Pädagogik Paket 2018 (83/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Pflichtschulabschluss-Prüfungs-Gesetz, das Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge, das Schulpflichtgesetz 1985, das Schulzeitgesetz 1985, das Pflichtschulerhaltungs- Grundsatzgesetz, das Privatschulgesetz, das Hochschulgesetz 2005 und das BIFIE-Gesetz 2008 geändert werden (Pädagogik Paket 2018)

Kurzinformation

Ziele

  • Klare Notensystematik und transparente, kriterienorientierte Leistungsbeurteilung
  • Bestmögliche Förderung der Schülerinnen/Schüler entsprechend ihren individuellen Voraussetzungen
  • Verbesserung der Außenwirkung der Mittelschule
  • Positive Entwicklungen der Neuen Mittelschule erhalten
  • Verbesserung der Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem

Volksschule: Eine Präzisierung der Notensystematik basierend auf der Ziffernbeurteilung soll eingeführt werden. Damit soll eine transparente, nachvollziehbare Leistungsbeurteilung auf Basis von Bewertungsrastern mit eindeutiger Zuordnung zu den Normen der Ziffernnoten möglich gemacht werden. Die alternative Leistungsbeurteilung soll schulautonom bis zum Ende des 1. Semesters der 2. Schulstufe möglich sein, Erziehungsberechtigte sollen jedoch auch bei alternativer Leistungsbeurteilung ein Ziffernzeugnis verlangen können. Bewertungsgespräche sollen, unabhängig von der Beurteilungsform, zu führen sein. Die nachhaltige Sicherstellung des Erwerbs von Grundwissen, Kernkompetenzen und Kulturtechniken steht im Fokus pädagogischen Handelns. Pädagoginnen/Pädagogen sollen durch eine transparente Beurteilung im Diskurs mit den Erziehungsberechtigten gestärkt werden.

Mittelschule: Die Neue Mittelschule soll zur Mittelschule werden. Die Leistungsbeurteilung in der Mittelschule soll transparent und leicht verständlich auf Basis von zwei Anforderungsniveaus ab der 6. Schulstufe ("Standard" und "Standard AHS") und zwei entsprechenden fünfteiligen Beurteilungsskalen sein. Durch den Einsatz von Bewertungsrastern in Deutsch, Mathematik und in der Ersten Lebenden Fremdsprache soll die Leistungsbeurteilung objektiver und lernförderlicher sein.
Die Mittelschule soll in der Öffentlichkeit als Leistungsschule wahrgenommen werden, die die Schülerinnen/Schüler sowohl auf weiterführende Schulen als auch auf das Berufsleben vorbereitet. Leistungsstarke Schülerinnen/Schüler sollen äquivalent zur AHS-Unterstufe gefordert und gefördert werden und Schwierigkeiten bei Übertritten in höhere Schulformen sollen reduziert werden.

Freiwilliges 10. Schuljahr an Polytechnischen Schulen: Durch die Wiedereinführung der Möglichkeit eines freiwilligen 10. Schuljahres an Polytechnischen Schulen für Schülerinnen/Schüler die ihre allgemeine Schulpflicht an mittleren und höheren Schulen abgeschlossen haben, soll ein Beitrag zur Verbesserung der Durchlässigkeit im österreichischen Bildungssystem gesetzt werden. Härtefälle, die nach einer rückblickend falschen Schulwahl im 9. Schuljahr nur eingeschränkte Möglichkeiten zur Fortsetzung ihres Bildungs- bzw. Ausbildungsweges hatten, sollen damit nicht mehr auftreten.

Inhalt

  • (Alternative) Leistungsbeurteilung und Bewertungsgespräche
  • Wiederholen von Schulstufen aufgrund negativer Leistungen bereits ab der 3. Schulstufe; das Umstufen während des Schuljahres soll durchgehend erhalten bleiben
  • Einführung von zwei klar definierten Anforderungsniveaus in leistungsdifferenzierten Unterrichtsgegenständen
  • Erweiterung der Differenzierungsmaßnahmen an Mittelschulen. Ermöglichung eines freiwilligen 10. Schuljahres an der Polytechnischen Schule für Schülerinnen/Schüler, die ihre allgemeine Schulpflicht an mittleren oder höheren Schulen erfüllt haben
  • Weitere Inhalte

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Leistungsbeurteilung durch Noten ab der 1. Schulstufe der Volks- und Sonderschule
Die Novellierung des § 18 des Schulunterrichtsgesetzes – SchUG, erfolgt im Hinblick auf das Ziel, die numerische Benotung aufzuwerten und die Leistungsbeurteilung in allen Schulstufen und Schularten zu präzisieren und objektiv nachvollziehbar zu gestalten. Die Leistungsbeurteilung soll bereits ab der ersten Stufe der Volks- und Sonderschule durch Noten erfolgen.
Weiterentwicklung der Neuen Mittelschule
Ziel der Weiterentwicklung der Neuen Mittelschule ist es, Schülerinnen/Schüler nun schon ab der 6. Schulstufe in den leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen (Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache) zu klaren Anforderungsniveaus (Leistungsniveau "Standard" und Leistungsniveau "Standard AHS") zuzuordnen.
Entfall der die Hauptschule betreffenden Bestimmungen
Mit dem Schuljahr 2012/2013 wurden die bis dahin als Modellversuch geführte Neuen Mittelschulen ins Regelschulwesen übergeführt, mit dem Ziel die Hauptschule bis Beginn des Schuljahres 2018/2019 zu ersetzten. Analog zum Auslaufen der Hauptschule entfallen die die Hauptschule betreffenden Bestimmungen mit 1. September 2019.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 04.10.2018

Themen

Einbringendes Ressort

BMBWF (Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung)

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