Waffengesetz 1996, Änderung (84/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Waffengesetz 1996 geändert wird

Kurzinformation

Ziele

  • Vorbeugung und Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung von Waffen
  • Verwaltungsvereinfachungen für Bürgerinnen/Bürger und Waffenbehörden

Inhalt

  • Erweiterung des Anwendungsbereiches des Waffengesetzes 1996 um zu Salutwaffen umgebaute Schusswaffen sowie deaktivierte Schusswaffen
  • Umfassende neue Kategorisierung vor allem in Bezug auf halbautomatische Schusswaffen, große Magazine und Schusswaffen mit gezogenem Lauf
  • Angleichung der im Zuge der Überlassung von Schusswaffen anzugebenden Daten
  • Aufnahme einer Meldeverpflichtung für Waffenhändlerinnen/Waffenhändler im Falle verdächtiger Transaktionen
  • Erweiterung der höchstzulässigen Anzahl von erlaubten Schusswaffen für Sportschützinnen/Sportschützen
  • Aufnahme einer Ausnahmeregelung für Jägerinnen/Jäger in Bezug auf Vorrichtung zur Dämpfung eines Schussknalles
  • Schaffung von Regelungen, wonach Jägerinnen/Jäger während der Ausübung der Jagd auch zum Führen einer Schusswaffe der Kategorie B berechtigt sind
  • Entkoppelung der halbautomatischen Karabiner und Gewehre vom Kriegsmaterialbegriff
  • Erweiterung des Schusswaffenverbots für Drittstaatsangehörige gemäß § 11a auf sämtliche Waffen

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Mit dem vorliegenden Entwurf soll das Waffengesetz 1996 zunächst an unionsrechtliche Vorgaben angepasst werden, die verpflichtend ins nationale Recht umzusetzen sind.

Um ein hohes Maß an Sicherheit im europäischen Raum zu gewährleisten, sollen die Mitgliedstaaten strengere Regelungen in Bezug auf umgebaute Schusswaffen und halbautomatische Schusswaffen mit hoher Magazinkapazität (für halbautomatische Faustfeuerwaffen ab 20 Patronen, für sonstige halbautomatische Schusswaffen ab zehn Patronen) erlassen.

Die bisherigen Bezeichnungen der Kategorien sollen durch die Umsetzung der Richtlinie grundsätzlich beibehalten werden. Änderungen sollen sich beispielsweise im Hinblick auf Schusswaffen der Kategorie C und D ergeben, die nunmehr zu einer Kategorie C zusammengefasst werden sollen.

Des Weiteren wird in Umsetzung der Richtlinie beabsichtigt, bestimmte halbautomatische Schusswaffen mit hoher Magazinkapazität den verbotenen Waffen als Schusswaffen der Kategorie A zuzuordnen.

Im Sinne einer besseren Nachverfolgbarkeit von Schusswaffen wird vorgeschlagen, die Bestimmungen für die Überlassung von Schusswaffen der Kategorie A, B und C zu vereinheitlichen. Ab der erstmaligen Überlassung einer Schusswaffe durch die Gewerbetreibende/den Gewerbetreibenden an eine Person soll in der Zentralen Informationssammlung nachvollziehbar sein, in wessen Besitz sich die Schusswaffe zu einem bestimmten Zeitpunkt befand.

Darüber hinaus werden insbesondere verwaltungsvereinfachende Maßnahmen in Bezug auf den Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen sowie Ausnahmeregelungen für Jägerinnen/Jäger bei regelmäßiger Jagdausübung vorgeschlagen, wonach ihnen im Sinne eines höchstmöglichen Maßes an Gesundheitsschutz die Verwendung von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles gestattet werden soll. Zudem soll Inhaberinnen/Inhabern einer Waffenbesitzkarte und einer gültigen Jagdkarte die Ausübung der nach landesrechtlichen Vorschriften zulässigen Jagd mit Schusswaffen der Kategorie B ermöglicht werden.

Für Organe der öffentlichen Aufsicht soll künftig die Möglichkeit bestehen, einem Menschen, der ohne Waffen, Munition oder waffenrechtliche Urkunden angetroffen wird und der durch missbräuchliches Verwenden einer Waffe Leben, Gesundheit oder Freiheit von Menschen oder fremdes Eigentum gefährden könnte, ein vorläufiges Waffenverbot auszusprechen.

Um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit verstärkt zu gewährleisten, wird in § 11a vorgeschlagen, das bestehende Schusswaffenverbot für Drittstaatsangehörige, die noch kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht erworben haben, auf sämtliche Waffen zu erstrecken.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 08.10.2018

Einbringendes Ressort

BMI (Bundesministerium für Inneres)

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