Symbole-Gesetz, Änderung (81/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Symbole-Gesetz geändert wird

Kurzinformation

Ziel

  • Verbot der Verwendung von Symbolen extremistischer Gruppierungen sowie anderer Bewegungen, deren Ziele im Widerspruch zu den Grundwerten der Republik Österreich und der gesellschaftlichen Pluralität stehen

Inhalt

  • Aufnahme des Verbots der Verwendung von Symbolen der Gruppierung Muslimbruderschaft
  • Aufnahme des Verbotes der Verwendung von Symbolen der Gruppierung Graue Wölfe
  • Aufnahme des Verbots der Verwendung von Symbolen der Gruppierungen Hamas, Kurdische Arbeiterpartei (PKK) und des militärischen Teils der Hisbollah sowie anderer Gruppierungen, die in Rechtsakten der Europäischen Union als terroristische Vereinigungen, Körperschaften oder sonstige Organisationen angeführt werden
  • Aufnahme des Verbots der Verwendung von Symbolen der Gruppierung Ustascha

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Das Bundesgesetz, mit dem die Verwendung von Symbolen der Gruppierung Islamischer Staat und anderer Gruppierungen verboten wird, wurde geschaffen, um die Verwendung von Symbolen und anderen Darstellungen von Gruppierungen, die terroristische Verbrechen und vergleichbare Taten begehen, die klar im Widerspruch zu den Werten einer demokratischen Gesellschaft und dem Gedanken der Völkerverständigung stehen, in Österreich zu verbieten. Derzeit erfasst das Gesetz die öffentliche Verwendung von Symbolen, die der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS), der Terrororganisation Al-Qaida sowie Teil- oder Nachfolgeorganisationen dieser Gruppierungen zuzurechnen sind.

Es sollen Symbole weiterer extremistischer Gruppierungen, deren Ziele im Widerspruch zu den Grundwerten der Republik Österreich und zum Prinzip der gesellschaftlichen Pluralität stehen, sowie anderer Bewegungen, deren Symbole als Aufruf, Verherrlichung oder Unterstützung von Gewalt verwendet werden, verboten werden.

Das Symboleverwendungsverbot soll sich keineswegs gegen religiöse Symbolik (etwa Teile eines Glaubensbekenntnisses) allgemein richten. Es soll allein die spezifische Verwendung dieser Symbole für verfassungswidrige Zwecke insbesondere im Zusammenhang mit der Anwendung von Gewalt verboten werden. Die Notwendigkeit für die Aufnahme in das Symbole-Gesetz ergibt sich dann, wenn religiöse oder andere Symbole im aktuellen Kontext eine eindeutige Bezugnahme auf bzw. Verbindung zu extremistischen oder terroristischen Gruppen erkennen lassen.

Diese Novelle soll demnach im Einklang mit dem Telos des Symbole-Gesetzes dazu dienen, die verfassungsrechtlich verankerte demokratische Werteordnung und gesellschaftliche Pluralität zu schützen und dem Einzelnen den Schutz der Rechte und Freiheiten sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zu garantieren.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 03.10.2018

Einbringendes Ressort

BMI (Bundesministerium für Inneres)

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