Vorblatt

 

Ziele

 

-       Steigerung der Rechtssicherheit und der Servicequalität für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Prüfung von lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen

-       Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahmen:

 

-       Bündelung der Prüfungsexpertise

-       Einheitliche Rechtsauslegung

-       Risikoorientierte Prüffallauswahl

-       Harmonisierung der Bezüge

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen sind aufgrund der Einrichtung der neuen Organisationseinheit „Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLAB)“ Auszahlungen für die Einrichtung der Prüfungsbehörde (Informationsveranstaltungen und Teambuilding für die Prüferinnen und Prüfer, verstärkte gemeinsame Ausbildung, Vereinheitlichung der Ausstattung, etc.) erforderlich. Des Weiteren sind für die Personalkosten der betroffenen Bediensteten der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) vom Bund Refundierungsleistungen an die ÖGK zu leisten. Demgegenüber hat die ÖGK dem BMF gemäß § 64 BHG 2013 in Verbindung mit § 22 Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (PLABG) für erbrachte Leistungen (Prüfergebnis) ein Entgelt zu entrichten (Anmerkung: Aufgrund der technischen Vorgabe des WFA IT-Tools wird in den nachfolgenden Tabellen die ÖGK als „SV-Träger“ bezeichnet).

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Nettofinanzierung Bund

0

0

‑2.000

0

0

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung – ZPFSG

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Finanzen

Vorhabensart:

Bundesgesetz

Laufendes Finanzjahr:

2018

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2020

 

 

Beitrag zu Wirkungsziel oder Maßnahme im Bundesvoranschlag

 

Das Vorhaben trägt dem Wirkungsziel „Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral.“ der Untergliederung 15 Finanzverwaltung im Bundesvoranschlag des Jahres 2018 bei.

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Die GPLA ist die gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben wie Lohnsteuer (LSt), Dienstgeberbeitrag zum FLAG (DB), Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ), Kommunalsteuer (KommSt) und Sozialversicherungsbeiträge in einem Prüfvorgang. Allerdings erfolgt die Durchführung dieser Prüfungen durch Prüforgane der Finanzämter oder durch Organe der Gebietskrankenkassen.

 

Trotz gemeinsamer Prüfsoftware ist der Abstimmungsaufwand zwischen den Organisationen ein hoher, Verfahrensnormen werden unterschiedlich interpretiert, Prüfschwerpunkte je nach eigener Zielsetzung gesetzt und die unterschiedlichen Prüfkulturen für den Arbeitgeber oft nicht nachvollziehbar gelebt.

 

Die unterschiedlichen Vollzugs- und Servicequalitäten sind in bestimmten Themenbereichen mit einem hohen Abstimmungsaufwand sowohl in der Finanz als auch in den Sozialversicherungsorganisationen nicht zu harmonisieren.

 

Die österreichische Bundesregierung hat eine Reform der Sozialversicherungsanstalten beschlossen, mit der die Gebietskrankenkassen zu einer Österreichischen Gesundheitskasse ("ÖGK") zusammengeführt und die Aufgabenwahrnehmung neu strukturiert werden sollen.

 

Als ein Element dieser Neustrukturierung soll auch die bisher von den jeweiligen Bediensteten der Abgabenverwaltung und der Gebietskrankenkassen durchgeführte gemeinsame Prüfung der lohnabhängigen Abgaben und Beiträge (GPLA) zukünftig in einer einheitlichen Prüforganisation, die im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen etabliert sein wird, zusammengeführt werden.

 

Mit dieser Maßnahme, die zeitgleich mit aber unabhängig von der beschlossenen Verschmelzung der Gebietskrankenkassen zur ÖGK erfolgt, soll die derzeitige Abgaben- und Beitragsprüfung effizienter gestaltet und damit die derzeit aufgeteilten Prüfungskompetenzen gebündelt, Verfahrensregeln einheitlich interpretiert, Prozessabläufe optimiert, der Abstimmungsaufwand verringert und die Prüfqualität angehoben werden.

 

Die geplanten Maßnahmen finden sich im Regierungsprogramm 2017 – 2022 und im Ministerratsvortrag vom 23.5.2018.

Im Regierungsprogramm 2017-2022 „Zusammen. Für unser Österreich“ ist im Kapitel „Vereinfachung und moderne Services“ festgehalten, dass im Sinne einer effizienten und kunden- bzw. serviceorientierten (Finanz-)Verwaltung die Prüferinnen und Prüfer der beiden Institutionen für die Lohnverrechnung (Finanzämter, Gebietskrankenkasse) in einer selbstständigen Prüfinstitution zusammengefasst werden.

