Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird

 

Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Einbringende Stelle:

BMASGK

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2019

 

Vorblatt

 

Problemanalyse

Derzeit ist im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz die ambulante Rehabilitation als Maßnahme der medizinischen Rehabilitation angeführt, jedoch nicht ausdrücklich die Telerehabilitation.

 

Ziel(e)

Im Sinne einer modernen Gesundheitspolitik soll auch die Telerehabilitation im Rahmen der ambulanten medizinischen Rehabilitation zum Einsatz gelangen.

 

Inhalt

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

Klarstellung, dass auch die Telerehabilitation als Maßnahme der ambulanten medizinischen Rehabilitation gilt.

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben hat keinen direkten Beitrag zu einem Wirkungsziel.

 

Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Bund, die Länder, die Gemeinden oder für die Sozialversicherungsträger.

 

Anmerkungen zu sonstigen, nicht wesentlichen Auswirkungen:

Die geplante Maßnahme wird nur bei gleichzeitigem Zutreffen unterschiedlicher medizinischer, technischer und persönlicher Voraussetzungen (z. B. Motivation, Wohnraumverhältnisse) umsetzbar sein. Weil in der Anfangsphase von Einzelfällen ausgegangen wird, ist mit keinem Einsparungspotenzial zu rechnen.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens

Keine.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 182020370).