STS-Verbriefungsvollzugsgesetz - STS-VVG; Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, Investmentfondsgesetz 2011 u.a., Änderung (68/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung (STS-Verbriefungsvollzugsgesetz - STS-VVG) erlassen wird und mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und das Aktiengesetz geändert werden

Kurzinformation

Ziele

Die Verordnung (EU) 2017/2402 soll mittels Schaffung eines harmonisierten Regulierungsrahmens zur Wiederbelebung der Verbriefungsmärkte für Verbriefungen hoher Qualität beitragen, wobei die vor der Finanzkrise von 2008 begangenen Fehler vermieden werden sollten. Das Ziel der Verordnung ist die Schaffung eines Qualitätslabels für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen (STS-Verbriefungen), damit diese Produkte besser von komplexen, undurchsichtigen und risikohaltigen Instrumenten abgegrenzt werden können.

Inhalt

Mit dem STS-Verbriefungsvollzugsgesetz (STS-VVG) werden gesetzliche Vorschriften betreffend Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung (EU) 2017/2402 und die für einen wirkungsvollen Vollzug notwendigen sonstigen begleitenden Aufsichts- und Verfahrensvorschriften geschaffen. Daneben werden insbesondere die Meldung und die Veröffentlichung im Zusammenhang mit Sanktionen geregelt. Im Investmentfondsgesetz 2011, Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 werden jene technischen Anpassungen vorgenommen, die durch die Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2011/61/EU und 2009/138/EG in der Verordnung (EU) 2017/2402 indiziert sind.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Um die genannten Ziele zu erreichen, sieht die Verordnung (EU) 2017/2402 im Wesentlichen folgende unionsweite Regelungen vor:

  • Die derzeit uneinheitlichen Bestimmungen des Verbriefungsrechts über Begriffsbestimmungen, Offenlegung und Sorgfaltsprüfung werden harmonisiert, damit es zu keinen uneinheitlichen Wettbewerbsvoraussetzungen und zur Regulierungsarbitrage kommt
  • Die Schaffung eines stärker risikoorientierten Aufsichtsrahmens für STS-Verbriefungen
  • Einführung von zwei unterschiedlichen Arten von STS-Anforderungen: Anforderungen für langfristige Verbriefungen und Anforderungen für kurzfristige Verbriefungen (ABCP)
  • Schaffung verhältnismäßiger Sorgfaltspflichten für institutionelle Investoren, um das Vertrauen in den Verbriefungsmarkt zu stärken (Due-Diligence-Anforderungen)
  • Ein Risikoselbstbehalt soll dadurch sichergestellt werden, indem Originatorinnen/Originatoren, Sponsorinnen/Sponsoren oder ursprüngliche Kreditgeberinnen/ursprüngliche Kreditgeber in einem signifikanten Umfang an den der Verbriefung zugrundeliegenden Risikopositionen beteiligt sind
  • Schaffung eines umfassenden Systems, das Anlegerinnen/Anlegern und potenziellen Anlegerinnen/potenziellen Anlegern Zugang zu sämtlichen relevanten Informationen bietet (Verbriefungsregister)

Die Verordnung (EU) 2017/2402 trat am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt ab 1. Jänner 2019.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 03.09.2018

Einbringendes Ressort

BMF (Bundesministerium für Finanzen)

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