Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
Einbringende Stelle: |
BMASGK |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2018 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2019 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Derzeit ist im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz die ambulante Rehabilitation als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation angeführt, jedoch nicht ausdrücklich die Telerehabilitation.
Ziel(e)
Im Sinne einer modernen Gesundheitspolitik soll auch die Telerehabilitation im Rahmen der ambulanten medizinischen Rehabilitation zum Einsatz gelangen.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Klarstellung, dass auch die Telerehabilitation als Maßnahme der ambulanten medizinischen Rehabilitation gilt.
Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag
Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Bund, die Länder, die Gemeinden oder für die Sozialversicherungsträger.
Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:
Die geplante Maßnahme wird nur bei gleichzeitigem Zutreffen unterschiedlicher medizinischer, technischer und persönlicher Voraussetzungen (z. B. Motivation, Wohnraumverhältnisse) umsetzbar sein. Weil in der Anfangsphase von Einzelfällen ausgegangen wird, ist mit keinem Einsparungspotenzial zu rechnen.
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 182020370).