 

Ausführungen zu Datenschutz-Folgeabschätzung gemäß Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Sowohl für die GPLA-Prüfsoftware als auch für die Prüfverwaltung gibt es Informationssicherheits- und Datenschutz- Risikoanalyseberichte. Durch dieses Gesetz erfolgt keine Änderung an den verarbeiteten Daten.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Die Fortschreibung der Ist-Situation führt zu einer Vertiefung der unterschiedlichen Rechtsauslegungen und gereicht sohin den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zum Nachteil. Darüber hinaus können die jedenfalls bestehenden organisatorischen bzw. ablaufbedingten Effizienzpotentiale insbesondere im Bereich der Stärkung des risikoorientierten Prüfungsansatzes nicht nutzbar gemacht werden.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2025

Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Evaluierung erfolgt auf Basis interner Auswertungen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Steigerung der Rechtssicherheit und der Servicequalität für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Prüfung von lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen

 

Beschreibung des Ziels:

Durch die Schaffung einer einzig zuständigen, selbstständigen Prüfungsinstitution für die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge werden Verfahrensnormen einheitlich angewendet und interpretiert. Die geprüften Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben einen zentralen Anlaufpunkt für den Prüfungsablauf.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Verfahrensabläufe der beiden Prüfungsinstitutionen sind teilweise unterschiedlich. Dies führt bei den geprüften Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu einem erhöhten Verwaltungs- und Koordinierungsaufwand.

Die Verfahrensabläufe sind harmonisiert und werden bei allen Prüfungen einheitlich angewendet.

Die Rechtsauslegung zwischen den beiden Prüfungsinstitutionen ist teilweise unterschiedlich.

Die anzuwendenden Rechtsvorschriften werden von den Prüforganen bundesweit einheitlich ausgelegt.

Den beiden Prüfungsinstitutionen liegt keine gemeinsame Organisationseinheit zur Begleitung der fachlichen Unterstützung im Bereich „Lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ vor.

Zur Gewährleistung der fachlichen Unterstützung im Bereich „Lohnabhängige Abgaben und Beiträge“ wird den Prüforganen beim Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge ein Fachbereich eingerichtet.

 

Ziel 2: Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral

 

Beschreibung des Ziels:

Die Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung, die Abgabenmoral, die Bekämpfung des Steuerbetrugs und der Schutz der redlichen Wirtschaftstreibenden werden durch eine einheitliche, risikoorientierte Prüfungs- und Kontrolltätigkeit gewährleistet.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Das durchschnittliche Mehrergebnis pro Prüffall bei GPLA-Prüfungen beträgt im Jahr 2017: 13.931 EUR/Fall

Das durchschnittliche Mehrergebnis pro Prüffall ist im Vergleich zum Jahr 2017 um rund 5% gestiegen.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Bündelung der Prüfungsexpertise

Beschreibung der Maßnahme:

Durch die Zusammenlegung von derzeit 19 Prüfungsstellen auf eine einzige Prüfungsinstitution wird die Expertise der Prüforgane gebündelt.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

19 Prüfungsstellen sind für die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge zuständig.

Der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge (PLAB) ist als eine dem Bundesminister für Finanzen nachgeordnete Dienstbehörde bzw. Personalstelle sowie haushaltsführende Stelle eingerichtet.

 

Maßnahme 2: Einheitliche Rechtsauslegung

Beschreibung der Maßnahme:

Die Feststellungen bei der Prüfung lohnabhängiger Abgaben werden von den beiden Prüforganisationen mitunter unterschiedlich gewürdigt. Ein Grund für unterschiedliche Auslegungen der zu vollziehenden Rechtsvorschriften liegt darin, dass die Prüforgane keiner einheitlichen Fachaufsicht bzw. zentralen fachlichen Steuerung unterliegen.

 

Umsetzung von Ziel 1, 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Es besteht keine einheitliche Fachaufsicht bzw. fachliche Steuerung.

Es besteht eine einheitliche Fachaufsicht und die fachliche Steuerung erfolgt zentral durch die Fachbereiche.

 

Maßnahme 3: Risikoorientierte Prüffallauswahl

Beschreibung der Maßnahme:

Durch die Einrichtung einer einzig zuständigen, selbstständigen Prüfungsinstitution werden die Abläufe und Prüfungen effizienter. Unter Wahrung der notwendigen Überprüfungen der versicherungsrechtlichen Ansprüche erfolgt die risikoorientierte Prüffallauswahl.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Im Jahr 2017 wurde von 24.305 abgeschlossenen GPLA-Prüfungen bei rund 83% der Prüfungen ein Mehrergebnis erzielt, welches um zumindest 10% unter dem Durchschnitt lag.

