Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung - ZPFSG (77/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge erlassen wird und das Einkommensteuergesetz 1988, das Kommunalsteuergesetz 1993 und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung - ZPFSG)

Kurzinformation

Ziele

  • Steigerung der Rechtssicherheit und der Servicequalität für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber bei der Prüfung von lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen
  • Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral

Inhalt

  • Bündelung der Prüfungsexpertise
  • Einheitliche Rechtsauslegung
  • Risikoorientierte Prüffallauswahl
  • Harmonisierung der Bezüge

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge soll effizienter organisiert werde und soll zukünftig ausschließlich der Bundesfinanzverwaltung obliegen. Im Sinne einer effizienteren und serviceorientierten Verwaltungsorganisation soll zukünftig die Kompetenz zur Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge einheitlich bei dem innerhalb der Finanzverwaltung eingerichteten "Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge" gebündelt werden. Dieser Prüfdienst soll nunmehr ausschließlich auf Auftrag des zuständigen Finanzamtes tätig werden. Die Zusammenlegung der Prüforganisationen soll zu maßgeblichen Synergieeffekten führen. Mit einer einheitlichen organisatorischen und fachlichen Steuerung soll eine Effizienz- und Qualitätssteigerung erreicht werden. Es soll zu einer Optimierung von Prozessabläufen bzw. einer Verringerung des Abstimmungsaufwandes kommen. Ebenso soll durch eine zentrale Risikoanalyse eine gezieltere Fallauswahl für Prüfungen erfolgen. Die Aus- und Fortbildung der Bediensteten sowie die IT-Infrastruktur und deren Weiterentwicklung soll weiter vereinheitlicht und verbessert werden. Darüber hinaus soll aus Sicht der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers im Zusammenhang mit den genannten Prüfungen die Vollzugs- und Servicequalität verbessert und eine höhere Rechtssicherheit gewährleistet werden.


Dem Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge gehören die derzeit mit der gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben befassten Organe der Finanzverwaltung und der Österreichischen Gesundheitskasse an. Für Zwecke der Koordinierung und der Kooperation zwischen Finanzverwaltung, Österreichischer Gesundheitskasse und Gemeinden in Angelegenheiten der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge besteht weiterhin ein Prüfungsbeirat, der beim Bundesminister für Finanzen eingerichtet ist.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 17.09.2018

Einbringendes Ressort

BMF (Bundesministerium für Finanzen)

Ähnliche Gegenstände

EuroVoc