche Schutz der Geschäftsgeheimnisse dahingehend verbessert werden.
  • Erreichung eines reibungslos funktionierenden Binnenmarkts für Forschung und Innovation insbesondere dadurch, dass vor rechtswidrigem Erwerb und der rechtswidrigen Nutzung und Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen wirksam abgeschreckt wird.

Inhalt

  • Die derzeit bestehende Rechtslage wird durch eine Gesetzesnovelle an die Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Know-Hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung (RL-GG) angepasst und ergänzt.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit der geplanten Gesetzesnovelle zum Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird die Richtlinie 2016/943/EU in innerstaatliches Recht umgesetzt. Die Richtlinie zielt auf eine effektivere Abschreckung gegen und Bekämpfung von Industriespionage und von Geheimnisverrat ab. Rasche und wirksame Maßnahmen zur unverzüglichen Beendigung eines rechtswidrigen Erwerbs oder der rechtswidrigen Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses und Abgeltungsmaßnahmen werden vorgesehen.

Ziel dieser Gesetzesnovelle ist es, solche Maßnahmen und Verfahren gegen Verstöße zur Verfügung zu stellen, die fair und gerecht, nicht unnötig kompliziert und wirksam sowie abschreckend sind.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 13.06.2018

Themen

Einbringendes Ressort

BMDW (Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort)

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