Die Anzahl der Prüfungen, bei denen ein um 10% unterdurchschnittliches Mehrergebnis erzielt wurde, hat sich auf Grund der verbesserten risikoorientierten Prüffallauswahl um 10% verringert.

 

Maßnahme 4: Harmonisierung der Bezüge

Beschreibung der Maßnahme:

Die Bezüge zwischen den Prüfungsorganen der Sozialversicherung und der Finanzverwaltung sind derzeit auf Grund der unterschiedlichen besoldungsrechtlichen Bestimmungen unterschiedlich. Durch Nachbesetzungen und natürliche Abgänge sollen die Bezüge der Prüfungsorgane harmonisiert werden.

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Bezüge zwischen den Prüfungsorganen der Sozialversicherung und der Finanzverwaltung sind derzeit auf Grund der unterschiedlichen besoldungsrechtlichen Bestimmungen different.

Durch Nachbesetzungen und natürliche Abgänge werden die Bezüge der Prüfungsorgane jedenfalls harmonisiert.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

Finanzielle Auswirkungen für den Bund

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Erträge

0

0

28.406

28.974

29.553

Betrieblicher Sachaufwand

0

0

2.000

0

0

Transferaufwand

0

0

28.406

28.974

29.553

Aufwendungen gesamt

0

0

30.406

28.974

29.553

Nettoergebnis

0

0

‑2.000

0

0

 

Finanzielle Auswirkungen für die Sozialversicherungsträger

 

– Ergebnishaushalt

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Erträge

0

0

28.406

28.974

29.553

Transferaufwand

0

0

28.406

28.974

29.553

Aufwendungen gesamt

0

0

28.406

28.974

29.553

Nettoergebnis

0

0

0

0

0

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Länder und Gemeinden.

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Bürger/innen und für Unternehmen

 

Auswirkungen auf die Verwaltungskosten für Unternehmen

 

Das Vorhaben hat keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen.

 

Erläuterung:

Die Rechtssicherheit steigt und der Ablauf der Prüfungen kann dadurch einheitlicher und effizienter gestaltet werden. Dies kommt den geprüften Unternehmen mittelbar zu Gute. Eine Änderung von Informationsverpflichtungen im Sinne der WFA-Verwaltungskosten-VO findet jedoch nicht statt. Mögliche Mehrergebnisse aus der Prüfungstätigkeit sind hier nicht abzubilden, da Kosten für den Unternehmer, die aus rechtswidrigem Verhalten resultieren, nicht Gegenstand der Folgenabschätzung sind (siehe Seite 222 WFA-Handbuch, BKA).

 


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Bedeckung

 

in Tsd. €

2018

2019

2020

2021

2022

Auszahlungen/ zu bedeckender Betrag

 

 

30.406

28.974

29.553

 

in Tsd. €

Betroffenes Detailbudget

Aus Detailbudget

2018

2019

2020

2021

2022

gem. BFRG/BFG

15.02.01 Haushaltsführende Stellen der Steuer- & Zollverwaltung

 

 

 

30.406

28.974

29.553

 

Erläuterung der Bedeckung

Die Auszahlungen für die Jahre 2020 bis 2022 werden im Zuge des nächsten BFRG in die Planung aufgenommen.

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

Bei der Betrachtung der Personalaufwendungen ist festzuhalten, dass die Aufwendungen für den Overhead (Vorstand bzw. Vorständin, Fachvorstände, Organisationsteam etc.) und für die Prüferinnen und Prüfer der Finanzverwaltung keine zusätzlichen Aufwendungen darstellen, da diese sowohl personell als auch budgetär aus den anderen Bereichen der Finanzverwaltung umgeschichtet werden müssen.

 

Laufende Auswirkungen – Sonstiger betrieblicher Sachaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

 

 

2.000.000,00

 

 

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

Menge

Aufw. (€)

einmalige Aufwendungen für die Einrichtung der Prüfbehörde

Bund

 

 

 

 

1

2.000.000,00

 

 

 

 

 

Im Jahr 2020 werden einmalig höhere Aufwendungen für die Einrichtung der Prüfungsbehörde (Informationsveranstaltungen und Teambuilding für die Prüferinnen und Prüfer, verstärkte gemeinsame Ausbildung, Vereinheitlichung der Ausstattung, etc.) erforderlich.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

 

 

28.405.804,55

28.973.895,67

29.553.314,00

Sozialversicherungsträger

 

 

