Erläuterungen

Allgemeiner Teil

Mit dem vorliegenden Entwurf wird klargestellt, dass die sogenannte Telerehabilitation eine Maßnahme der ambulanten Rehabilitation ist.

In kompetenzrechtlicher Hinsicht stützt sich das im Entwurf vorliegende Bundesgesetz auf Art. 10 Abs. 1 Z 11 B-VG.

Besonderer Teil

Telemedizinische Verfahren haben in Diagnostik und Therapie schon seit Jahren einen hohen Stellenwert. Durch die vorgeschlagene Ergänzung der Bestimmung über die medizinischen Maßnahmen der Rehabilitation soll klargestellt werden, dass die Telerehabilitation zu den Maßnahmen der ambulanten medizinischen Rehabilitation zählt.

Dies dient dem im Regierungsprogramm vorgesehenen Ausbau von Digitalisierung und Telemedizin. Dadurch soll die Erbringung von Dienstleistungen im Gesundheitswesen unter Verwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt werden. Ziel einer modernen Gesundheitspolitik muss es laut Regierungsprogramm nämlich sein, praxis- und kundenorientierte Lösungen zu entwickeln und anzubieten.

Telerehabilitation ist eine universell einsetzbare Möglichkeit, längerfristige Rehabilitationserfolge durch digital unterstützte Systeme zu erzielen und die Ergebnisse zu dokumentieren. Neben der herkömmlichen Form der Rehabilitation steht technisch eine telematisch assistierte Rehabilitations-Nachsorge zur Verfügung.

Telerehabilitation hat nicht die Aufgabe, eine ganztägige Rehabilitationsleistung zu ersetzen. Sie kommt vielmehr im Anschluss an eine stationäre oder ganztägig ambulante Leistung der medizinischen Rehabilitation in Betracht und festigt so den eingetretenen Rehabilitationserfolg.

Die Patientinnen und Patienten sollen durch die Telerehabilitation das in der (herkömmlichen) Rehabilitation Erlernte in den Alltag übertragen, stabilisieren und weiterentwickeln. Damit haben sie die Möglichkeit, die positiven Effekte einer stationären oder ganztägig ambulanten medizinischen Maßnahme der Rehabilitation nach deren Ende im Alltag nachhaltig zu verankern, wobei auch ihre Selbstverantwortung gestärkt wird.

Vorteile der Telerehabilitation liegen neben der gezielten Ausfüllung von Behandlungslücken im Anschluss an die Spitalsbehandlung vor allem in der Erhöhung der Therapietreue und der längerfristigen Möglichkeit, die Patientin und den Patienten zur weiteren Durchführung der erlernten Rehabilitationsmaßnahmen zu motivieren. Dies führt zur Verbesserung und zum Erhalt von Rehabilitationsresultaten sowie zur Kostenreduktion durch längerfristigen Erhalt der Gesundheit. Für die Patientinnen und Patienten ist die Zeitersparnis durch die entfallende Anreise von Vorteil sowie die Möglichkeit, mit den Therapeutinnen und Therapeuten online zu trainieren. Damit kann auch die Versorgung in geographisch ungünstigen Regionen sichergestellt werden. Auch kann dadurch kontrolliert werden, ob die Patientinnen und Patienten die einschlägigen Übungen regelmäßig und korrekt durchführen.

In jedem Fall führt die Telerehabilitation zu einer kostengünstigen Erweiterung der Maßnahmen der ambulanten medizinischen Rehabilitation.