Bundesgesetz über die Entwicklung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreich (Standort-Entwicklungsgesetz StEntG)

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMDW

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2019

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Um die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes hochzuhalten und eine nachhaltige gedeihliche Entwicklung sichern zu können, werden umfassende Investitionen in den Wirtschafts-, Industrie- und Infrastrukturstandort Österreich benötigt. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass Investoren möglichst rasch Planungs- und Rechtssicherheit in Bezug auf die Umsetzbarkeit ihrer Projekte in Österreich erlangen.

 

Ziel(e)

Mit dem Standort-Entwicklungsgesetz soll festgeschrieben werden, dass die Bundesregierung einzelnen Vorhaben, die der Entwicklung bzw. der Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Österreichs in außerordentlichem Maße dienen, das besondere öffentliche Interesse der Republik Österreich bestätigen kann, um daran besondere verfahrensbeschleunigende Maßnahmen knüpfen zu können.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

- Regelung des Verfahrens zur Erlangung einer Bestätigung der Bundesregierung, dass standortrelevante Vorhaben im besonderen öffentlichen Interesse der Republik Österreich liegen;

- an diese Bestätigung werden verfahrensbeschleunigende Maßnahmen geknüpft.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 233293141).