28.405.804,55

28.973.895,67

29.553.314,00

GESAMTSUMME

 

 

56.811.609,10

57.947.791,34

59.106.628,00

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Refundierung Personalaufwendungen an ÖGK

Bund

 

 

 

 

1

28.405.804,55

1

28.973.895,67

1

29.553.314,00

Leistungen an den Bund gemäß § 64 BHG 2013 in Verbindung mit § 22 PLABG

SV

 

 

 

 

1

28.405.804,55

1

28.973.895,67

1

29.553.314,00

 

Die bisher bei der Österreichischen Gesundheitskasse tätigen Bediensteten (1 Fachvorstand, 14 Bedienstete aus dem Fachbereich, 45 Bedienstete aus dem Erhebungsdienst, 10 Bedienstete aus dem Competence Center und 250 Bedienstete aus dem Prüfbereich) werden dem BMF zugewiesen, dies ist vom BMF zu refundieren. Die in den jeweiligen Bereichen tätigen Bediensteten wurden einzelnen Besoldungsgruppen zugeordnet: Fachvorstand A1/5-A1/6, Fachbereich A1/GL-A1/4, Erhebungsdienst A3, Prüfbereich v2/4. Bei der Kostenbewertung für zehn Personen vom Competence Center GPLA wurden die Erfahrungen der Applikation des BMF berücksichtigt und ein Mischwert gewählt. Als Ergebnis wird daher die Bewertung von A2/7-A2/8 für die Bediensteten des Competence Center herangezogen. Aus dieser Zuordnung ergibt sich für das Jahr 2020 für die insgesamt 320 VBÄ ein Gesamtaufwand (Personalaufwand inklusive arbeitsplatzbezogener betrieblicher Sachaufwand) von 28.405.804,55 EUR, der zu refundieren ist. Für die Jahre 2021 – 2022 wird gemäß Anlage 2 zur WFA-FinAV (BGBl. II Nr. 55/2018) eine Valorisierung in Höhe von 2% angewendet.

 

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) hat gemäß § 64 BHG 2013 in Verbindung mit § 22 PLABG dem Bund für erbrachte Leistungen ein Entgelt zu entrichten. Dieses Entgelt entspricht der Höhe nach jenem Betrag den der Bund an die ÖGK betreffend Refundierung der Personalkosten zu leisten hat. Dem Bruttoprinzip entsprechend werden diese beiden (betragsmäßig gleich hohen) Zahlungsflüsse in der gegenständlichen WFA abgebildet.

 

Laufende Auswirkungen – Erträge aus der op. Verwaltungstätigkeit und Transfers

 

Körperschaft (Angaben in €)

2018

2019

2020

2021

2022

Bund

 

 

28.405.804,55

28.973.895,67

29.553.314,00

Sozialversicherungsträger

 

 

28.405.804,55

28.973.895,67

29.553.314,00

GESAMTSUMME

 

 

56.811.609,10

57.947.791,34

59.106.628,00

 

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Bezeichnung

Körperschaft

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Menge

Ertrag (€)

Leistungen an den Bund gemäß § 64 BHG 2013 in Verbindung mit § 22 PLABG

Bund

 

 

 

 

1

28.405.804,55

1

28.973.895,67

1

29.553.314,00

Refundierung Personalaufwendungen an ÖGK

SV

 

 

 

 

1

28.405.804,55

1

28.973.895,67

1

29.553.314,00

 

Die weiter oben dargestellten Aufwendungen sind auf Grund des Prinzips der unsaldierten Bruttobetrachtung spiegelbildlich als Erträge der jeweils anderen Körperschaft darzustellen.

 

Auf Grund der umfassenden Einführung einheitlicher Prüfungsstandards und organisatorischen Effizienzsteigerungen im Prüfungsablauf ist von einer Stärkung des generalpräventiven Ansatzes und daher der Steuerehrlichkeit in den nächsten Jahren auszugehen. Dies wird einen zumindest stabilisierenden Effekt auf das Lohnsteueraufkommen haben.

 

Angaben zur Wesentlichkeit

 

Nach Einschätzung der einbringenden Stelle sind folgende Wirkungsdimensionen vom gegenständlichen Vorhaben nicht wesentlich betroffen im Sinne der Anlage 1 der WFA-Grundsatzverordnung.

 

Wirkungs­dimension

Subdimension der

Wirkungsdimension

Wesentlichkeitskriterium

Verwaltungs- kosten

Verwaltungskosten für Unternehmen

Mehr als 100 000 € an Verwaltungskosten für alle Betroffenen pro Jahr

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.4 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1077812922).