Bundesämtergesetz, Änderung (72/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten (Bundesämtergesetz) geändert wird

Kurzinformation

Ziele
  • Schaffung einer breiteren fachlichen Basis
  • Nutzung von Synergieeffekten
  • Gemeinsame effiziente Steuerung der Forschungsarbeiten
Inhalt
  • Zusammenlegung der Administrationen, der EDV und der Budgets
Hauptgesichtspunkte des Entwurfs
Die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und die Bundesanstalt für Bergbauernfragen sind im Bundesgesetz über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten geregelt.

Im Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus wurde mittels einer Reorganisation eine grundlegende Änderung der Verwaltungsorganisation durchgeführt. Im Gefolge dessen sollen nun die Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und die Bundesanstalt für Bergbauernfragen zu einer Bundesanstalt mit der Bezeichnung "Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen" zusammengeführt werden.

Dafür soll durch eine Novellierung des Bundesgesetzes über die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten die gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Derzeit umfasst der Wirkungsbereich der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft das Gebiet Agrarwirtschaft unter mikro- und makroökonomischen Gesichtspunkten; zum Wirkungsbereich gehören insbesondere Forschung auf dem Gebiet der Agrarwirtschaft Österreichs sowie Analysen agrarpolitischer Maßnahmen.

Der Wirkungsbereich der Bundesanstalt für Bergbauernfragen umfasst das Gebiet "Probleme des Bergraumes und anderer Gebiete mit ungünstiger Struktur und der in diesen Räumen lebenden Bevölkerung". Zum Wirkungsbereich gehören insbesondere Forschung in Angelegenheiten des Bergraumes sowie Analysen der natürlichen, gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Ursachen der Probleme des Bergraumes. Durch die Zusammenführung der beiden Bundesanstalten, die bereits an einem Standort untergebracht sind, sollen allfällige Überschneidungen in den Aufgaben- und Fragestellungen ausgeschlossen werden.

Infolge der Zusammenführung zu einer Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und Bergbauernfragen wird eine größere Organisationseinheit mit einer breiteren fachlichen Basis geschaffen, in der von Synergieeffekten ausgegangen werden kann, da sich die beiden Bundesanstalten inhaltlich ergänzen.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 12.09.2018

Einbringendes Ressort

BMNT (Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus)

Ähnliche Gegenstände