IFI-Beitragsgesetz 2018 (85/ME)

Ministerialentwurf Gesetz

Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2018)

Kurzinformation

Ziel

  • Verbesserte Lebensumstände der Bevölkerung in den Empfängerländern

Inhalt

  • Unterstützung der Menschen in Entwicklungsländern
  • Überwachung der Leistung der österreichischen Beiträge an internationale Finanzinstitutionen bzw. von internationalen Finanzinstitutionen verwalteten Sonderfonds (IFAD, GEF) und der österreichischen Kapitalanteile an IBRD und IFC

Mit dem gegenständlichen Gesetzesentwurf sollen die gesetzlichen Voraussetzungen zur Leistung der finanziellen Beiträge an die einzelnen internationalen Finanzinstitutionen geschaffen werden.

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs

Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZA) im Bereich internationaler Finanzinstitutionen (IFIs) stellt einen Kernbereich der internationalen Anstrengungen zur Umsetzung der Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung dar. Durch eine Bündelung der Ressourcen vieler Geberinnen/Geber bieten multilaterale Entwicklungsbanken eine effiziente und effektive Möglichkeit, um in koordinierter und kohärenter Weise Entwicklungsländer zu unterstützen und die Erreichung der nachhaltigen Entwicklungsziele im Rahmen der Agenda 2030 zu fördern.

Die gegenständliche österreichische Kapitalbeteiligung an Institutionen der Weltbankgruppe (WBG) und die Mittelauffüllungen bei zwei thematischen Fonds haben das Ziel, Mittel zur fortgesetzten Unterstützung von Entwicklungsländern bei deren Entwicklungsanstrengungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig soll Österreich dadurch einen wichtigen Beitrag zur internationalen Solidarität und zur Finanzierung globaler öffentlicher Güter leisten.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll die nationale Rechtsgrundlage für die sonst in Einzelgesetzen zu normierende Kapitalbeteiligung bei der WBG sowie die Mittelauffüllungen für den von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) verwalteten Globalen Umweltfazilität-Treuhandfonds (GEF) und den Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) schaffen, zu denen sich Österreich auf Basis internationaler Verhandlungen verpflichtet hat.

Redaktion: HELP.gv.at

Stand: 08.10.2018

Einbringendes Ressort

BMF (Bundesministerium für Finanzen)